Londoner Gericht will Assange weiter in Haft behalten

Richterin brachte die Frage einer Haftentlassung auf Kaution überraschend auf - und lehnte diese Option umgehend ab

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WikiLeaks-Gründer Julian Assange wird wohl auch nach Ende seiner Mindesthaftzeit in Großbritannien im Gefängnis bleiben müssen. Das berichtete unlängst die in London erscheinende Tageszeitung Evening Standard. Assange sei mitgeteilt worden, dass er nicht auf eine Haftentlassung hoffen kann, wenn seine derzeitige Freiheitsstrafe am 22. September erstmals auf Kaution ausgesetzt werden könnte. Der Publizist war nach seiner Festnahme in den Räumen der ecuadorianischen Botschaft in London am 11. April wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen inhaftiert worden.

Der 48-Jährige wurde nach seiner Festnahme im Mai zu einer 50-wöchigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London verbracht hatte. Im April hatte die Polizei ihn in einer spektakulären Aktion aus den Räumen im Londoner Nobelstadtteil Knightsbridge gezerrt. Grund dafür war eine Entscheidung der ecuadorianischen Regierung: Anders als sein Vorgänger Rafael Correa wollte der neue Präsident Lenín Moreno Assange loswerden, nachdem er überraschend auf einen prowestlichen und neoliberalen Kurs eingeschwenkt ist.

Die Folgen von Morenos Entscheidung wurden rasch klar: Nachdem die britische Justiz Assange festnahm, machte Innenminister Sajid Javid im Juni eine Anordnung öffentlich, die es ermöglichte, Assange wegen Hacking-Vorwürfen an die USA auszuliefern. Vor einer möglichen Auslieferung an die US-Justiz hatten die Verteidiger des Publizisten stets gewarnt.

Bei einer technischen Anhörung am vergangenen Freitag sagte Richterin Vanessa Baraitser am Westminster Magistrates Court, es gebe "erhebliche Gründe" für die Annahme, dass Assange sich nach einer möglichen Haftentlassung erneut absetzen könnte. Der WikiLeaks-Gründer war der Verhandlung per Video aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh zugeschaltet.

Baraitser sagte zu Assange: "Sie wurden hier vorgeladen, weil Ihre Haftstrafe kurz vor einem möglichen Ende steht." In diesem Fall ändere sich sein Status von einem einsitzenden Häftling zu einem Auslieferungskandidaten. Deshalb habe sie der Verteidigung die Möglichkeit gegeben, in seinem Namen einen Antrag auf Kaution zu stellen, so die Richterin weiter. Die anwesende Verteidigerin habe sich aber geweigert. "Das ist vielleicht nicht überraschend angesichts ihrer Geschichte der Justizflucht", so Baraitser weiter - um eine Freilassung auf Kaution abzulehnen. Als Assange gefragt wurde, ob er den Sachverhalt verstanden habe, entgegnete er: "Nicht wirklich. Aber ich bin sicher, die Anwälte werden es erklären."

Unterstützer von Assange machten Baraitser später schwere Vorwürfe. Es sei bei der Anhörung gar nicht um Kautionsfragen gegangen, heißt es in einem Statement von WikiLeaks. Baraitser habe in einem Atemzug die Frage überraschend aufgeworfen, Assange und seine Anwälte überrumpelt und eine mögliche Kautionsgewährung abgelehnt. Der isländische Enthüllungsjournalist und WikiLeaks-Leiter Kristinn Hrafnsson will sich mit dem Verhalten des Westminster Magistrates Courts nun dennoch nicht weiter beschäftigen. Es gehe nun darum, sich auf das zentrale Thema zu konzentrieren: die Verhinderung der Auslieferung an die USA.

Weitere Anhörungen im Assange-Fall finden am 11. und 21. Oktober statt.

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