Eskalation am Schreibtisch

Zwei Staaten streiten um zwei Öltanker. Doch nur eine Sichtweise schafft es in die Schlagzeilen. Kommentar über die doppelten Standards der Iran-Berichterstattung

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Küste von Gibraltar, Donnerstagmorgen, kurz nach Mitternacht. In einer spektakulären Supertanker-Kaperung zur Durchsetzung internationalen Rechts entern britische Marines ein iranisches Schiff. Dessen illegale Fracht: Öl, das an den syrischen Diktator Baschar al-Assad gehen sollte, der damit seine Kriegsmaschinerie gegen die syrische Zivilbevölkerung weiter angeheizt hätte. Ohne dass die Marines einen Schuss abgeben, ist die Aktion nach nur wenigen Minuten beendet.

Zwei Wochen später: Eskalation am Golf. An der Meerenge von Hormus kapert ein iranisches Überfallkommando ein britisches Schiff. Die Briten-Marine warnt die Iraner noch per Funk vor der Verletzung internationalen Rechts. Doch die Mullahs entführen den Tanker. Mit Raketenwerfern und Maschinengewehren ausgestattet, verschleppen die Truppen des Mullah-Regimes Öltanker und Besatzung in Richtung iranischer Küste.

Gefärbte Formulierungen?

Wer in den vergangenen Wochen die Berichterstattung rund um die Tanker Grace 1 und Stena Impero verfolgte, erfuhr nicht nur etwas über maritime Gefahren und geopolitische Machtspiele. Sie zeigt auch die Tendenziösität vieler Journalisten, wenn es um Spannungen zwischen Iran und dem Westen geht. Die eingangs gewählten Formulierungen sind keine Polemiken des Autors dieses Textes.

Sie entstammen alle den jeweils ersten beiden Bericht der Bild-Zeitung zu den Schiffskaperungen vor Gibraltar und in der Straße von Hormus (hier, hier, hier und hier).

Was kaum einem Leser der Berichte deutlich werden dürfte: Die "Entführung durch Mullah-Truppen" in der Straße von Hormus und die "Aktion zur Durchsetzung internationalen Rechts" vor Gibraltar ähneln sich bei nüchterner Betrachtung frappierend: In beiden Fällen wurden Öltanker durch Soldaten eines fremden Staates gekapert.

In beiden Fällen wurde dabei keine Gewalt angewendet, wurden Crews festgesetzt und wieder freigelassen. In beiden Fällen beanspruchte ein Staat umgehend die Rechtmäßigkeit der Aktion. In beiden Fällen gibt es gute Gründe, daran zu zweifeln. Nur in einer Sache unterscheiden sich die beiden Fälle gravierend: die Art und Weise, wie Journalisten über sie berichten.

Medien scheitern an den nachrichtlichen Basics

Nicht nur die Bild-Zeitung liefert seit Beginn der iranisch-britischen Tanker-Krise am 5. Juli zahlreiche besonders anschauliche Beispiele über doppelte Standards in der Iran-Berichterstattung. Viele große Medien scheiterten in den vergangenen Wochen schon daran, ihre Leser auch nur mit den grundlegenden Informationen zu den Ereignissen zu versorgen.

Wer im Sendungsarchiv der Tagesschau nach einem Bericht über die Festsetzung des iranischen Tankers sucht, muss Geduld und Fantasie mitbringen. In den zwei Wochen, die seit der Festsetzung der iranischen Grace 1 am 5. Juli bis zur Festsetzung des britischen Tankers Stena Impero am 19. Juli vergingen, informierte die ARD ihre Zuschauer in keiner einzigen ihrer Nachrichtensendungen über die Ereignisse vor Gibraltar.

Lediglich online konnte man am 5. Juli einen Bericht darüber lesen. Von der Festsetzung eines iranischen Schiffs erfuhr man dort zunächst aber auch nichts. Stattdessen heißt es in der Überschrift "Iranische Öllieferungen lösen diplomatischen Streit aus".

Auch in der Unterzeile ("Öl aus dem Iran für Syrien") und im Vorspann ("Mutmaßliche Öllieferungen aus dem Iran nach Syrien haben einen internationalen diplomatischen Streit ausgelöst") erhält der Leser zwar die britische Begründung für die Aktion, nicht aber eine Antwort auf die journalistisch wichtigsten Fragen (wer, was, wo, wann und wie). Erst am Ende des ersten Absatzes folgen die nachrichtlichen Basics: "Großbritannien setzt iranischen Tanker fest."

