Sind Taser doch gefährlicher als von Polizei und Politik behauptet?

Taser X2

Weil Todesfälle nach Tasereinsatz von der Polizei nicht gemeldet werden müssen, wurden in Hessen erst nachträglich zwei Fälle bekannt

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Es ist schon fast Polizeiroutine, dass bei Einsätzen Taser eingesetzt werden. In der letzten Zeit hat man wenig von den Kritikern gehört, die auf die gesundheitlichen Folgen von Tasereinsätzen hinwiesen. Dabei wurde erst kürzlich bekannt, dass es in Hessen zwei Todesfälle nach Tasereinsätzen gab, in Frankfurt/Main und Fulda. In der osthessischen Stadt war bereits im Januar 2018 ein 63jähriger Mann wenige Tage nach einen Tasereinsatz im Krankenhaus gestorben. Der Fall wurde eher zufällig bekannt.

Dass die Tasereinsätze nicht harmlos sind, ist schon lange auch durch Studien in den USA bekannt. Im November 2015 hatte die Washington Post ermittelt, dass in diesem Jahr bereits 48 Personen in den USA durch Taser-Einsätze zu Tode kamen. In Deutschland ist die Recherche schwierig, so lange nicht die Polizei verpflichtet ist, alle Todesfälle bei Einsätzen, egal ob durch Schusswaffen, Taser oder Reizgas, sofort öffentlich zu machen.

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Osthessen hatte im Januar 2018 in knappen Presseberichten mitgeteilt, dass ein Mann nach dem Tasereinsatz kollabierte und ins Krankenhausgebracht werden musste, nicht aber, das er gestorben ist. "Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Sobald durch unsere Beamten eine Waffe oder etwas Waffenähnliches - also hier der Taser - zum Einsatz kommt und zum Tod oder einer lebensbedrohlichen Verletzung eines Menschen führt, übernimmt automatisch das Landeskriminalamt die Ermittlungen", erklärt Polizeisprecher Martin Schäfer auf Nachfrage von Osthessen-News, einem Internetmagazin aus der osthessischen Region. Der LKA-Sprecher Christoph Schulte begründete die unterlassene Information der Öffentlichkeit, dass mit dem Tod des Mannes nicht zu rechnen gewesen sei. Daher sei die Meldung beim LKA erst nach Wochen eingetroffen ist.

Keine Lobby für einen einkommensarmen, weißen Mann

"Zu diesem Zeitpunkt war das große öffentliche Interesse nicht mehr gegeben, weshalb wohl nicht weiter berichtet wurde", so Schäfer. Allerdings war dieses öffentliche Interesse an dem Fall von Anfang an gering. Das Opfer war eben ein armer, alter Mann. In dem Stadtteil, in dem der Polizeieinsatz durchgeführt wurde, leben viele einkommensarme Menschen, die oft nicht die Möglichkeiten haben, Anwälte zu kontaktieren und sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Wäre nach dem Todesfall sofort ein Anwalt und die Presse eingeschaltet worden, wäre die Diskussion gleich anders verlaufen. Dann wäre der Mann vielleicht auch obduziert worden, um die genaue Todesursache festzustellen.

Doch sozial abgehängte Menschen kommen eben nicht so einfach an Anwälte und können auch nicht so einfach eine kritische Öffentlichkeit mobilisieren. So ist es eben auch eine Klassenfrage, ob ein Tod in Folge von Polizeimaßnahmen Gegenstand öffentlicher Kritik oder gar nicht bekannt wird.

Das ist ein Grund mehr, neben der rassistischen und sexistischen Unterdrückung auch die kapitalistische Ausbeutung in den Fokus der Kritik zu nehmen. Während so viel von Diskriminierung in der Gesellschaft geredet wird, scheint sich die Ausbeutung auf Grund der Klassenlage verflüchtigt zu haben. Dann zeigten Ereignisse wie der Tod nach einem Tasereinsatz in Fulda, dass es eine Illusion wäre zu glauben, die Klassenlage wäre irrelevant, nur weil sich das so viele Menschen selber einreden wollen. Nötig wären Organisationen, die sowohl den schwarzen Jugendlichen wie den alten weißen Mann unterstützt. Und nötig wäre es, das Gerede vom alten, weißen Mann genauso zurückzuweisen, wie ähnliche Auslassungen gegen Menschen mit anderer Hautfarbe.

Fragwürde Öffentlichkeitarbeit

Ebenso kritikwürdig ist die Meldepraxis der Polizei. Wie der Pressesprecher der Linksfraktion im hessischen Landtag Tim Dreyer im Gespräch mit Telepolis erklärte, liegt das zentrale Problem darin, dass die Polizei bisher gesetzlich nur zur Meldung verpflichtet ist, wenn durch Schusswaffengebrauch Menschen sterben, verletzt werden oder Sachschaden entsteht. Da Taser aus Sicht der Polizei nicht als Schlusswaffen gelten, besteht hier eine gesetzliche Grauzone. Das bedeutet, wenn keiner nachfragt wie in Fulda, wird der Tod dann nicht gemeldet und nur durch Zufall bekannt.

Die Linke habe in einer Kleinen Anfrage im hessischen Landtag explizit nach Verletzungen, Schaden oder Beschwerden durch Taser-Einsätze gefragt. Der Innenminister habe hier keine konkreten Falle nennen können. Aber schon einen Tag später hatte Innenminister Peter Beuth eingestehen müssen, dass es möglicherweise doch einen Todesfall in Frankfurt/Main gegeben habe. Den zweiten Fall aus Fulda, der zeitlich weit davor lag, habe der Minister ebenfalls in seiner schriftlichen Antwort verschwiegen, weshalb Die Linke noch einmal in der mündlichen Fragerunde an die Landesregierung nachgefragt habe, beschreibt Tim Dreyer, wie die beiden Fälle überhaupt bekannt wurden. In einer Pressemitteilung moniert der innenpolitische Sprecher der hessischen LINKS-Fraktion Hermann Schaus: "Es sei wieder einmal verblüffend, mit welch' hanebüchenen Erklärungen Herr Beuth versuchte, das Parlament über die Risiken durch Taser-Einsätze nicht zu informieren."