Bundesfinanzhof entzieht Attac die Gemeinnützigkeit

Sven Giegold: "Ein schwarzer Tag für die Demokratie"

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute entschieden, die Gemeinnützigkeit der Nichtregierungsorganisation Attac aufzuheben. In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass die "Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt". Damit hob das BFH das Urteil der ersten Instanz über die Gemeinnützigkeit von Attac auf.

Die Nichtregierungsorganisation setzte sich vor allem für die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen und eine demokratische Kontrolle der internationalen Finanzmärkte ein. Attac kritisiert dabei die neoliberale Globalisierung und versucht mit Demonstrationen und Bildungs- und Aufklärungsarbeit gegen Armut und Ausbeutung zu kämpfen. Als gemeinnützige Organisation genoss Attac wie etwa wie etwa Greenpeace oder Amnesty International Steuervorteile, hatte leichteren Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und konnte Spendenbescheinigungen ausstellen.

Viele Jahre war Attac als gemeinnützig anerkannt. 2014 entzog das Finanzamt Frankfurt mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, der Organisation die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Seit dieser Zeit kann der Verein keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen, wodurch Spenden nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

Die Globalisierungsgegner klagten daraufhin vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit, das Attac in erster Instanz Recht gab. Die Arbeit von Attac sei als "Volksbildung" einzustufen, die nach Paragraph 52 Abgabenordnung als gemeinnützig gelte. Trotz des klaren Richterspruchs wies das Bundesfinanzministerium das Finanzamt an, beim Bundesfinanzhof in München Revision zu beantragen. Im Januar 2018 trat das Ministerium dem Revisionsprozess auch offiziell als Verfahrensbeteiligter bei.

Es sei ein Skandal, wenn ein Finanzministerium gegen eine Organisation klagt, die sich für mehr Steuergerechtigkeit einsetzt, wie Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins feststellte: "Vor kurzem hat eine Studie erneut gezeigt, dass Konzerne in der EU viel zu wenig Steuern zahlen. Es ist skandalös, dass der Bundesfinanzminister einer Organisation die Gemeinnützigkeit abspricht, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt. Stattdessen sollte er dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzernsteuertricks und Steueroasen kümmert."

Heute nun entschied der BFH, das Urteil der ersten Instanz über die Gemeinnützigkeit von Attac aufzuheben und an das Hessische Finanzgericht zurück zu verweisen. Der BFH kam zu dem Schluss, dass zwar die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit als gemeinnützig gelte, nicht aber deren Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen. Erkennbar setzt der BFH darin den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als das Finanzgericht in Kassel.

"Das ist ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft in Deutschland. Wir blicken mit großer Sorge auf Länder wie Ungarn oder Brasilien, die die Arbeit emanzipatorischer NGOs zunehmend unterdrücken und erleben nun auch hierzulande, wie Regierung und Parteien immer öfter versuchen, politisch missliebige Organisationen über das Gemeinnützigkeitsrecht mundtot zu machen", wie Dirk Friedrichs in einer ersten Stellungnahme mitteilte. "Eine widerstandsfähige Demokratie brauche eine kritische Bürgerschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen. Gemeinnützigkeit dürfe nicht auf apolitische Wohltätigkeit beschränkt werden." Attac-Mitbegründer und Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold bezeichnete die Entscheidung als "schwarzen Tag für die Demokratie".