NSU-Ausschuss: "...unser nicht erfüllbarer Untersuchungsauftrag"

Die politische Aufklärung der Mordserie scheitert in Thüringen an der rot-rot-grünen Landesregierung - Abschlussbericht des Parlamentes

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Streng genommen ist es eine Bankrotterklärung: "Der Untersuchungsauftrag konnte von uns nicht abgeschlossen werden", sagt die Vorsitzende des Ausschusses, Dorothea Marx (SPD). "Im Anspruch, alles aufzuklären, sind wir gescheitert", ergänzt Ausschussmitglied Katharina König-Preuss (Linke). Und die CDU-Fraktion schreibt in ihrem Sondervotum zum jetzt vorgelegten Abschlussbericht des Ausschusses: "Die Thüringer Landesregierung begleitete den Untersuchungsausschuss restriktiv, verzögernd und teilweise regelrecht destruktiv."

Gescheitert sind die Abgeordneten des NSU-Untersuchungsausschusses No. 2 vor allem an der Landesregierung, die sich ausgerechnet zusammensetzt aus den Parteien Linke, SPD und Grüne. Und zwar konkret daran, dass ihnen Informationen über Handeln und Wissen von V-Personen der Polizei komplett vorenthalten wurden. Im Ausschussbericht liest sich das so:

Der Untersuchungsausschuss bedauert es sehr, dass es ihm aufgrund der restriktiven Beurteilung der aktuellen Rechtslage durch die Landesregierung insbesondere nicht möglich gewesen ist, den Einsatz von VP [Vertrauenspersonen] der Polizei mit Bezug zum NSU und dessen Umfeld zu untersuchen. Informationen zu VP der Polizei (gab es vielleicht auch dort einen "Tino Brandt"?) waren zentral und konstitutiv für die Erfüllung des Aufklärungsauftrags des Untersuchungsausschusses. Ein mögliches Behördenversagen kann bei völliger Ausblendung von durch VP gewonnenen Erkenntnissen weder festgestellt noch ausgeschlossen werden.

Ausschussbericht

Dass die Quasi-Überschrift des 2200 Seiten starken Berichtes lautet: "Die Aufklärung ist nicht abgeschlossen - wir ziehen keinen Schlussstrich!" mag trotzig klingen, ändert aber nichts am politischen Bankrott - und zwar nicht nur des Parlamentes, sondern strenggenommen auch der Regierung. Nichts desto trotz hat dieser NSU-Untersuchungsausschuss No. 2 im Laufe seiner über vier Jahre langen Arbeit einige bemerkenswerte Ergebnisse hervorgebracht.

Ausschuss No. 1 von 2012 bis 2014 hatte das NSU-Kerntrio, die rechtsextreme Szene in Thüringen und die Verstrickung des Verfassungsschutzes darin untersucht. Ausschuss No. 2 sollte nun die Überschneidungen von rechtsextremer Szene mit der Organisierten Kriminalität (OK) in den Blick nehmen. Dazu war es nötig, sowohl die V-Leute des Verfassungsschutzes im Bereich OK zu behandeln, aber vor allem die V-Leute der Polizei in diesem Bereich. Und genau das erwies sich als unüberwindbares Hindernis.

Man muss wissen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), die seit Dezember 2014 im Amt ist, im Verfassungsschutz die V-Leute weitgehend abgeschafft hat, von Ausnahmen abgesehen, so im Bereich "Terrorismus". Die V-Leute bei der Polizei blieben aber unberührt.

Neonazis bewegen sich nicht nur immer wieder in kriminellen Milieus, wo sie sich als Bodyguards, Türsteher, Drogenkuriere, Waffenbeschaffer verdingen oder gar direkt Mitglieder krimineller Banden sind. Wie Enrico T. und Jürgen L. beispielsweise, die in der NSU-Mordserie Teil der Waffenbeschaffungskette der Ceska-Pistole, mit der neun Migranten erschossen wurden, gewesen sein sollen.

Anzahl der V-Personen der Polizei "viel viel höher" als die des Verfassungsschutzes

Die Frage für den NSU-Untersuchungsausschuss war also: Was erfuhr die Polizei durch ihre Spitzel über diese Neonazis aus dem NSU-Umfeld? Manche waren sogar direkt Informanten der Polizei, wie der Blood-and-Honour-Aktivist Thomas Starke, der dem Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe einmal Sprengstoff besorgte, ihm nach der Flucht von Jena nach Chemnitz beim Untertauchen half und gegen den die Bundesanwaltschaft, wie gegen acht weitere Personen, nach wie vor wegen NSU-Unterstützung ermittelt.

