Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur verhängte 1,1 Millionen an Bußgeld

Unerlaubte Telefonwerbung ist kein Kavaliersdelikt. Die Bundesnetzagentur erhielt 62.000 Beschwerden und verhängte in Einzelfällen Bußgelder von 300.000 Euro.

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Telefon-Warteschleifen

(Bild: dpa, Uli Deck)

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Bei der Bundesnetzagentur gingen 2018 rund 250.000 Verbraucherfragen und -beschwerden ein. 62.000 davon waren Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung, berichtet die Bundesnetzagentur in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2018. Im Jahr 2017 hatte es insgesamt mit 270.000 Anfragen und Beschwerden zwar ein höheres Aufkommen gegeben, allerdings lag die Anzahl der Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung damals mit 57.000 auch niedriger.

2018 verhängte die Bundesnetzagentur Bußgelder von insgesamt 1,1 Millionen Euro. Davon fielen allein 600.000 Euro auf zwei Großstrafen zu je 300.000 Euro, das höchstmöglich verhängbare Bußgeld. Wie die Bundesnetzagentur ausführt, sei 2018 ein höheres Augenmerk auf die "Verfolgung von Intensivtätern" gelegt worden, die Verbraucher besonders belästigten oder besonders viele Verbraucher schädigten.

Eine davon ist die SG Sales und Distribution GmbH. Rund 1400 Verbraucher hatten sich über unerwünschte Telefonanrufe des Unternehmens bei der Bundesnetzagentur beschwert. Die Anrufer des Callcenters versuchten Strom- und Gastarife an den Verbraucher zu bringen und stellten sich dabei als unabhängige Tarifoptimierer, unter anderem der "Deutschen Stromoptimierungsbehörde" dar. In einigen Fällen gaben sie sich als Mitarbeiter eines lokalen Stromversorgers oder sogar als Vertreter der Bundesnetzagentur aus.

Bei ihren manipulativen Anrufen arbeiteten sie mit falschen Aussagen zu Strom- und Gastarifen, um die Verbraucher zum Abschluss neuer Verträge zu überreden. Dabei sollen sie teilweise in verbal aggressiver Weise vorgegangen sein. Einige Verbraucher untersagten die Werbeanrufe, was die SG Sales und Distribution GmbH jedoch ignorierte. Die Anrufe seien mitunter unerträglich häufig erfolgt, heißt es. Auch hätten die Callcenter-Agents den Verbrauchern am Ende des Telefonates Vertragsabschlüsse unterstellt, sodass die Verbraucher die Verträge nach Erhalt der Vertragsunterlagen widerufen mussten.

Als unerlaubte Telefonwerbung werden "Cold Calls" bezeichnet, also Anrufe, die Unternehmen oder beauftragte Callcenter vornehmen, um den Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen aufzuschwatzen, ohne dass beispielsweise ein Kundenverhältnis besteht und eine Einwilligung für den Telefonkontakt vom Verbraucher vorliegt.

Solche Cold Calls können Verbraucher an die Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur bietet dazu eine Webseite mit einer Checkliste mit benötigten Informationen sowie verschiedene Kontaktmöglichkeiten an. (olb)