Trotz Verkaufsstopp: iPhone 7, 8 und X bleiben verfügbar

Bei diversen Händlern in Deutschland kann man die von Qualcomm mit einem Handelsverbot belegten Geräte noch bekommen. Der Chiphersteller geht dagegen vor.

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Face ID iPhone X

Auch das iPhone X gibt's bislang weiter.

(Bild: Apple)

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Am Montag waren die wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen von einem Handelsstopp betroffenen iPhone-Modelle von Apple weiterhin auf den Websites vieler Mobilfunk-Anbieter und E-Commerce-Händler bestellbar. Der Chipkonzern Qualcomm hatte im Dezember ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle 7, 8 und X in Deutschland erstritten. Es wurde Anfang Januar vollstreckt, nachdem Qualcomm eine Sicherheitsleistung von gut 1,3 Milliarden Euro hinterlegt hatte – für den Fall, dass Apple das Berufungsverfahren gewinnen sollte.

Es ist unklar, warum die Geräte nach wie vor so gut erhältlich sind. Dies könnte zum Beispiel dadurch möglich sein, dass sie nicht bei Apple direkt, sondern bei Zwischenhändlern in anderen Ländern bezogen werden. Für Qualcomm untergräbt ein weiterer Verkauf der Geräte jedoch den Effekt des Urteils von Dezember, für das der Chipkonzern viel Geld hinterlegen musste.

Ende letzter Woche hatte Qualcomm eine einstweilige Verfügung gegen Apple beim Landgericht München erreicht. Apple darf seither nicht mehr behaupten, dass nach einem Verkaufsverbot für einige ältere iPhone-Modelle in Deutschland alle Telefone bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar bleiben. Diese Aussage sei irreführend, entschied das Landgericht München auf Antrag von Qualcomm.

Apple hatte schon im Dezember erklärt, dass während des Widerspruchsverfahrens in seinen eigenen Stores die iPhones 7 und 8 nicht verfügbar sein werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem eigenen Angebot bereits durch das neue XS ersetzt. Dagegen würden alle Modelle bei Netzbetreibern und Resellern an 4300 Standorten verfügbar bleiben, hieß es. Als das Verkaufsverbot im Januar in Kraft trat, verwies Apple noch einmal auf die Stellungnahme von Dezember. Qualcomm hatte hingegen stets darauf verwiesen, dass Apple in dem Urteil von Dezember auch verpflichtet worden sei, die Geräte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen.

Der Streit begann vor rund zwei Jahren, als Apple seinem Zulieferer Qualcomm in einer Klage überhöhte und unfaire Lizenzforderungen für Patente vorwarf. Der Chipkonzern konterte mit dem Vorwurf von Patentverletzungen. Neben Deutschland gibt es Verfahren auch in China, ein Prozess in Kalifornien ist für Mitte April angesetzt.

Von Apple gab es am Montag zunächst keinen Kommentar zu der einstweiligen Verfügung vom vergangenen Donnerstag. Qualcomm erklärte am Wochenende dem Finanzdienst Bloomberg, die Entscheidung spreche für sich. Das Landgericht teilte mit, es gebe derzeit keine Informationen zu dem Fall heraus. (mit Material der dpa) / (bsc)