In einem anderen Fall wurde der V-Mann mit dem Aliasnamen "Tinte", ursprünglich Quelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), aus dem Bereich Rechtsextremismus in den Bereich OK übernommen. Um wen es sich handelte, weiß der Ausschuss nicht.

Oder: Aus internen LKA-Akten, über die der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete, ging hervor, dass das Landeskriminalamt im Sommer 2000 plante, einen kooperationsbereiten Rechtsextremisten in den Thüringer Heimatschutz (THS), aus dem der NSU hervorging, einzuschleusen. Auch diesen Fall konnten die Abgeordneten nicht aufklären.

Insgesamt geht die Ausschussvorsitzende Dorothea Marx gar davon aus, dass die Anzahl der relevanten V-Personen der Polizei "viel viel höher" ist als die der V-Leute des Verfassungsschutzes. Eine weitere grundsätzliche Frage des Ausschusses war deshalb, ob es unter den Polizei-V-Leuten eine ähnlich zentrale Figur gegeben hat, wie es der Verfassungsschutz-V-Mann Tino Brandt für die rechtsextreme Szene im Thüringer Heimatschutz gewesen ist. Auch diese Frage konnte nicht beantwortet werden.

Bis zum letzten Sitzungstag gelang es dem zuständigen - SPD-geführten - Innenministerium, dem Ausschuss Informationen oder gar Akten komplett vorzuenthalten. Das Ministerium beließ aber nicht etwa bei einem kategorischen "Njet - Ihr bekommt die Akten nicht", sondern versuchte, mit einem großangelegten Täuschungsmanöver so zu tun, also ob es die gesuchten V-Leute des LKA im "rechtsextremen OK-Bereich" gar nicht gebe.

Zwei Jahre lang, von November 2016 bis November 2018, hatte das Innenministerium den Beweisbeschluss des Ausschusses ignoriert, die Akten der Polizeispitzel vorzulegen. Dann lehnte es ihn ab, Begründung: Dadurch würden dem Wohle des Landes Thüringen oder der Bundesrepublik Deutschland Nachteile bereitet. Doch dann schlug der Innenminister dem Ausschuss einen Kompromiss vor: Eine externe "Kommission" sollte die Akten sichten können und dann dem Ausschuss berichten. Der willigte ein. Was dann folgte, war ein Schmierenstück. Die "Kommission" wurde eingesetzt und schon bald lag ihr "Gutachten" vor, in dem es heißt: Es habe keine Schnittstellen zwischen Kriminellen und Rechtsextremen gegeben, V-Personen der Polizei seien folglich auch nicht im Einsatz gewesen.

Weil der Ausschuss darauf bestand, den Leiter der "Kommission" als Zeugen zu befragen - und zwar in öffentlicher Sitzung -, erfuhr man dann, dass das Ergebnis eine Manipulation des LKA darstellte, das Gutachten strenggenommen ohne Wert ist. Die Aussage, es habe keine Überschneidungen der beiden Szenen und folglich keine Spitzel in diesem Bereich gegeben, ist eine unbelegte Behauptung der Thüringer Polizeiführung. Das Fazit der Abgeordneten: Die "Kommission" konnte den Auftrag des Ausschusses nicht klären. Telepolis hat die fragliche Sitzung im Mai 2019 beschrieben (Wie eine rot-rot-grüneRegierung Polizeispitzel schützt).

Innenministerium behinderte die Aufklärung

Bei der Aussprache im Thüringer Landtag über den Ausschussbericht am 1. Oktober meldete sich auch Ministerpräsident Ramelow zu Wort. Es sei nicht die Absicht der Landesregierung gewesen, die Aufklärung zu verhindern, erklärte er abwiegelnd, sondern man müsse einfach prüfen, welche Akten etwas mit dem Thema zu tun hätten und welche nicht. Außerdem seien die V-Leute der Polizei hochgradig gefährdet, wenn ihre Namen bekannt würden. Er dankte dem Untersuchungsausschuss pflichtschuldig, ging aber auf dessen konkrete Kritik nicht weiter ein.

Tatsächlich war das parlamentarische Gremium nicht nur auf weitere Manipulationen gestoßen, sondern musste sich auch mit fortgesetzten Behinderungen seitens des Innenministeriums herumschlagen.