Manche Informationen gibt's erst später

Dass die Tagesschau-Redakteure ihr journalistisches Handwerk doch beherrschen, bewiesen sie zwei Wochen später. Über die Festsetzung des britischen Tankers an der Meerenge von Hormus am 19. Juli informierte die ARD ihre Zuschauer nicht nur bei fast jeder Gelegenheit (in den ersten vier Tagen in insgesamt neun Nachrichtensendungen), die Redakteure schafften es auch, einen Bericht zu schreiben, der fast alle relevanten Fragen beantwortet: "Iran stoppt Öltanker in der Straße von Hormus", schrieben die Redakteure am 20. Juli und brachten auch alle anderen wichtigen Informationen gleich zu Beginn des Absatzes unter.

Allein, auf die iranische Begründung der Aktion musste der Leser nun noch etwas warten. Nur wer bis zum dritten Absatz weiter liest, erfährt, dass auch der Iran sich bei seiner Aktion auf die Verletzung "internationaler maritimer Regeln" durch das britische Schiff beruft.

Völkerrechtliche legitimierte Aktion gegen staatlichen Willkürakt?

Der unterschiedliche Umgang mit der Frage nach dem Warum ist es, der die meisten Beiträge zu dem Thema auffällig unterscheidet. Viele Journalisten verschweigen, dass zwischen beiden Ereignissen ein Zusammenhang bestand und iranische Politiker die Festsetzung eines britischen Schiffs als Reaktion auf die Festsetzung ihres Tankers zuvor angekündigt hatten.

Während viele Journalisten sich die britische Darstellung, wonach die Grace 1 aufgrund von Sanktionsverletzungen festgesetzt wurde, schnell zu eigen machten, wird die rechtliche Sicht der Iraner oft gar nicht oder nur am Rande erwähnt. In viele Texten entsteht so der Eindruck, eine völkerrechtlich legitimierte Aktion der Briten stehe einem unbegründeten Willkürakt der Iraner entgegen.

Es gibt gute Gründe an der offiziellen iranischen Begründung, wonach ein Unfall mit einem Fischerboot und das Abweichen der Stena Impero von der vorgesehen Fahrspur zur Festsetzung geführt hat, zu zweifeln. Schließlich haben iranische Politiker von der Ankündigung der Kaperung bis zum Angebot, die Schiffe gegeneinander auszutauschen, immer wieder selbst politische Motive deutlich gemacht.

Doch auch die von vielen Journalisten unkritisch übernommene britische Darstellung, wonach EU-Sanktionen die Festsetzung der Grace 1 legitimierten, lässt Zweifel aufkommen: Denn zum einen betrifft das 2012 verhängte und zuletzt in diesem Jahr verschärfte EU-Öl-Embargo gegen Syrien lediglich den Umgang von EU-Staaten mit Syrien. Die EU ist genauso wenig berechtigt, die Handelsbeziehungen zwischen Iran und Syrien zu sanktionieren, wie die Afrikanische Union jene zwischen Brasilien und Schweden.

Britische Politiker beanspruchen die Relevanz der Sanktionen, da sich das iranische Schiff in britischen Gewässern befunden habe (die Iraner bestreiten das). Doch selbst dann würde sich der Schiffseigentümer nur strafbar machen, wenn er Öl aus Syrien und nicht nach Syrien transportiert hätte. Denn die EU sanktioniert lediglich den Ankauf syrischen Öls (mit Ausnahme von Öl aus Gebieten, die von Rebellen kontrolliert werden). Öl an Syrien zu liefern, ist hingegen nach wie vor erlaubt.

Es gibt Hinweise darauf, dass die britischen Behörden wussten, dass sich allein mit Verweis auf die EU-Syrien-Sanktionen die Festsetzung des Schiffs nicht legitimieren lässt. Ein Bericht von The Syria Report verweist darauf, dass die Regierung von Gibraltar noch am Tag vor der Festsetzung der Grace 1 eine Verordnung änderte, um das Festsetzen von Schiffen zu ermöglichen.

Einen Hinweis für den möglichen Grund der kurzfristigen Entscheidung lieferte der spanische Außenminister Josep Borrell. Ihm zufolge sei das Schiff auf Verlangen der USA festgesetzt worden.

Nach wie vor ist der genaue Hergang der Ereignisse unklar. Doch vieles deutet darauf hin, dass sich die Festsetzungen der Grace 1 und der Stena Impero auch in der Frage nach dem Warum ähneln: In beiden Fällen handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um politische motivierte Taten, deren rechtlicher Vorwand eilig herbei konstruiert wurde.