Strafen gegen junge Basken gesenkt, aber weiter absurd hoch

Spontaner Protest in allen baskischen Städten wie hier in Donostia - San Sebastian. Bild: R. Streck

Obwohl nach "Terrorismus" auch der strafverschärfend Umstand "Diskriminierung" gefallen ist, bleiben unverhältnismäßige Strafen von bis zu 9,5 Jahren für Kneipenrangelei mit Guardia Civils

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Das Baskenland ist empört, dass der Oberste Gerichtshof in Spanien weiter absonderliche Vorwürfe gegen acht junge Basken kassiert hat, aber er hält weiter extrem unverhältnismäßige Haftstrafen aufrecht. Die jungen Leute aus der Kleinstadt Alsasua sollen nun "nur" noch für bis zu neuneinhalb Jahren für eine Rangelei mit zwei Beamten der Guardia Civil ins Gefängni. Einer der Zivilgarden hat sich bei der Rangelei - in seiner Freizeit - nach einer feuchtfröhlichen Nacht am 15. Oktober 2016 dabei einen Knöchel gebrochen. Nachdem der Oberste Gerichtshof die weiter hohen Urteile ausgesprochen hat, gehen im ganzen Baskenland Menschen auf die Straßen.

Über die Vorgänge, bei denen von Seiten der Zivilgarden gelogen wurde, dass sich die Balken biegen, hatte auch das ZDF in einem Beitrag reflektiert, der in der Mediathek allerdings nicht mehr abrufbar ist. Er benutzte Filmmaterial aus der Nacht in der Festwoche, das weiter zugänglich ist. Und das zeigt deutlich, das von einem angeblich blutverschmierten Hemd des Guardias keine Spur war. Der unterhielt sich sogar freundschaftlich mit einem der jungen Männer, die ihn angeblich am Boden liegend geschlagen und getreten haben sollen, wie das rechtskräftige Urteil nun festschreibt. In der Nacht identifizierte er ihn nicht als einen der angeblichen Angreifer.

Diese gravierende Widersprüche in den Aussagen der Zivilgarden, neben vielen anderen, blieben beim Obersten Gerichtshof weiter unbeachtet. In dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, kam nicht als Rechtgrundsatz zum Tragen. Woher die Guardia Civil das blutverschmierte Hemd hatte, dass sie als Beweis präsentierte, wurde im Verfahren nicht geklärt. Aus der der Auseinandersetzung in der Nacht stammt es nicht, wie diverse Aufnahmen belegt haben, in denen der Beamte im blütenweißen Hemd zu sehen ist.

Nachdem schon am Nationalen Gerichtshof der Vorwurf des angeblichen "Terrorismus" gefallen war, von dem in Spanien oft schnell fabuliert wird, wurden nun am Obersten Gerichtshof diverse strafverschärfende Umstände kassiert. An der Tatsache, dass schon am Nationalen Gerichtshof Urteile fielen, die in früheren Terrorismusverfahren üblich waren, hat sich aber erneut nichts geändert. Denn früher, als es die baskische Untergrundorganisation ETA noch gab, wurden einfache Mitglieder für bis zu acht Jahre verurteilt. Die Strafen für fünf der acht jungen Leute fallen mit 7, 8 und 9,5 Jahren noch immer in diesen Bereich.

"Justiz nach Postleitzahl"

Eigentlich hätte, da nun wenigstens definitiv geklärt ist, dass der Vorgang mit Terrorismus offiziell nichts zu tun hatte, das Verfahren nie an dem Sondergericht verhandelt werden dürfen, sondern an einem ordentlichen Gericht in Pamplona. Doch da der Fall massiv politisiert worden war, wurde er über den absurden Vorwurf einem Gericht zugeschoben, das für politische Urteile und Einflussnahme besonders bekannt ist. Es war der damalige Regierungschef Mariano Rajoy, der per Twitter die Richtung vorgab. Er sprach vorverurteilend von einem "brutalen Angriff" der "nicht ungestraft bleiben wird".