Beispielsweise sind Protokolle über vom Thüringer LKA abgehörte Telefonate und ausgetauschte SMS-Nachrichten zwischen dem Chemnitzer Jan W., der mit dem Trio in Kontakt stand, und dem Brandenburger V-Mann Carsten Szczepanski vom August 1998 gefleddert worden. W. suchte damals nach Waffen für das Trio. Ausgerechnet zu drei Tagen, in denen W. eine entsprechende Frage an Szczepanski gerichtet hatte ("Hallo. Was ist mit den Bums?") und der darauf geantwortet haben müsste, fehlen fünf Telefoneinträge und 116 SMS-Einträge.

Dass es sich bei diesen Lücken um ein Versehen des Thüringer LKA gehandelt haben könnte, hält die Ausschussvorsitzende Marx für "sehr unwahrscheinlich", ja, "de facto für ausgeschlossen", wie sie in ihrer Rede im Landtag betonte. 1998 seien, so ein glaubhafter Zeuge, diese Einträge noch vollständig gewesen. Damals habe es aber keine Auswertung gegeben. 2011 gingen die Protokolle ans BKA bzw. unter die Schirmherrschaft der Bundesanwaltschaft. Fraglich sei, so Marx, "wer wann diese Einträge entfernt, entsorgt hat". Sie haben den Verdacht: dort.

Einen anderen Machtkampf führte das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) mit dem Landtagsausschuss zur Frage öffentlicher Vernehmungen vor allem von Beamten des Verfassungsschutzes. Um solche Zeugen zu schützen, hatte man sich darauf geeinigt, sie für Publikum und Presse zwar hörbar, aber nicht sichtbar in einem anderen Raum zu befragen. Doch dann kündigte das MIK dieses Verfahren auf und wollte den völligen Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Ausschuss ließ es zum Eklat kommen und lud die Verfassungsschützer wieder aus.

Nicht-öffentliche Vernehmungen haben tückische Folgen, weil die Abgeordneten aus ihnen auch später in öffentlichen Sitzungen nicht zitieren dürfen. Wie bei einer Laufmasche würde die Öffentlichkeit nach und nach aus den Ausschüssen verschwinden. Genauso habe die Maßgabe, dass V-Personen geheim bleiben müssten, immer weitere "Kreise" gezogen, so Marx, beispielsweise eingeschränkte Aussagegenehmigungen zur Folge gehabt.

Regierungsexekutive will kontrollfreien Raum schaffen

Die Sozialdemokratin setzte sich kritisch mit dem immer mehr umgreifenden Kurs der Regierungsexekutive auseinander, im Namen des Staatswohls, Parlamenten Informationen vorzuenthalten - selbst parlamentarischen Gremien, wie den Kontrollkommissionen, die die Nachrichtendienste überprüfen sollen. Das führe in der Konsequenz zu einem kontrollfreien Raum, den es aber in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht geben dürfe.

Schließlich gehe es um Gewaltenteilung, und das Recht der parlamentarischen Kontrolle sei Teil der Verfassung. Gewaltenteilung sei wichtig, um Machtmissbrauch zu verhindern. Das müsse die Landesregierung eigentlich anerkennen. Quellenschutz dürfe nicht Täterschutz werden, so Marx, und Quellenschutz dürfe nicht missbraucht werden, um die Gewaltenteilung auszuhebeln. Dass der Untersuchungsauftrag nicht abgeschlossen werden konnte, tue ihnen leid und tue ihnen weh.

Die Ausschussvorsitzende erwähnte noch, dass sie viele Ermittler auf der Seite des Ausschusses wüssten, die die ungeklärten Fragen genauso umtreiben würden, wie die Abgeordneten. Der NSU-Skandal könne nicht als historisch abgeschlossenes Ereignis betrachtet werden. Der Landtag beschloss, die NSU-Unterlagen der Untersuchungsausschüsse in einem eigenen Archiv zu sichern und zukünftig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Nach dem Ende des Thüringer Ausschusses existiert bundesweit nur noch ein solches Gremium: das in Mecklenburg-Vorpommern, das eben erst mit Zeugenbefragungen begonnen hat. Der Papierberg des Komplexes ist mit dem Thüringer Abschlussbericht um weitere 2000 Seiten angewachsen. Darin finden sich neben bemerkenswerten Sachverhalten auch fragwürdige Beurteilungen.

Sollte das NSU-Trio gar nicht gefunden werden?

