Spanien: Kein Terrorismus, aber Strafen, als wären es Terroristen

Protest zur zweijährigen Inhaftierung in Pamplona. Bild: R. Streck

Die Beschwerdekammer des Nationalen Gerichtshof bestätigt die Haftstrafen zwischen 2 und 13 Jahre für junge Basken wegen Kneipenkonflikt

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"Sie haben uns einen neuen Schlag versetzt", sagte Edurne Goikoetxea, dass der Nationale Gerichtshof in Spanien die hohen Haftstrafen für die acht jungen Leute aus dem baskischen Altsasua bestätigt hat. Die Mutter eines der Verurteilten und Sprecherin der Angehörigen erklärte, man werde das neue Urteil betrauern, wegstecken und weiter auf der Straße und vor Gerichten gegen die Ungerechtigkeit an dem "Sondergericht" kämpfen.

Die Strafen für sechs der acht Beschuldigten sind weiter mit 9 bis 13 Jahren Haft sehr hart und wurden am gestern Morgen schon von Radio Ser bekanntgegeben, wovon weder die Anwälte, Angeschuldigten oder Angehörigen unterrichtet waren. Eine weitere Besonderheit. Im Fall Ainara Urquijo - die einzige Frau - wurde eine zweijährige Haftstrafe ebenfalls bestätigt, aber sie erhält als einzige Angeklagte Haftverschonung. Nur im Fall von Iñaki Abad wurde die bisherige Strafe um vier Jahre verringert, weil er nur für zwei Körperverletzungen angeklagt war, aber im ersten Verfahren für drei verurteilt worden war.

Wie schon im ersten Urteil konnten auch die Richter der Berufungskammer der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht folgen, dass es sich bei den Vorgängen in der Bar Koxka im Oktober 2016 um "Terrorismus" handeln soll. Deshalb wurde deren Einspruch abgelehnt. Schließlich hatte die Untergrundorganisation ETA, in deren Strategie die Vorgänge nach Ansicht der Staatsanwaltschaft standen, schon 2011 ihre "bewaffneten Aktionen definitiv eingestellt" - fünf Jahre bevor es zu den Vorfällen kam.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen eines umgeknickten Knöchels sogar eine Höchststrafe von 62 Jahren. Man darf gespannt sein, ob sie erneut einen Widerspruch einlegt und weiter an der Terrorismusthese festhält. Obwohl die Richter keinen Terrorismus sehen, ist eine Strafe von 9 bis 13 Jahren allerdings in diesem Bereich anzusiedeln. Im großen Prozess gegen islamistischen Terror in Spanien, mit 192 Toten im Hintergrund, erhielten die Sprengstofflieferanten nur 10 Jahre und einer der Köpfe 15 Jahre.

Ainara Urquijo die einzige Angeklagte mit Haftverschonung. Bild: R. Streck

"Ideologische Diskriminierung" und "Hass"

Dass man überhaupt so hohe Strafen verhängen kann, dafür sind Strafrechtsreformen in Spanien verantwortlich, wonach leicht Vorgänge zu Terrorismus erklärt werden können, wie es die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren bisher versuchte. Die Bandbreite ist groß. So wird ein geplanter Mordanschlag eines Scharfschützen gegen den spanischen Regierungschef, der dazu auch die Ausrüstung hatte, derzeit nicht als Terrorismus eingestuft.

In Fall der jungen Leute wirkt besonders strafverschärfend, dass angeblich "ideologische Diskriminierung" und "Hass" vorliegen soll. Hochrangige Juristen haben längst auf die fälschliche Anwendung von diesen strafverschärfenden Faktoren hingewiesen und die andauernde Untersuchungshaft scharf kritisiert. Hassdelikte sind, wenn "direkt oder indirekt in der Öffentlichkeit Hass, Feindschaft und Diskriminierung gegen eine Gruppe oder bestimmten Person", unter anderem gegen die "Religion oder Glauben", gegen eine "Ethnie, Rasse oder Nation oder sexuelle Orientierung, Krankheit oder Behinderung" geschürt wird.

Dass die spanischen Sicherheitskräfte wie die Guardia Civil darunter fallen können, haben gerade diverse internationale Organismen zurückgewiesen, darunter auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Sie wurden dazu von der Tageszeitung Público befragt.) Der OSZE-Sprecher Thomas Rymer sieht nicht, wie das auf einen Polizisten oder der Guardia Civil wegen seines Berufs zutreffen könnte. Eine spanische Richtervereinigung verwies auch darauf, dass Spanien vor einem Jahr erst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt wurde, weil die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt wird. Auch hier wurde ein Hassdelikt konstruiert, in diesem Fall gegen den spanischen König.

Politisierte Justiz

Es bestätigt sich mit dem Urteil die Einschätzung von hochrangigen Juristen und Beobachtern, dass auch diese jungen Leute angesichts einer stark politisierten spanischen Justiz keine Hoffnung haben dürfen, mit Einsprüchen beim Obersten Gerichtshof und beim Verfassungsgericht erfolgreich zu sein. Die Angehörigen der jungen Leute können erst, wenn der Rechtsweg in Spanien ausgeschöpft ist, am EGMR in Straßburg darauf hoffen, dass das Urteil kassiert wird. So geschah es kürzlich gegen baskische Politiker, die einen unfairen Prozess hatten und deshalb zu Unrecht mehr als sechs Jahr im Gefängnis saßen (Spanien für erfundene Anschuldigungen verurteilt).

Eine Ungleichbehandlung, die sich am Status und des Beschuldigten oder an der Zugehörigkeit zu einer Minderheit manifestiert, lässt sich aber sehr wohl ausmachen. So sitzen die jungen Basken immer noch in Untersuchungshaft, obwohl das Urteil gegen sie weiter nicht rechtskräftig ist. Dagegen erhielt ein ehemaliger Polizist Haftverschonung, der sogar auf linke baskische Aktivisten geschossen hat und ein illegales Waffenlager unterhielt.

Haftverschonung erhalten weiter auch fünf Andalusier, die in erster Instanz schon zu neun Jahren Haft verurteilt wurden und deren Urteil sogar schon von der Berufungskammer bestätigt wurde. Sie sind auch weiter in Freiheit, obwohl die Staatsanwaltschaft nun gerade das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof angefochten hat. Sie will, dass sie als Gruppenvergewaltiger wegen "dauerhaftem sexuellem Missbrauch" zu 18 Jahren verurteilt werden, unter denen sich ein Militärangehöriger und ein Guardia Civil befinden. Sie sind zudem wegen einer weiteren Gruppenvergewaltigung angeklagt und müssen sich im Frühjahr dafür erneut in Granada vor Gericht verantworten. Trotz allem sind sie weiter auf freiem Fuß.