Außergerichtliche Einigung erzielt: Wahl-O-Mat ist wieder online

Der Wahl-O-Mat ist wieder online. Nach einer gerichtlichen Niederlage für die Bundeszentrale soll er zur nächsten Wahl geändert werden.

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Einigung im Streit um Wahl-O-Mat – Schnell wieder online
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  • dpa

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung soll nach einer außergerichtlichen Einigung rasch wieder im Internet verfügbar sein. "Der Wahl-O-Mat wird so schnell wie möglich wieder online sein", sagte ein Sprecher der Bundeszentrale am Donnerstagabend. Auf Initiative des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster gebe es eine außergerichtliche Einigung mit der Partei "Volt Deutschland". Diese Einigung werde dem OVG vorgelegt. Mehrere Medien hatten zuvor über die Einigung berichtet.

Die Programme der Parteien zur EU-Wahl

(Bild: 

Markus Gann/Shutterstock.com/Etereuti/heise online

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Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 geht es auch um Digitalthemen. Wir stellen die Positionen und Programme der aussichtsreichen Parteien in einer Serie vor.

Der Wahl-O-Mat konnte demnach nun wie gehabt wieder online gehen. "Wir sichern zu, dass bei zukünftigen Wahlen der Wahl-O-Mat weiterentwickelt wird", erklärte der Sprecher der Bundeszentrale. Bei künftigen Wahlen könne man dann die eigenen Ansichten mit allen Parteien bereits auf einen Klick vergleichen, erläuterte er.

"Volt Deutschland" erklärte zu der erfolgten Einigung mit der Bundeszentrale, der Wahl-O-Mat werde zur nächsten Wahl in verfassungskonformer Version angeboten, in der die Chancengleichheit zwischen den Parteien sichergestellt sei. "Der Weg ist frei, dass in Zukunft jede Nutzerin und jeder Nutzer frei auswählen kann, mit wie vielen Parteien sie/er die eigenen Antworten vergleichen will." Die freie und informierte politische Meinungsbildung werde so verbessert.

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Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag in einer Eil-Entscheidung beanstandet, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteilige. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen könne, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Das Gericht verbot der Bundeszentrale, das Internetangebot in seiner derzeitigen Form weiter zu betreiben. Der Wahl-O-Mat ging offline, die Bundeszentrale gab sich kämpferisch.

Dem OVG NRW lagen bis Donnerstagabend keine schriftlichen Unterlagen über eine Einigung vor. Dies ist nach Aussagen einer OVG-Sprecherin erforderlich, um das Verfahren abzuschließen. Nur so werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln außer Kraft gesetzt. (mho)