Auffällig ist zum Beispiel, wie Tino Brandt, Gründer und Anführer des Thüringer Heimatschutzes und zugleich V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, eine der zentralen Figuren in der NSU-Geschichte war. Sein Name und sein Handeln durchziehen den gesamten Bericht. Herausgefunden hat der Ausschuss, dass Brandt im Jahr 2001 vom Verfassungsschutz selber enttarnt wurde. Unklar ist, warum und durch wen aus dem Hause genau das geschah? War Brandt dem Trio zu nahe gekommen?

Mit dieser Frage ist sofort eine zweite verknüpft: Sollte das Trio etwa gar nicht gefunden werden? Einer solchen Hypothese ist Ausschuss No. 2 im Gegensatz zu Ausschuss No. 1 in letzter Konsequenz nicht mehr gefolgt. Dabei führt unter anderem der Konflikt zwischen Verfassungsschutz und Zielfahndung des LKA darüber, wo das Jenaer Trio 1998 untergetaucht sein könnte, ebenfalls zu genau dieser Frage. Während der Verfassungsschutz die Zielfahnder im Ausland suchen lassen wollte, vermuteten die die drei Untergetauchten von Anfang an in Chemnitz.

Zu den Fragwürdigkeiten, die der Ausschuss selber zu verantworten hat, zählt die, warum er auf zentrale Zeugen wie etwa Thomas Dienel verzichtet hat. Dienel, zu DDR-Zeiten FDJ-Sekretär und SED-Mitglied, wurde nach der Wende NPD-Funktionär und V-Mann des Verfassungsschutzes. Er unterhielt enge Beziehungen zu Sicherheitsbehörden, zur Politik, aber auch zur Organisierten Kriminalität. Er ist in gewisser Weise ein Zeitzeuge des "Thüringen-Sumpfes" - analog dem Sachsen-Sumpf - aus Politik, Wirtschaft, Sicherheitsapparat in den 1990er Jahren, in dem auch Neonazis eine Rolle spielten und aus dem letztendlich auch der NSU erwuchs. Tino Brandt musste als Zeuge immerhin im NSU-Prozess in München und im NSU-Ausschuss in Stuttgart erscheinen.

Offene Fragen beim Doppelselbstmord

Die unendliche NSU-Geschichte begann am 4. November 2011 mit dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in einem Wohnmobil in Eisenach-Stregda. Der Ausschuss bleibt hier bei der offiziellen Version der Bundesanwaltschaft. Die Umstände seien geklärt. Weil sich Polizisten dem Fahrzeug näherten, habe Mundlos Böhnhardt erschossen und dann sich selbst. Das sei der "wahrscheinliche vom BKA rekonstruierte Tatablauf", so die Formulierung im Abschlussbericht. Allerdings gibt es inzwischen zwei "offizielle" Versionen. Denn mehrere Polizeibeamte haben in den verschiedensten parlamentarischen Untersuchungsausschüssen allen Ernstes erklärt, möglicherweise habe Mundlos Böhnhardt "versehentlich" erschossen und daraufhin eben sich selbst.

Die offizielle Version vom Doppelselbstmord beinhaltet unverändert Schwachstellen, wie die, dass bei beiden Leichen in der Lunge keine Rußpartikel und in der Mundhöhle keine Rückstände von Rauchgas gefunden wurden. Da das Wohnmobil in Brand gesteckt wurde, stellt sich die Frage wann und von wem.

Die CDU trägt die offizielle Version zwar mit, spricht in ihrem Sondervotum aber davon, das Geschehen im Wohnmobil sei "spekulativ". Was Böhnhardt und Mundlos von den Polizeimaßnahmen damals nach einem Banküberfall in Eisenach wussten und welche Schlüsse sie zogen, habe vom Untersuchungsausschuss "mangels tauglicher Beweismittel nicht ermittelt" werden können.

Dorothea Marx nannte die Ermittlungen am Tatort Eisenach-Stregda, mit denen die NSU-Ermittlungen begannen, "kein Ruhmesblatt", das Vorgehen der Polizeiverantwortlichen sei "unangebracht" gewesen, es habe eine "Spurengefährdung" zur Folge gehabt. Beispielsweise hatte der Einsatzleiter, Michael Menzel, die Fotokamera der Feuerwehr konfisziert, nachdem ein Feuerwehrmann das Innere des Fahrzeuges für die Einsatzdokumentation fotografiert hatte. Der Zeuge wollte sich erinnern, vier bis sechs Fotos gemacht zu haben. Dem Ausschuss lagen vier vor.

