Europaparlament muss über "abgeschlossene Rechtsbeugung" in Spanien entscheiden

Verfassungsexperten schlagen die Hände über die Verbiegungen von Recht und Gesetz in Spanien zusammen, da verhindert wird, dass ein gewählter Europaparlamentarier sein Amt antreten kann

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Der Professor für Verfassungsrecht Joaquín Urias war sehr schnell am Freitag mit seiner Einschätzung, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eine "offensichtliche Rechtsverletzung" und "furchtbar" ist. Er twitterte, dass das "keine juristische Entscheidung sei" und warf dem Gericht "Befangenheit". Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof nach einem viermonatigen Prozess gegen 12 katalanische Politiker und Aktivisten entschieden, dass der in Europaparlament gewählte Chef der Republikanischen Linken Kataloniens (ERC) am Montag nicht seine Urkunde abholen und seinen Amtseid schwören kann.

Man muss wahrlich kein Jurist sein oder wie Javier Pérez Royo Verfassungsexperte sein, um die Absurdität zu erkennen, da das Recht jeweils an die neuen Vorgänge angepasst und massiv verbogen wird. Der Verfassungsexperte hat die Vorgänge nun in einem ausführlichen Artikel schon im Titel klar bezeichnet: "Abgeschlossene Rechtsbeugung". Der Professor schreibt eine Handlungsanleitung, um den Fall vor internationale Gerichtshöfe zu bringen. Ganz besonders hat er dabei den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Blick. "Junqueras ist von keinem Gericht rechtskräftig verurteilt, das ihm die politischen Rechte abgesprochen hat", gibt er vor. Denn im gegenteiligen Fall hätte der Nationale Wahlrat (JEC) seine Kandidaturen zu den spanischen Parlamentswahlen und Europaparlamentswahlen gar nicht zulassen können.

Anders als im Fall der drei katalanischen Exil-Politiker Carles Puigdemont, Toni Comín und Clara Ponsatí hatte der JEC im Fall Junqueras keine Tricks versucht. Denn in einer glasklaren Rechtsbeugung, von der auch Richter im JEC wussten, hatte der versucht, die Exil-Kandidaten auszuschließen. In diesem Fall hatte sogar der Oberste Gerichtshof erklärt, dass das nicht geht. Deshalb wurde dieser Ausschluss schon in Spanien von Gerichten wieder gekippt. Der katalanische Ex-Regierungschef, Comín und Ponsatí durften also doch antreten.

Im Fall des ehemaligen Vize-Regierungschefs Junqueras wurde nicht einmal ein Ausschluss versucht! Und analog dazu ließ der Oberste Gerichtshof nach seiner Wahl zum Parlamentarier auch zu, dass er mit den übrigen gewählten Gefangenen ins spanische Parlament durfte, um seine Urkunden abzuholen und den Eid zu schwören. Allerdings hatte man schon geplant, wie man sie dann doch ihres Mandats beraubt. Gegen die Stellungnahmen hochrangiger Juristen wurden sie vom Parlamentspräsidium suspendiert, eine "Unmöglichkeit", weshalb einige zu dem Schluss kamen, dass Spanien "technisch gesehen keine Demokratie mehr" sei.

Man hebelte danach ihre Immunität aus, die sie mit dem Schwur hätten erhalten müssen. Nach den Statuten hätte nur das Plenum nach der Konstituierung sie wieder aufheben können. Das wusste auch der Oberste Gerichtshof. Denn im Fall Junqueras argumentiert er jetzt genau damit, dass Junqueras mit dem Schwur am Montag Immunität erhalten würde. In einem klaren Rechts- und Verfassungsbruch bestimmt das Gericht nun, dass er diesmal nicht aus dem Gefängnis darf, um seinen Amtseid zu schwören. Denn diese verfassungsmäßig garantierte Immunität würde auch dazu führen, dass der Prozess, der nur noch auf das Urteil wartet, ausgesetzt werden müsste. Und das will man offensichtlich verhindern, da längst klar ist, dass man die Angeklagten aburteilen wird, wie der gesamte Prozessverlauf gezeigt hat.

So fragt der Verfassungsrechtler Pérez Royo: "Kann man es hinnehmen, dass einem Bürger, bei dem nicht verhindert werden konnte, dass er Kandidat ist, nun daran gehindert wird, sein Amt anzutreten, für das er gewählt wurde?" Seine Antwort ist klar. Deshalb zeigt er den Verteidigern nun einen Weg auf. Zunächst stehe eine Klage wegen Rechtsbeugung gegen die Kammer und ihren Vorsitzenden Richter an, der für die rechte Volkspartei (PP) "kontrolliert", wie deren Sprecher zugegeben hatte und schon deshalb den Prozess nie hätte führen dürfen.

"In keinem Fall kann diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hingenommen werden", erklärt der Verfassungsexperte und spricht von einem "eindeutigen Verstoß gegen die Verfassung und das Wahlrecht." Er fordert ein sofortiges Vorgehen in Europa, "weil europäisches Recht gebrochen wird". Eine Beschwerde müsse sofort im Europaparlament eingelegt werden, damit es Kenntnis davon erhalte, dass die "Grundrechte eines gewählten Abgeordneten verletzt werden". Er weist darauf hin, dass er sogar im spanischen Gesetzesblatt schon als Europaparlamentarier geführt wird.

Nur über eine "verfassungswidrige Trickserei", die man im Fall der Katalanen schon zur Genüge kennt, werde versucht zu verhindern, dass er ins Parlament einzieht, erklärt der Professor. Das Europaparlament müsse sich in der ersten Sitzung mit der "eklatantesten Aggression gegen eines ihrer Mitglieder" befassen und sie nicht zulassen.

Man habe es mit dem Bruch europäischen Rechts zu tun, in einem wohl "nie dagewesener Vorgang". Nach dem Kenntnisstand von Pérez Royo wurde bisher in keinem EU-Staat verhindert, dass ein gewählter Parlamentarier ohne rechtskräftiges Urteil ausgeschlossen wurde. Er drängt deshalb zum Gang vor den EuGH in Luxemburg. Wie das gehen soll, weiß er auch nicht genau. Niemals habe es eine Klage dieser Art gegeben, da es bisher niemandem in den Sinn gekommen wäre, dass so ein Fall überhaupt eintreten könnte. Doch nun sei "offensichtlich, dass es eine Antwort im europäischen Recht geben müsse und diese Antwort muss effektiv sein". Eine Klage wegen Rechtsbeugung gegen Marchena und die Richter der Kammer müsse der Ausgangspunkt einer juristischen Schlacht sein. "In keinem Fall kann die Entscheidung des Obersten Gerichtshof akzeptiert werden", schließt er seine Ausführungen ab.