Nordrhein-Westfalen: Ermittler hörten 2018 in 1600 Fällen Telefone ab

In vielen Fällen haben Ermittler in NRW 2018 Telefone und Internetkommunikation angezapft. Oft ging es um Falschgeld und Drogen – aber auch um Terrorverdacht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 35 Kommentare lesen
Nordrhein-Westfalen: Ermittler hörten 2018 in 1600 Fällen Telefone ab

(Bild: pixabay.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Die Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr in rund 1600 Fällen Festnetztelefone, Handys oder Internetkommunikation angezapft. In den meisten Fällen ging es um Drogenkriminalität. Das geht aus einem Bericht des Innenministeriums an den Landtag hervor. In dem Papier wird auch über Ermittlungen wegen des Verdachts einer "rechtsterroristischen Vereinigung und der Vorbereitung von Anschlägen" berichtet.

Demnach gab es 1238 richterliche "Überwachungsanordnungen" für Handys und 141 für Festnetzanschlüsse. 217 Mal wurde "Internettelekommunikation" überwacht. In 30 Fällen ging es dabei um Mord oder Totschlag, 46 Mal um Falschgeld, 247 Mal um Betrug und Computerbetrug. Die meisten Fälle (643) drehten sich um Drogen.

Fast 2500 Mal wurden zudem Verbindungsdaten abgefragt, in den meisten Fällen von Handys Tatverdächtiger. Bei drei Verfahren wurden Wohnungen abgehört.

Gesondert aufgeführt wurden in dem Bericht (PDF-Datei) vom Innenministerium 14 Ermittlungsverfahren des Verfassungsschutzes, bei denen die Telefone von 25 verdächtigen Rechtsextremen beziehungsweise Islamisten überwacht worden seien. In allen Verfahren habe es jeweils "tatsächliche Anhaltspunkte" für den Verdacht gegeben, dass sich dort terroristische Gruppen bildeten, die auch Anschläge vorbereiteten. Um welche Verfahren es sich dabei – insbesondere im Fall der Rechtsextremen – handelte, sagte das Innenministerium auf Anfrage nicht.

Mit dem Ende 2018 beschlossenen neuen Polizeigesetz werden die Überwachungsmöglichkeiten der Landespolizei in NRW deutlich ausgeweitet: Unter anderem sieht das Gesetz mehr Videoüberwachung vor sowie den Einsatz eines "NRW-Trojaners" für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, mit dem auch kryptografisch geschützter Datenverkehr für die Strafverfolger sichtbar wird. (tiw)