Griechenland: Der Staat verkauft persönliche Krankenakten

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Folge des Austeritätsregimes? Zur Aufbesserung der Finanzen werden Röntgenaufnahmen samt Patientenakten kiloweise in einer Auktion feilgeboten

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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 hat strenge Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingeführt. Die Auswirkungen der DSGVO, die seit dem 25. Mai 2018 zum Zweck des innereuropäischen Datenaustauschs den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union stellt, haben Freiberufler, Vereine, Industrie und Internetseitenanbieter wegen der erforderlichen Anpassungen ihrer Datenschutzregeln lange beschäftigt.

Schließlich sah sich der Europäische Gerichtshot gemüßigt, vorzuschreiben, wie die Zustimmung von Benutzern zu den von Internetseitenbetreibern gesetzten Cookies gestaltet werden muss, um der DSGVO Genüge zu leisten. Dies, zahlreiche öffentliche Diskussionen und eine Vielzahl an Veröffentlichungen haben bei vielen Bürgern den Eindruck erweckt, als würden sämtliche ihrer persönlichen Daten vor Missbrauch geschützt.

Der Schein trügt. Zumindest in Griechenland. Denn dort werden die mithin vertraulichsten persönlichen Daten, nämlich Krankenakten, vom Staat zur Aufbesserung der Finanzen verkauft. Griechenland, trotz oder gerade wegen der Kontrolle durch die internationalen Kreditgeber in ständiger Geldnot, verkauft Krankenakten in Auktionen.

Mit einem Schreiben vom 5.4.2019, Protokollnummer DDDY 10509 13 EX 2019, der Unabhängigen Behörde für Staatliche Einnahmen, Generaldirektion für Zoll und speziellen Verbrauchssteuern wird als Ausschreibung 3942E eine Auktion zum Verkauf von medizinischen Krankenakten und Röntgenaufnahmen angekündigt. Zum Verkauf stehen laut Beschreibung unter anderen:

  1. 23.000 Röntgenaufnahmen samt der Patientenakten, Bruttogewicht ungefähr 23.000 Kilogramm, Einstiegspreis 0,60 Euro pro Kilogramm.
  2. 2.000 Röntgenaufnahmen plus Patientenakten, Bruttogewicht ungefähr 2.000 Kilogramm mit einem Einstiegspreis von 0,80 Euro pro Kilogramm.
  3. 6.000 gemischte Patientenakten, die auch Röntgenaufnahmen enthalten und die zum Kilopreis von 0,50 Euro angeboten werden.
  4. 5.000 Akten mit Röntgenaufnahmen für 0,80 Euro das Kilogramm.

In der Ausschreibung ist ausdrücklich vermerkt, dass die jeweiligen Posten nur als Gesamtheit und ohne Aussortierung durch den Käufer abgenommen werden müssen. Interessant ist im amtlichen Schreiben der eigens auf Druck der Kreditgebertroika installierten unabhängigen Behörde, dass diese sich auf eine nationale griechische Datenschutzverordnung aus dem Jahr 2005 beruft.

Der Unabhängigen Behörde für Staatliche Einnahmen, die frei von jeglicher Kontrolle durch die Regierung ist, sind neuere europaweit geltende Regelungen wie die DSGVO offenbar gänzlich unbekannt.

Es wird nicht kontrolliert, ob es sich bei den Auktionsteilnehmern tatsächlich um Recyclingunternehmer handelt, geschweige denn, ob der jeweilige Recyclingunternehmer den Datenschutz rechtskonform beachtet. Entscheidend für die Behörde ist nur die Finanzkräftigkeit des Käufers, welche vom Käufer vor der Auktion mit einer Garantiehinterlegung nachgewiesen werden muss.

Wie die sensiblen Akten transportiert, gelagert und von wem sie später zerstört werden, das ist den obersten griechischen Finanzeintreibern, die nur der Troika Rechenschaft ablegen müssen, vollkommen egal.

Sollte einer der Höchstbietenden in der inhaltlichen Verwertung der Akten eine zusätzliche Finanzquelle entdecken, dann riskiert er, wenn es bekannt wird, höchstwahrscheinlich nur eine Steuernachzahlung. Denn, wo Geld verdient werden kann, da ist die Unabhängige Behörde für Staatliche Einnahmen plötzlich hellhörig. Sie möchte zum Beispiel evaluieren, wie Spekulationsgewinne von Bitcoin-Besitzern fiskalisch erfasst werden können.