NOx in Würzburg: DUH verklagt Freistaat Bayern

Die DUH hat eine Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Sie fordert nach Angaben einer Sprecherin, den Luftreinhalteplan der Stadt Würzburg zu ändern, da an einer Straße im Stadtgebiet noch für mehrere Jahre eine Überschreitung des Stickstoffdioxids-Grenzwertes drohe

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Würzburg

(Bild: (c) Congress-Tourismus-Würzburg, Fotograf: A. Bestle)

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  • dpa

Droht Würzburg ein räumlich begrenztes Fahrverbot? Die DUH sieht Chancen dafür.

(Bild: (c) Congress-Tourismus-Würzburg, Fotograf: A. Bestle)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Sie fordert nach Angaben einer Sprecherin vom Donnerstag (17. Januar 2019), den Luftreinhalteplan der Stadt Würzburg zu ändern, da an einer Straße im Stadtgebiet noch für mehrere Jahre eine Überschreitung des Stickstoffdioxids-Grenzwertes drohe. In ihrer Klage hebt die DUH explizit die Möglichkeit von Verkehrsverboten hervor.

Bisher gab es in Würzburg an mehreren Stellen Überschreitungen der Grenzwerte. Für eine Straße sagt der Luftreinhalteplan auch für das Jahr 2025 einen zu hohen Stickstoffdioxidwert vorher. Zwar war der Luftreinhalteplan erst im August 2018 erneuert worden. Er sieht auch eine mögliche Umweltzone vor. Aber aus Sicht der DUH hält der aktuelle Plan die Zeit der Grenzwertüberschreitung nicht so kurz wie möglich. „Die Maßnahmen stellen wir nicht infrage, aber sie werden erst mittel- und langfristig greifen, nicht kurzfristig“, sagte die DUH-Bereichsleiterin für Verkehr und Luftreinhaltung, Dorothee Saar.

Die Klage ist am Mittwoch (16. Januar 2019) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingegangen. Sie richtet sich gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken. Diese wollte am Donnerstag vorerst keine Stellungnahme abgeben, da ihr die Klageschrift noch nicht zugegangen sei. Laut Umwelthilfe ist es ihre 35. Klage betreffend Luftreinhalteplänen und Fahrverboten. In mehreren Städten hat der Verein schon Fahrverbote vor Gericht durchgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese unter bestimmten Umständen für zulässig erklärt. (mfz)