Greift der rumänische Geheimdienst nach der Europäischen Staatsanwaltschaft?

Laura Codruta Kövesi, mit dem Geheimdienst kooperierende Ex-Chefstaatsanwältín der Nationalen Antikorruptionsbehörde Rumäniens, hat sich für den Posten der EU-Staatsanwaltschaft beworben

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In den letzten Jahren ging es in Rumänien vor allem um den Kampf gegen die Korruption, oftmals von lautstarken Demonstrationen und massiven Protesten unterstützt. Die Bevölkerung reagiert zunehmend allergisch auf die weitverbreitete Korruption und hat es bislang immer wieder geschafft, die Versuche der Politik zu vereiteln, Korruption in gewissem Ausmaß zu legalisieren.

Von der rumänischen und europäischen Öffentlichkeit unbeachtet spielte sich hinter den Kulissen allerdings ein Machtkampf zwischen Regierungen und dem Gespann SRI-DNA (Geheimdienst und Antikorruptionsstaatsanwaltschaft) ab. Wer dabei annimmt, es ginge dabei nur um Staatsorgane, die lediglich ein Interesse an der Strafverfolgung haben, irrt. Wie die Affäre um den Parlamentarier, SRI-Kollaborateur und Oligarch Sebastian Ghiță verdeutlicht, hat der rumänische Geheimdienst ein eigenes Firmennetzwerk, das von öffentlichen Ausschreibungen profitiert.

Der rumänische Geheimdienst SRI und die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft DNA arbeiteten seit Jahren aufgrund geheimer Protokolle in gemischten Teams aus Staatsanwälten und Geheimdienstlern zusammen. Dabei wurden offenbar Beweismittel manipuliert, Zeugen eingeschüchtert und die Spruchkörper beim höchsten Strafgericht in Bukarest so zusammengestellt, dass die entsprechenden Fälle stets vor den richtigen Richtern verhandelt wurden. Unterschrieben und umgesetzt wurden die Geheimprotokolle von Frau Kövesi - und zwar auf verfassungs- und damit rechtswidrige Weise, wie das rumänische Verfassungsgericht vor vier Wochen festgestellt hat.

Am 16. Januar 2019 hat das Verfassungsgericht Rumäniens in seinem bahnbrechenden Urteil auch die Revision der betroffenen Urteile angeordnet, was voraussichtlich einige hundert Fälle betreffen wird.

Obwohl Richterorganisationen aus Rumänien und aus Europa, z.B. hier, hier und hier, die EU-Kommission mehrfach darauf hingewiesen haben, dass eine Infiltration der Justiz durch den Geheimdienst stattgefunden hat und von einer unabhängigen Justiz daher nicht mehr ausgegangen werden kann, hat dies die Kommission seit 2007 in ihren Berichten weitestgehend ignoriert.

Erst als die Venedig Kommission des Europarates in ihrem Bericht 2018 darauf eingegangen ist, musste sich auch die Kommission in den Fortschrittsberichten zum sogenannten Cooperation and Verification Mechanism äußern.

Allerdings wird in den Berichten eine nähere Untersuchung mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass es sich dabei um eine Angelegenheit der nationalen Sicherheit Rumäniens handele, was nicht vom Mandat der EU-Kommission gedeckt sei - obwohl mit dem Geheimdienst ein Exekutivorgan die Judikative einschränkt und damit die Gewaltenteilung als Grundpfeiler der EU ausgehebelt wird. Frau Kövesi wurde vom Justizminister letztendlich degradiert und ist derzeit nicht mehr als oberste Korruptionsbekämpferin, sondern als normale Staatsanwältin tätig. Sie hat sich allerdings auf die neu zu schaffende Stelle des Europäischen Generalstaatsanwalts beworben, der ab 2020 das Büro der Europäischen Staatsanwaltschaft aufbauen und leiten soll. https://ec.europa.eu/info/law/cross-border-cases/judicial-cooperation/networks-and-bodies-supporting-judicial-cooperation/european-public-prosecutors-office_en

Der Auswahlausschuss unter Leitung von Dr. Ulrike Haberl-Schwarz, der Präsidentin des Landgerichts Leoben, hat am 4. Februar Herrn Parlamentspräsidenten Antonio Tajani drei Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen: Frau Kövesi, Jean-Francois Bohnert (Frankreich) und Andres Ritter (Bundesrepublik Deutschland) und darauf hingewiesen, dass der Auswahlausschuss klar Frau Kövesi für dieses Amt bevorzugt.

