EU-Parlament winkt Lagarde als EZB-Chefin durch

Christine Lagarde. Foto: Multimedia Centre Europäisches Parlament

Macrons Wunschbesetzung will die Null- und Negativzinspolitik Mario Draghis noch lange Zeit fortführen

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Die Französin Christine Lagarde kann am 1. November dem Italiener Mario Draghi als Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB) nachfolgen. Diesen Plan, den die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedländer als Teil ihres Personalpakets Ende Juli vereinbart hatten, genehmigte das EU-Parlament gestern mit 394 zu 206 Stimmen und 49 Enthaltungen.

Obwohl die Abstimmung geheim war, wird davon ausgegangen, dass diese Mehrheit über die übliche informelle Koalition aus Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalmacronisten zustande kam und durch die Stimmen der Grünen ergänzt wurde (vgl. EU-Parlament: Informelle Koalition aus Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalmacronisten steht). Darauf deuteten die Wortbeiträge in der Plenumsdebatte vor ihrer Wahl hin, in denen sie Vertreter dieser vier Fraktionen als geeignet lobten.

Wegen fahrlässigen Umgangs mit öffentlichen Geldern verurteilt

In anderen Fraktionen und unter unabhängigen Abgeordneten scheint man davon nicht so hundertprozentig überzeugt. Das hat auch damit zu tun, dass die ehemalige französische Finanzministerin vor drei Jahren wegen fahrlässigen Umgangs mit öffentlichen Geldern verurteilt wurde.

Auf dem Höhepunkt der Währungs- und Staatskrise in Griechenland hatte sie zudem gemeint, sie habe nur begrenztes Verständnis für die Griechen, die endlich Steuern zahlen sollten, um sich aus ihrer Misere zu befreien. Diese Aufforderung inspirierte damals den Guardian, dazu, einmal nachzusehen, was Lagarde selbst an Einkommensteuer zahlt. Das Ergebnis lautete: keinen Cent. Als geschäftsführende Direktorin des Weltwährungsfonds war die meist braungebrannte Brillenträgerin nämlich vom Steuerzahlen befreit, obwohl sie mit ihrem Jahresgehalt in Höhe von 467.940 Dollar und ihren zusätzlichen 83.760 US-Dollar Spesenpauschale mehr verdiente als der US-Präsident (vgl. Lagarde zahlt keine Einkommensteuer).

"Bestimmte negative Effekte" und erklärungsbedürftige "positive Resultate"

Der Parlamentsausschuss für Wirtschafts- und Geldangelegenheiten hatte die Wunschkandidatin des französischen Staatspräsidenten bereits am 4. September mit 37 zu elf Stimmen und vier Enthaltungen passieren lassen. In der vorangehenden Anhörung hatte sie in Aussicht gestellt, die Null- und Negativzins Mario Draghis lange Zeit fortzuführen. Diese "Anpassung" habe zwar "bestimmte negative Effekte", erziele alles in allem aber "positive Resultate". Welche genau das sind, will sie den Bürgern nach dem Antreten ihres neuen Postens "besser erklären".

Darüber hinaus kündigte sie an, sich auch "neuen Herausforderungen" wie Kryptowährungen widmen zu wollen. Diese haben des Potenzial, der Null- und Negativzins der EZB einen Strich durch die Rechnung zu machen, wenn sich Digitalmünzen herausbilden, bei denen die Kursschwankungen deutlich geringer sind als bei Bitcoins. Das dürfte eine Rolle dabei spielen, dass der französische Finanzminister Bruno Le Maire am 13. September ein EU-weites Verbot von Facebooks geplanter Libra-Währung ankündigte (vgl. Französischer Finanzminister will Facebook-Währung Libra europaweit verbieten). Der deutsche Finanzminister Olaf Scholz, der sich gerade um den SPD-Bundesvorsitz bewirbt, pflichtete Le Maire am Tag danach bei.

Erneute Bestätigung durch Staats- und Regierungschefs Formsache

Nach dem Parlamentsbeschluss für Lagarde müssen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer beim nächsten EU-Gipfel am 17. und 18. Oktober ihre eigene Entscheidung von Anfang Juli erneut bestätigen. Das gilt als Formsache, obwohl es in der Zwischenzeit einen halben Regierungswechsel in Italien und einen ganzen in Griechenland gab und ein weiterer ganzer nach der österreichischen Nationalratswahl am 29. September ansteht. Viel Medienaufmerksamkeit dürfte diese formelle Bestätigung nicht mehr auf sich ziehen, da es bei diesem Gipfel vor allem um die Frage der Brexit-Ausgestaltung gehen soll.

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