Der Organspendeausweis: Dieses Papier ist geduldig, aber nicht einfach digitalisierbar

Im Gesetzesentwurf zur doppelten Widerspruchslösung soll der Organspendeausweis durch ein elektronisches Register ersetzt werden. Wir beleuchten die logischen und technischen Schwachpunkte des Gesetzentwurfs

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Organspendeausweis (OSA) ist ein Papier-Formular1, das in großen Mengen verteilt wird und das man im Internet herunterladen kann. Der OSA wird allein dadurch gültig, dass er vom Besitzer ausgefüllt und unterschrieben wird. Niemand kontrolliert, registriert oder stempelt den OSA. Natürlich wäre es so kein Kunststück, jede Menge falsche OSA zu erzeugen.

Eine Organtransplantation ist eine ernste und wichtige Angelegenheit. Wie kann es dann sein, dass ein so einfach erstelltes Dokument bei diesem Vorgang, bei dem es ja um Menschenleben geht, über viele Jahre eine so wichtige Rolle spielt?

Der OSA kann, da er über keinerlei Beglaubigung verfügt, natürlich nicht die Identität des Besitzers nachweisen. Die Identität des Besitzers muss anders nachgewiesen werden, so wird empfohlen, den OSA bei den Personaldokumenten mit sich zu führen. Der OSA ist also gar kein Ausweis, sondern eher eine schriftliche Erklärung des Besitzers ggf. als Organspender zur Verfügung zu stehen oder dies abzulehnen. Selbst www.organspende-info.de schreibt: "Es ist ebenfalls möglich, die Erklärung auf einem Bogen Papier formlos festzuhalten."

Durch das Mitführen autorisiert der Besitzer höchstpersönlich den OSA, genau genommen nicht durch seine Person, sondern durch seinen Körper. Denn im Ernstfall wird der Besitzer des OSA nicht bei Bewusstsein sein. Es reicht für die Einleitung einer Organspende, dass der OSA beim möglichen Spender gefunden wird und ein kurzer Abgleich mit anderen Dokumenten keine signifikanten Abweichungen ergibt.

Durch diese Praxis hat Papierdokument OSA einige erstaunliche Eigenschaften:

- Das Papier ist tolerant gegenüber den vielen Schreibvarianten von Namen wie z.B. von Lassmann und Laßmann, Verwendung oder Nichtverwendung von weiteren Vornamen usw.
- Da das Papier "am Körper" ist, ist automatisch klar, welcher der vielen namensgleichen "Peter Müller" gemeint ist.
- Das Papier ist tolerant gegen viele Änderungen z.B. Tausch des Personalausweises.
- Durch die Formularform des OSA liegen die wichtigsten Angaben zur Person in einer vom Besitzer autorisierten Form vor.
- Das Papier und die Unterschrift darauf haben zwar ein Datum, aber kein Verfallsdatum.
- Da die Daten auf dem OSA nirgends gespeichert werden, genügt der OSA jedem Datenschutzgesetz.
- Ändert der Besitzer des OSA seine Meinung zur Organspende, kann er jederzeit den OSA vernichten oder durch einer anderen ersetzen.
- Da die OSA dezentral verteilt sind, ist kein zentraler Angriff auf das "System OSA" möglich. Ein Angreifer müsste einem Sterbenden höchstpersönlich einen gefälschten OSA unterschieben. Dies wäre ein Tabubruch, vor dem selbst fanatische Transplantationsgegner zurückschrecken.
- Der OSA muss nicht einmal wie eine OSA aussehen: Ein Bogen Papier mit einer Willenserklärung und Unterschrift und Datum reicht.

Diese tolerante Praxis beruht natürlich darauf, dass der OSA eine freiwillige Erklärung ist, eine gute Sache tun zu wollen, nämlich seine Organe zu spenden, und niemand das Zustandekommen solcher Erklärungen durch zu viel Bürokratie erschweren will.

Mit der aktuellen Version des OSA kann man sogar der Organspende widersprechen, indem man die entsprechende Stelle ankreuzt. Genau genommen müsste der Organspendeausweis, wie Prof. Wolfram Henn vom Deutschen Ethikrat richtig bemerkte, neutraler "Verfügung zur Organspende" heißen, ein kleiner Mangel des OSA.

Der OSA hat diese Eigenschaften, um es jedem Bürger möglichst bequem zu machen, seine Spendenbereitschaft zu artikulieren. Obwohl die überwältigende Mehrzahl der Bürger der Organspende positiv gegenübersteht und etwa ein Drittel behaupten einen OSA zu besitzen, haben nur wenige einen OSA wirklich dabei.

Die Zahl der Organspender in Deutschland ist, gemessen im internationalen Vergleich und am Bedarf, zu gering und es gibt einen erfreulich breiten Konsens, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um diese Zahl zu steigern. Keinen Konsens dagegen gibt es darüber, welche der verschiedenen vorgeschlagenen Lösungen angemessen und wirksam sind.

Im Gesetzentwurf zur sogenannten doppelten Widerspruchslösung der Abgeordneten um Jens Spahn und Karl Lauterbach soll der OSA durch einen Eintrag in einem Register ersetzt werden.

Um eine größere Rechtssicherheit mit Blick auf die Dokumentation einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende zu erlangen, bedarf es mit Einführung der doppelten Widerspruchslösung eines Registers, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ- oder Gewebespende eintragen lassen können.

GDWT, Seite 2

Hier soll nicht das ethische Für und Wider einer Widerspruchslösung diskutiert werden, sondern es werden nur die wichtigsten logischen und technischen Probleme dieses Gesetzesentwurfs dargestellt.