"Für diesen Prozess wurden alle geltenden Regeln verändert"

"Selbstbestimmung ist ein Recht und kein Verbrechen" - Besetzung der Vertretung der EU-Kommission in Barcelona, Anfang Februar. Foto: CDR

Beginn des Gerichtsverfahrens zum katalanischen Unabhängigkeitsprozess. Auf dem Spiel steht auch: der spanische Nationalismus, die Regierung und die Glaubwürdigkeit Europas

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Es wird nicht mit Superlativen gegeizt, wenn es um den Prozess geht, der am Dienstag in der spanischen Hauptstadt Madrid gegen ehemalige Mitglieder der katalanischen Regierung, Aktivisten der Zivilgesellschaft und der ehemaligen Parlamentspräsidentin beginnen wird.

"Prozess dem procés"

Beim Verfahren gegen die 12 Katalanen wird unter anderem von einem "historischen Prozess" oder vom "bedeutsamsten Prozess" seit dem Ende der Franco-Diktatur gesprochen. Dabei geht es um den Versuch, dem "procés" - wie der Unabhängigkeitsprozess genannt wird -, nun den Prozess zu machen.

Auf der Anklagebank wird aber nicht die gesamte Regierung von Carles Puigdemont sitzen. Wie der ehemalige Regierungschef befinden sich auch wichtige Akteure wie etwa die Generalsekretärin der Republikanischen Linken Kataloniens (ERC) im Exil. Deutschland, Belgien, die Schweiz und Großbritannien haben die Auslieferungsanträge abgelehnt. Deutschland war in der Frage besonders deutlich. Die Vorwürfe der angeblichen Rebellion und Aufruhr wurden intensiv geprüft. Da dafür keine Beweise gefunden wurden, wurde die Auslieferung verweigert.

Allein wegen angeblicher Untreue hätte man Puigdemont ausgeliefert. Diesen Tatbestand durfte das Oberlandesgericht nicht prüfen, da er zu den Katalogstraftaten des Europäischen Haftbefehls gehört. Aber auch diesen Tatbestand zweifelten die Richter in Schleswig-Holstein an, doch Spanien zog die Haftbefehle ohnehin zurück, da man sich nicht damit begnügen wollte, Puigdemont nur wegen Veruntreuung anzuklagen. Denn sogar der frühere spanische Finanzminister hatte bestritten, dass Steuergelder für das Unabhängigkeitsreferendum eingesetzt wurden.

So sitzt der angebliche Rebellenchef nicht auf der Anklagebank und darf auch nicht als Zeuge aussagen, wie sein Anwalt Jaume Cuevillas im Telepolis-Gespräch (siehe unten) erklärt. Stellvertretend für ihn wird für den ERC-Chef Oriol Junqueras von der Staatsanwaltschaft mit 25 Jahren Haft die Höchststrafe gefordert. Die Nebenklage, von der rechtsextremen VOX vorgetragen, fordert sogar 74 Jahre Haft für ihn.

Auf der Anklagebank fehlen aber nicht nur ehemalige Regierungsmitglieder, auch die Angeklagten wie die ehemalige Parlamentspräsidentin Carme Forcadell sind bemerkenswerte "Fälle". Mit 17 Jahren fordert die Staatsanwaltschaft für sie eine höhere Strafe als für die früheren Minister, obwohl sie an den Entscheidungen der Regierung, ein Referendum durchzuführen und die Katalanische Republik auszurufen, nicht beteiligt war.

Das gilt auch für die Aktivisten Jordi Cuixart und Jordi Sànchez. Die zivilgesellschaftlichen Aktivisten saßen zum Zeitpunkt der Unabhängigkeitserklärung sogar schon hinter Gittern. Dafür werden für drei ehemalige Minister nur sieben Jahre wegen angeblicher Veruntreuung und Ungehorsam gefordert.

Der Ermittlungsrichter Pablo Llarena

Und da es auch im heutigen Spanien kein Delikt ist, "wenn ein Regionalparlament die Abtrennung oder die Unabhängigkeit seines Territoriums erklärt", wie der ehemalige Richter am Obersten Gerichtshof Adolfo Prego noch einmal unterstrichen hat, wurde eine Rebellion und ein Aufruhr erfunden.

