Schredder-Affäre: Stammten Festplatten nicht nur aus Druckern, sondern auch aus Laptops?

Grafik: TP

Vernichtung war möglicherweise Verstoß gegen das Archivgesetz

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In der österreichischen Schredder-Affäre ist die Zahl der vernichteten Festplatten, um die es geht von 1 auf 5 gestiegen (vgl. Österreich: Regierungsfestplatte unter falschem Namen geschreddert). Sie könnten nicht nur aus Druckern, sondern auch aus Notebooks gestammt haben.

Das mutmaßt der Nationalratsabgeordnete Peter Pilz von der Grünen-Abspaltung "Jetzt". Er geht außerdem davon aus, dass der umstrittene ehemalige Kanzleramtsminister Gernot Blümel nicht nur von der Vernichtung wusste, sondern dem ehemaligen Kanzleramts- und jetzigen ÖVP-Mitarbeiter Arno M. den Auftrag dazu gab. Deshalb will Pilz die SPÖ und die FPÖ dazu überreden, dass ihre Abgeordneten den Urlaub oder den Wahlkampf unterbrechen und sich damit befassen, ob und gegen welche Vorschriften mit der Vernichtung verstoßen wurde.

"Unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Staatsarchiv zu übergeben"

Dem Verwaltungsrechtsprofessor Bernd-Christian Funk nach könnte beispielsweise der Tatbestand der "unerlaubten Entwendung" erfüllt sein, wenn die Geräte mit Steuergeld gekauft wurden. Der ehemalige Staatsarchiv-Generaldirektor Wolfgang Maderthaner hält außerdem einem Verstoß gegen das österreichische Bundesarchivgesetz für möglich, in dem es heißt: "Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Kanzler oder einem Minister in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger bleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Staatsarchiv zu übergeben." Eine Vorschrift, die seiner Ansicht nach weit ausgelegt werden muss, "weil sehr, sehr oft auch persönlich interessengeleitete Arbeit und Verwaltungsarbeit nicht auseinandergehalten werden".

Allerdings ist die Regierung Kurz Maderthaner zufolge nicht die erste, die mit der Pflicht zur Aktenabgabe an das Staatsarchiv eher locker umging. Die NEOS haben deshalb im Nationalrat einen Entschließungsantrag zur Novellierung des Bundesarchivgesetzes eingebracht, der (anders als bisher) Strafen gegen Verstöße vorsieht. Außerdem sollen digitale Daten expliziter als bisher von der Archivpflicht erfasst werden. Darüber hinaus will man die bislang mindestens 25-jährigen Sperrfristen lockern, weil manche Datenträger nach so langer Zeit nicht mehr lesbar sind. Zusammengefasstes Ziel des Antrags ist es dem Neos-Kultursprecher Josef Schellhorn zufolge "Akten unserer obersten Staatsorgane für die Nachwelt unabhängig davon zu sichern, ob sie dem Verfasser angenehm sind, oder nicht".

Nicht gewollt, "dass in der Zeitung steht, dass wir damit rechnen, abgewählt zu werden"

Zu einem möglichen Regelverstoß der Regierung Kurz gehört auch, dass die Festplatten nicht erst "nach dem Ausscheiden aus der Funktion" vernichtet wurden, sondern bereits vorher. Für den SPÖ-Wahlkampfmanager Christian Deutsch ist Sebastian Kurz' am Sonntag abgegebene Erklärung, das sei ein "normaler Vorgang" gewesen, schon alleine deshalb nicht glaubhaft.

Gestern versuchte der ehemalige Kanzler seine Erklärung in der Servus-TV-Sendung Talk im Hangar 7 zu untermauern und meinte, sein Mitarbeiter sei damals davon ausgegangen, "dass wir [nach dem Misstrauensvotum am 27. Mai] aus dem Bundeskanzleramt ausziehen müssen". Weil Arno M. nicht gewollt habe "dass in der Zeitung steht, dass wir damit rechnen, abgewählt zu werden", habe er die Festplatten zur Vernichtung nicht an die zentrale EDV-Stelle des Bundes in St. Johann im Pongau, sondern unter einem falschen Namen an eine Privatfirma gegeben.

Geheime Daten aus dem EU-Ratsvorsitz

Eine Vernichtung sei auch deshalb geboten gewesen, weil Österreich "ein halbes Jahr den Ratsvorsitz in der Europäischen Union gehabt" habe und "auf diesen Druckern […] alle Protokolle aus dem Ratsvorsitz […] ausgedruckt w[u]rden, die teilweise geheim sind". Die Spekulation, dass dabei Hinweise auf eine vorzeitige Kenntnis von den Ibiza-Videos beseitigt worden sein könnten, bezeichnete Kurz als "das Absurdeste, was ich je gehört habe".

Hans-Jörg Jenewein, der Sicherheitssprecher der FPÖ, hat zu dieser Spekulation eine offizielle parlamentarische Anfrage angekündigt. Er mutmaßt, dass die der ÖVP Mitte Juni von EU Infothek vorgelegten E-Mails zwischen dem Ex-Kanzler und Blümel vielleicht doch nicht alle so gefälscht sind, wie die beiden behaupten.

Das Medium, das in der Ibiza-Affäre die Spuren in eine Münchner Detektivbüro, eine Wiener Anwaltskanzlei und zu einem zahlungskräftigen deutschen Verein aufdeckte, hatte der ÖVP Screenshots und einen Teil der ihm zugespielten Mails vorgelegt, die nahe legen, dass Kurz und Blümel bereits vor dem öffentlichen Bekanntwerden des Ibiza-Videos von den Aufnahmen von Johann Gudenus und Heinz Christian Strache wussten. Die ÖVP ließ daraufhin von der Firma Deloitte ein forensisches Gutachten anfertigen, das zum Ergebnis kam, es handle sich dabei um Fälschungen. Allerdings wurden von den zwölf Seiten des Gutachtens nur sechs veröffentlicht.

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