Frau Dr. Haberl-Schwarz hat sich bislang nicht auf eine Emailanfrage geäußert, wie diese Auswahl getroffen wurde, ob der Auswahlausschuss aktiv den Werdegang der Kandidaten ermittelt oder sich auf die Bewerbungsunterlagen verlassen hat. Laut Artikel 14 Absatz 2.b) der Verordnung 2017/1939 zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird der Europäische Generalstaatsanwalt aus einem Kreis von Bewerbern ausgewählt, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten.

Vielleicht sollte man daher von der Nominierung Frau Kövesis derzeit absehen, bis die 18 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Beeinflussung von Ermittlungen, Manipulation von Beweisen, Korruption und Amtsmissbrauch gegen sie abgeschlossen sind und die Revisionen geklärt haben, ob und wie weit die Menschenrechte der Angeklagten, wie zum Beispiel das Recht auf ein faires Verfahren und ein unabhängiges Gericht. in den Korruptionsprozessen verletzt wurden.

Bis zur endgültigen Klärung dieser Vorwürfe wären die beiden anderen Kandidaten mit ihrer Erfahrung bei Eurojust bzw. im Wirtschaftsstrafrecht vermutlich die dem Anforderungsprofil eher entsprechenden Bewerber. Ein Kandidat, bei dem berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit sowie an der Erfüllung der hohen ethischen Standards bestehen, die die Stellenausschreibung fordert, ist voraussichtlich nicht in der Lage, der neuen und außerordentlich wichtigen Europäischen Staatsanwaltschaft das nötige Gewicht zu geben, um eine unabhängige und effektive Bekämpfung der Korruption voranzutreiben.

Ein sogenanntes security screening durch den nationalen Geheimdienst, wie es die Ausschreibung für diese Position ebenso verlangt, ist im vorliegenden Fall aufgrund der langjährigen Kooperation von Frau Kövesi mit dem rumänischen Geheimdienst jedenfalls nur von zweifelhafter Gültigkeit.

Wenn in den nächsten Tagen der Europäische Rat und das Parlament kurz vor dem Brexit und den Europawahlen über die Nominierten abstimmen, sollten die Staats- und Regierungschefs und auch die Parlamentarier genau wissen, ob es Zweifel hinsichtlich eines der Kandidaten gibt, oder besser noch, ob ihnen eine korrigierte Kandidatenauswahl vorgelegt werden sollte. Eine Stellungnahme von Dr. Ulrike Haberl-Schwarz, der Vorsitzenden des Auswahlausschusses, hinsichtlich der Verfassungsgerichtsentscheidung und der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Kandidatin Kövesi ist daher unerlässlich ebenso wie eine Auskunft über die Bewertung der Kandidaten im Auswahlausschuss.

Zusätzlich könnte Parlamentspräsident Tajani mit seinen Beratern erörtern, ob eine überhastete Abstimmung für dieses wichtige Amt kurz vor den Europawahlen und dem Brexit sinnvoll ist. Einen Kampf gegen europaweite Korruption kann die Europäische Staatsanwaltschaft nur mit unabhängigen Mitarbeitern und Strukturen führen. Es ist daher außerordentlich wichtig, dass Kandidaten den Vorzug erhalten, die nicht bereits mit einer Seite zusammengearbeitet haben, die finanzielle Interessen im Kampf gegen Korruption hatte, wie in Rumänien der Fall.