Polen: Richtung Polexit mittels Justizreform?

Systematisch untergräbt die PiS-Regierung die Unabhängigkeit der Justiz

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Lange war es in der internationalen Wahrnehmung ruhig um Polens Umbau seines Justizsystems. Die EU-Kommission hat nun am Mittwoch angekündigt, ein weiteres Verfahren gegen Polen einzuleiten. Der stellversitzenden Vorsitzende Franz Timmermans sieht diesmal die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Warschau als Anlass für das Prozedere gegen das Land. Richter würden dort systematisch der politischen Kontrolle unterworfen, die Kammer könne gegen Richter wegen deren Urteile Strafmaßnahmen einleiten.

In einem Bericht der polnischen Vereinigung "Komitee zur Verteidigung der Gerechtigkeit" (KOS) mit dem Titel "Der Staat, der straft" vom Februar 2019, der vermutlich der EU-Kommission vorliegt, werden Disziplinarmaßnahmen gegen Richter und Staatsanwälte aufgelistet. Dabei seien deren Kompetenzen und Urteile in Frage gestellt, Aufstiegsmöglichkeiten verbaut worden, es soll nach "schwachen Stellen" in der Biographie gesucht werden, mit denen die Juristen unter Druck gesetzt würden, auch wirkten die Medien des Regierungslager als Instrumente gegen die unliebsamen Juristen.

Die Pause in der Aufregung um Polens Rechtsstaatlichkeit lag auch an der Brexit-Baustelle wie an dem Sieg der Gegner der nationalkonservativen "Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit" (PiS). Das Parlament nahm die Zwangspensionierung von 23 Richtern des Obersten Gerichts, darunter die Vorsitzende Malgorzota Gersdorf, wieder zurück. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat im Oktober die Entlassungen per einstweiliger Anordnung gestoppt. Antragsteller war die EU-Kommission, die Polen schon mit mehreren Rechtsstaatlichkeitsverfahren zu Leibe rückt.

Landesrichterrat kann nach Verfassungsgericht vom Parlament besetzt werden

Nicht beachtet wurde bislang eine Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts vom 25. März diesen Jahres. Das Gericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Reform des Landesrichterrats (KRS) bestätigt. Dieses Urteil gilt als weiterer Schritt Polens in Richtung Konfrontation mit der EU.

Der Landesrichterrat wirkt als wichtiges Organ im polnischen Rechtssystem, das von der Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) seit Regierungsbeginn im Herbst 2015 reformiert wird. Gegen diese Reformen wirkt die EU-Kommission mit Rechtstaatlichkeitsverfahren und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entgegen. Der KRS kann Richter nominieren und über ihre Beförderung entscheiden.

In einer Reform, die im März 2018 umgesetzt wurde, mussten die bisherigen 15 Richter im vergangenen März das Amt verlassen und wurden durch neue Kandidaten ersetzt, welche durch eine Parlamentsmehrheit bestimmt wurden und als regierungsnah gelten. Zuvor wurden die Richter durch anderen Richter bestimmt. "Die Frage der Besetzung kann im Rahmen der Gesetzesinterpretation unterschiedlich geregelt werden", legitimierte die Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Julia Przylebska die Justizreform.

Das Verfassungsgericht in Polen ist bereits unter politischer Kontrolle der Regierung, seine Entmachtung und Umbesetzung war der erste juristische Kniff der PiS unter ihrem Chef Jaroslaw Kaczynski, ein gewiefter Doktor der Rechte.

Kurios ist, dass die regierende Partei, den Verfassungsstatus eines von ihr selbst geschaffenen Organs via Verfassungsgericht untersuchen lässt. Das wäre eigentlich Sache von Regierungskritikern - wäre das Verfassungsgericht wirklich unabhängig. Sowohl die Opposition wie der polnische Ombudsmann für Menschenrechte, Adam Bodnar, wollen das Urteil des Verfassungsgerichts nicht anerkennen, da zwei der Richter durch einen Rechtsbruch besetzt worden seien.

Auch der KRS ist bereits im September aus dem "Europäischen Netzwerk der Landesgerichtsräte" (ENCJ) ausgeschlossen worden, da er nicht mehr das "unabhängige Wirken der Justiz unterstützt".

Europäischer Gerichtshof gegen polnisches Verfassungsgericht?

Unklar ist, ob die Regierung in Warschau ein anderes Urteil aus Luxemburg akzeptieren wird. Bislang wurde den Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs noch Folge geleistet. Wie etwa im besagten Fall über die Zwangspensionierung oder über die Abholzung im Urwald Bialowieza.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll am 23. Mai sein Urteil fällen und hatte bereits Mitte März dazu getagt. Sollte es die jetzige Form des KRS ablehnen, gebe es einen Konflikt zwischen polnischem und EU-Urteil. Aufnahmebedingung für die EU war jedoch, den Urteilen aus Luxemburg Folge zu leisten. Sollte hier Warschau auf der Entscheidung seines Verfassungsgerichts pochen, so ist nach Ansicht von international anerkannten polnischen Rechtsexperten wie Marcin Matczak und Wojciech Sadurski der erste Schritt Richtung Polexit, beziehungsweise mentalem Polexit getan.

Justizminister will Berufungsgerichte abschaffen

Für viel Aufregung wird auch ein Vorschlag sorgen, sollte er umgesetzt werden. Der Justizminister Zbigniew Ziobro hat Mitte März einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Abschaffung der Berufungsgerichte vorsieht.

Dort gibt es besonders viele regierungskritische wie hochqualifizierte Richter. Zudem soll das gesamte Richter-Personal von ordentlichen Gerichten ausgewechselt werden können. Dann wird es sich wirklich jeder Richter überlegen, ob er ein Urteil fällt, das nicht im Sinne der Regierung ist.

Und es droht auch die gesellschaftliche Stigmatisierung, sollte der Vertreter der Judikative mutig sein. Die PiS hat es geschafft, die gesellschaftliche Gruppe der Richter mittels Reden und vor allem mittels ideologisch naher Medien als "Diebe", "Pathologen" und "Postkommunisten" zu diskreditieren. "Eine Niederlage der (Richter)Kaste" jubelte etwa das regierungsnahe Nachrichtenportal "wpolityce" über das Urteil des Verfassungsgerichts am 25. März.

Ob die PiS es allerding riskiert, diese Umwälzung noch vor den Wahlen durch den Sejm zu bringen, bleibt offen. Die derzeit protestmüde Opposition könnte sich sonst doch noch auf die Straße bewegen. Für die Europawahlen werden der Regierungspartei knapp vierzig Prozent prognostiziert.

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