Auch mit dem Mordfall Michèle Kiesewetter befasste sich der Erfurter Untersuchungsausschuss. Die Polizeibeamtin stammte aus Thüringen, versah ihren Dienst aber bei der Polizei in Baden-Württemberg und wurde am 25. April 2007 in Heilbronn erschossen. Ihr Streifenkollege Martin A. überlebte schwerverletzt. Es war der letzte der zehn Morde, die dem NSU zugeschrieben werden. Er birgt zugleich mit die größten offenen Fragen des ganzen Komplexes.

Polizistenmord in Heilbronn wurde nur oberflächlich und tendenziös untersucht

In Stuttgart hatte sich ein eigener parlamentarischer Untersuchungsausschuss ebenfalls in zwei Anläufen mit dem Polizistenmord von Heilbronn befasst. Bereits vor knapp einem Jahr hatte er seine Arbeit beendet - nach "umfassender Beweisaufnahme", wie er selber befand. Tatsächlich hatte dieser Ausschuss nur oberflächlich und tendenziös untersucht, etlichen Spuren wurde nicht nachgegangen, andere wurden vorschnell abgewertet.

Im Ergebnis blieb er bei der offiziellen Version: Die Täter seien allein Mundlos und Böhnhardt gewesen; die beiden Polizeibeamten seien "zufällig" ausgewählt worden, weil sie Repräsentanten des Staates waren; für Unterstützungshandlungen aus der rechtsextremen Szene Heilbronns gebe es keine Belege, sie seien aber auch nicht auszuschließen.

Die Parlamentskollegen aus Thüringen kommen nun zu etwas anderen Einschätzungen. Für sie seien der Mord und der Mordversuch nicht vollständig aufgeklärt. Sie bezweifeln, dass Kiesewetter "bloßes Zufallsopfer" des NSU gewesen sei. Dazu existierten zu viele Umfeldhinweise, die zu ihr führten. So ermittelte Kiesewetters Onkel, ebenfalls Polizist, als Staatsschützer gegen den Thüringer Heimatschutz. Eine andere Spur führt über die Person Mareike B., eine gut vernetzte Rechtsextremistin und Ex- Schulkameradin einer Freundin von Kiesewetter. Ermittlungsansätze lieferten die Verbindungen von Rechtsextremisten zwischen Baden-Württemberg und Thüringen.

Und auch die Verbindungen zwischen Rechtsextremen und Kriminellen in Baden-Württemberg seien nicht in dem Maße aufgeklärt worden, wie erforderlich, so die Thüringer. Es gebe diverse Anhaltspunkte, die zur Tataufhellung beitragen könnten, die jedoch außerhalb der Zuständigkeit des Thüringer Ausschusses lägen. Im Klartext: innerhalb der Zuständigkeit des Baden-Württembergischen Ausschusses.

Eine Ermittlerin des LKA Baden-Württemberg, die vom U-Ausschuss in Stuttgart mehrfach vernommen worden war, sagte dann vor dem Ausschuss in Erfurt etwas, das sie in Stuttgart nicht gesagt hatte: Auch sie glaube nicht, dass alle Hintergründe der Tat von Heilbronn schon bekannt seien. Sie nehme an, dass es doch ein besonderes Motiv für den Mord an Kiesewetter gegeben habe.

Durch diese LKA-Beamtin war auch eine der Spuren bekannt geworden, denen der BaWü-Ausschuss nicht nachgegangen war und die bis heute für Diskussionen sorgt. Bei den Lagebesprechungen der Polizei Anfang November 2011 nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos, an denen sie teilnahm, gab es einen Hinweis auf einen Neonazi aus der Nähe von Heilbronn. Sein Name Kai Ulrich S., der sowohl Kontakt zum NSU-Duo gehabt haben soll, als auch zu einem Szeneaussteiger aus dem Kreis Heilbronn, der im September 2013 kurz vor seiner Vernehmung zum Komplex NSU durch das LKA in Stuttgart in seinem Auto verbrannte.

Diese Fälle sind inzwischen Inhalt einer Petition von Bürgern aus Schwäbisch-Hall an den Landtag von Baden-Württemberg. Der solle sich den offenen Fragen im NSU-Skandal noch einmal annehmen, wird darin gefordert. Die Fragen in der Petition richten sich aber nicht nur an die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg, sondern auch an die in Thüringen.