Verantwortlich war dafür der Ermittlungsrichter Pablo Llarena, der sich mit dem Märchen überall in Europa eine blutige Nase geholt hat. Es ist einer der Richter, die aus politischen Gründen auf hohe Posten gehoben worden, wie auch der Europarat immer wieder kritisiert, dessen Kritik seit Jahren ignoriert wird.

Eckart Leiser, Dozent an der Freien Universität Berlin, hat am Beispiel Llarenas aufgezeigt, wie dieser Richter "ohne Rücksicht auf die geltenden Rechtsvorschriften" unter "Missachtung der Prinzipien" mit "ad-hoc erfundenen" Kriterien in den "Kriegsvorbereitungen" gegen die Katalanen auf diesen Posten gehoben wurde.

Das Recht auf Selbstbestimmung

Zu erwähnen ist ebenso, dass auch Spanien die UN-Sozialcharta ratifiziert und 1977 in nationales Recht übernommen hat. "Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung", kann im spanischen Gesetzesblatt BOE nachgelesen werden. Und wohl auch deshalb lehnt das Gericht internationale Experten für Menschenrecht und Völkerrecht als Zeugen ab, die es darüber aufklären könnten.

Dabei gibt es auch im Land genug Warner. Der Professor für Strafrecht an der Universidad Autónoma de Madrid Manuel Cancio spricht von einem "politischen Schauprozess". Er ist schweizerisch-spanischer Doppelbürger und auch der Experte kann keine Rebellion erkennen. Andere Experten in Spanien sprechen von "verrückten Strafanträgen", die "keine juristische Basis" hätten.

Was auf dem Spiel steht

Klar ist aber, das zeigte die Demonstration von spanischen Rechten, Rechtsradikalen, Faschisten und Neonazis, dass der Prozess von zentraler Bedeutung für den spanischen Nationalismus ist. Allerdings ging der Versuch in die Hose, ihn zu benutzen, um die sozialdemokratische Regierung als angebliche "Verräter" und "Hochverräter" aus dem Amt zu hebeln. Mit etwa 45.000 Teilnehmern blieb der Protest am vergangenen Sonntag überschaubar und weit hinter den Erwartungen der Volkspartei (PP), Ciudadanos (Bürger/Cs) und der rechtsextremen VOX zurück.

Dass nun aber der sozialdemokratische Regierungschef den zaghaften Dialog wieder aufnimmt, gegen den sich der Protest vordergründig gerichtet hat, ist aber zu bezweifeln. Schließlich hatte er ihn gerade vor dem Wochenende erst eingestellt. Allerdings besiegelt er damit auch seine Regierung, denn ohne die Stimmen der Parteien, deren ehemalige Minister - zum Teil aktuell Parlamentarier - auf der Anklagebank sitzen, bekommt er seinen Haushalt nicht durch das Parlament, womit Neuwahlen auf die Tagesordnung rücken.

Am Mittwoch, einen Tag nach Prozessbeginn, fällt die Entscheidung, ob die Katalanen schon die Behandlung im Parlament verhindern. Sowohl ERC als auch PDeCat haben Änderungsanträge zur völligen Ablehnung gestellt. Sie hatten klare Gesten erwartet, aber Regierungschef Pedro Sánchez hat nicht einmal auf seine Generalstaatsanwaltschaft (ein Ministerium) eingewirkt, um die Anklagen zurückzuziehen, für die Richter in Europa keinerlei Beweise sehen.

Doch in dem Prozess steht, so sehen es auch viele internationale Beobachter, auch die Glaubwürdigkeit Europas auf dem Spiel, wo es nun wieder politische Gefangene gibt und es möglich ist, eine Regierung zwangsweise abzusetzen und ihre Mitglieder unter zweifelhaften Vorwürfen zu inhaftieren oder ins Exil zu treiben.

Über den beginnenden Prozess und die Besonderheiten im Vorfeld sprach Telepolis mit Jaume Alonso Cuevillas. Der Professor für Rechtswissenschaften ist Koordinator für die Verteidigung der neun Katalanen, denen nun in Madrid der Prozess gemacht wird. Er ist zudem Anwalt des exilierten katalanischen Regierungschefs Puigdemont.