Kassiert hat das Oberste Gericht auch die absurde Anwendung einer angeblichen "ideologischen Diskriminierung", wonach die jungen Leute aus "Hass" auf die Zivilgarden gehandelt haben sollen. Hochrangige Juristen hatten immer wieder auf die fälschliche Anwendung von strafverschärfenden Faktoren hingewiesen. Staatliche Organe können keine vor Diskriminierung zu schützende Gruppe sein. Das Gesetz spricht von "Hass, Feindschaft und Diskriminierung" in der Öffentlichkeit "gegen eine Gruppe oder bestimmten Person". Als Definition werden "Religion oder Glauben" sowie "Ethnie, Rasse oder Nation oder sexuelle Orientierung, Krankheit oder Behinderung" angeführt. Die Guardia Civil passt sicher nicht in dieses Schema, wie nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigt hat.

Allerdings hat die Tatsache, dass ein zentraler Faktor ebenfalls weggebrochen ist, nicht dafür gesorgt, dem Martyrium für die Familien und für die jungen Leute, die nun seit fast drei Jahren inhaftiert sind, ein Ende zu bereiten. In anderen spanischen Regionen führen vergleichbare Vorfälle zu milden Haftstrafen oder nur zu Geldstrafen. Ein Zivilgarde benötigte nach einer Schlägerei in einer Diskothek sogar Gesichtschirurgie, die Geldstrafe betrug für den Täter aber nur 300 Euro, zeigt ein vergleichbarer Fall aus dem gleichen Jahr.

Die Sprecherin der Regionalregierung von Navarra hatte angesichts einer riesigen Demonstration, in der die Kleinstadt Alsasua mit Solidarität geflutet worden war, von "Justiz nach Postleitzahl" gesprochen (https://www.heise.de/tp/features/Solidaritaet-von-mehr-als-50000-Menschen-laesst-baskisches-Altsasua-kollabieren-4347840.html). Die Angehörigen haben angesichts des Unrechts den Gang vor das Verfassungsgericht angekündigt und wollen auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, wo Spanien ein guter Bekannter ist, auch wegen Folter und Misshandlungen durch die Guardia Civil.

Dass man am ebenfalls politisierten Verfassungsgericht Gerechtigkeit erfährt, daran glauben die Angehörigen nicht. "Der Fall wird am Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg landen", sind sie überzeugt. Doch bis dort entschieden wird, könnten die jungen Leute ihre Strafen verbüßt haben. Das zeigen Fälle von baskischen Politikern, die illegal aus politischen Motiven und erfundenen Anklagen 6,5 Jahre inhaftiert waren.

Präzedenzfall für Katalonien?

In Katalonien wird dieses Urteil als Wink mit dem Zaunpfahl verstanden, wo jeden Moment das Urteil gegen die Anführer der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung bekanntgegeben wird. Vermutlich am Montag, wie Spatzen von den Dächern in Madrid pfeifen. Niemand macht sich dort nach dem Urteil gegen die jungen Leute aus Alsasua noch Hoffnungen, dass die abwegigen Vorwürfe der Rebellion oder Aufruhr fallen werden. Eine Verurteilung stand eigentlich schon vor Beginn des Verfahrens fest. Die Frage war nur, wie hoch die Strafen ausfallen werden. In dem Verfahren, in dem alle geltenden Regeln geändert wurden, sind die Vorwürfe jedenfalls nicht bewiesen worden.

Eher war das Gegenteil der Fall, weshalb auch Deutschland, Belgien, Großbritannien und die Schweiz die Auslieferungen von Exil-Katalanen aus Mangel an Beweisen für die schweren Vorwürfe abgelehnt hatten. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen sieht nach eingehender Prüfung in den Angeklagten politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert wurden und fordert ihre sofortige Freilassung.

In Katalonien bereitet man sich auf einen heißen Herbst vor. Der wird mit der Urteilsverkündung beginnen. Es werden massive Demonstrationen erwartet. Aus ganz Katalonien werden Menschenmengen in tagelangen Märschen in Richtung Barcelona ziehen und schon damit für ein Verkehrschaos sorgen.