Achtung Antifaschisten, Nazis sind nun eine geschützte Gruppe in Spanien

Richtervereinigung befürchtet, dass sogar Holocaust-Überlebenden nun Hassdelikte vorgeworfen werden können, die eigentlich vor Nazis geschützt werden sollten

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Die sozialdemokratische Regierung in Spanien scheint wirklich zu allem fähig, wie ein skandalöser Vorgang gerade zeigt. Dass gegen Nazis in dem Land auch unter den Sozialdemokraten (PSOE) nicht vorgegangen wird, bestenfalls sehr zaghaft, ist wirklich nicht neu, auch wenn sie Waffen horten und sehr gewalttätig sind. Auch hat die Regierung unter Pedro Sánchez - trotz vieler Versprechen - die Forderung des Europaparlaments bisher nicht umgesetzt, faschistische Organisationen wie die Franco-Stiftung endlich zu verbieten. Angesichts des neuen Skandals ist auch zu bezweifeln, dass das geschehen wird

Denn jetzt werden Nazis in Spanien sogar zu einer schützenswerten Gruppe erklärt. Generalstaatsanwältin María José Segarra, die von der Sánchez-Regierung mit der Machtübernahme ernannt wurde, hat in einem Rundschreiben an die Staatsanwaltschaften eine bemerkenswerte Rechtsauffassung dargelegt. Das Rundschreiben liegt Telepolis vor und darin werden auf 88 Seiten die "Richtlinien" ausgeführt, wie "Hassverbrechen" zukünftig zu interpretieren sind.

Die richten sich gegen "benachteiligte Gruppen", wird auch die bisherige Auffassung und das Gesetze verwiesen. Fatal neu ist aber, dass für das Ministerium für Staatsanwaltschaft nun dazu auch Nazis zählen, wie auf Seite 23 ausgeführt wird. "Deshalb kann ein Angriff auf eine Person mit Nazi-Ideologie oder das Schüren von Hass gegen diese Gruppe als ein solches Delikt gewertet werden." Damit werden nun die Staatsanwaltschaften angewiesen, derlei Vorgänge entsprechend zu verfolgen.

Im Gesetz, in dem Hassvergehen definiert werden, sind eigentlich die üblichen Opfer von Nazis oder Rechtsextremen benannt. Es wirkt auf andere Delikte sehr strafverschärfend, wenn sie als "Hassdelikte" eingestuft werden. Gesprochen wird von "Delikten aus rassistischen, antisemitischen Gründen oder einer anderen Diskriminierung in Bezug auf die Ideologie, Religion, Glauben des Opfers, ihrer Ethnie, Rasse oder Nation, sein Geschlecht, seine sexuelle Orientierung, eine Krankheit, unter der es leidet, oder seine Behinderung". Die neue Rechtsauffassung der Generalstaatsanwältin stellt die bisherige Auffassung auf den Kopf.

Über die ohnehin schon sehr umstrittene Strafrechtsreform der konservativen Vorgänger, die auch UN-Experten hart kritisiert hatten, wird die ohnehin schwammige Reform von den Sozialdemokraten interpretativ noch weiter ausgedehnt. Das geschieht ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem offen faschistisch auftretende Parteien wieder in spanische Parlamente gewählt werden, in der sich Franquisten, Falangisten und Holocaust-Leugner organisieren.

So sind auch die "Richter für die Demokratie" entsetzt und weisen darauf hin, dass diese Auslegung sogar "Auschwitz-Überlebende" treffen könnte und sie zudem gegen Urteile des Verfassungsgerichts verstoße. Die Juristenvereinigung "Drets", die auf dieses Rundschreiben per Twitter hingewiesen hatte, geht davon aus, dass nun die Kriminalisierung von Antifaschisten vorbereitet wird.

Dabei wird schon längst die Auslegung der Hassdelikte ausgeweitet, was vor allem Linke trifft. So wurden junge Basken deshalb zu bis zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil sie sich mit zwei Paramilitärs der Guardia Civil eine Kneipenprügelei geliefert haben sollen. Ohne diese Verschärfung kann es in anderen spanischen Regionen mit einer Geldstrafe von 300 Euro enden, wenn fünf Männer in einer Diskothek zwei Zivilgardisten verprügeln. Und bisher ist es für die Staatsanwaltschaft auch kein Hassdelikt, wenn ein rechter Ultra einen Mordanschlagsversuch gegen Basken verübt. Er schoss mit scharfer 9mm-Munition auf sie und unterhielt sogar ein illegales Waffenlager.