Hindus dürfen alten Tempel auf dem Gelände der Ayodhya-Moschee wiedererrichten

Plan des umstrittenen Geländes aus den Gerichtsunterlagen.

Moslems bekommen anderes, aber größeres, Areal zugewiesen

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Heute gab das Oberste Gericht Indiens eine einstimmige Entscheidung bekannt, auf die sich die Politik nicht nur mit besonderen Schutzmaßnahmen für die fünf Richter, sondern auch mit 5.000 speziell dafür abgestellten Polizisten und Soldaten vorbereitet hatte. In diesem Urteil wurde nämlich über die Zukunft eines etwa 1,1 Hektar großen Sakralgeländes in Ayodhya entschieden, das 1992 indienweite Auseinandersetzungen zwischen Hindus und Moslems ausgelöst hatte, bei denen mehr als 2.000 Menschen starben.

Damals stand auf dem Gelände die 1528 errichtete und nach dem Mogulreichbegründer Babur benannte Babri-Moschee. Darauf, dass die damaligen Eroberer den Bauplatz nicht zufällig, sondern als Symbol ausgewählt hatten, deutete der informelle Namen des Bauwerks hin: "Masjid-i-Janmasthan" - "Moschee des Geburtsortes". Der hinduistischen Religionslehre nach wurde in Ayodhya nämlich die siebente Vishnu-Inkarnation Rama geboren. Sie soll bis 1527 in einem für den Bau der Moschee abgerissenen Ram-Janmabhumi-Tempel besonders verehrt worden sein.

Anwalt der Moslem-Vertreter "nicht zufrieden"

Der archäologische Befund ist hier nicht ganz eindeutig, lässt aber der Ansicht der Richter nach den Schluss zu, dass es auf dem Gelände vor dem Bau der Moschee in jedem Fall ein wahrscheinlich im 10. Jahrhundert errichtetes nichtislamisches Bauwerk gab. Das dieses Gebäude ein Rama-Tempel war, ist nicht abwegig: Neue Religionen bevorzugen für ihre neuen Kultstätten regelmäßig Plätze von alten, um "zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen". Deshalb stehen katholische Kirchen von Süddeutschland bis Mexiko an Stellen, an denen früher keltischen oder aztekischen Gottheiten gehuldigt wurde - und deshalb musste im 17. Jahrhundert auch der Krishna-Geburtstempel Keshava Deo in Mathura einer Mogulmoschee weichen.

Das, und die Tatsache, dass viele Hindus glauben, dass Rama genau an dieser Stelle geboren wurde, bewog die Richter dazu, die Verfügungsgewalt über das Gelände einer Interessenvertretergruppe der älteren Religion zuzusprechen. Die will dort jetzt einen neuen Rama-Geburtstempel bauen lassen. Vertreter indischer Moslems, die das auf dem Rechtswege verhindern wollten, dürfen dafür an einer anderen Stelle auf einem etwa doppelt so großen Gelände eine neue Babri-Moschee errichten. Ihr Rechtsvertreter Anwalt Zafaryab Jilani zeigte sich damit in einem ersten Kommentar "nicht zufrieden", ergänzte aber, man werde das Urteil "respektieren".

Modi: "niemandes Sieg oder Niederlage"

Ministerpräsident Narendra Modi, dessen hinduistische Bharatiya Janata Party (BJP) in Wahlkämpfen die Errichtung eines neuen Rama-Tempels in Ayodhya immer wieder explizit befürwortete, hatte bereits vor dem Bekanntwerden des Urteils verlautbart, die Entscheidung werde "niemandes Sieg oder Niederlage" sein, weshalb die Bürger ruhig bleiben und den Frieden wahren sollten.

Im Streit um das Grundstück war es schon im 19. Jahrhunderten immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Hindus und Moslems gekommen. Die Briten versuchten diese Auseinandersetzungen zu entschärften, indem sie das Areal in eine Zone für Hindus und eine für Moslems teilten. Nach dem Abzug der Kolonialmacht brachten Hindu-Aktivisten 1949 Rama-Portraits in der Moschee an und stellten Statuen auf. In dem darauf folgenden Streit um deren Entfernung oder Nichtentfernung blieb das Bauwerk mehrere Jahrzehnte lang für die Öffentlichkeit geschlossen.

1990 stoppte die Polizei einen Pilgerzug von Hindus zur Errichtung eines neuen Rama-Tempels auf dem Moscheegelände mittes Schusswaffeneinsatz, wobei zwölf Menschen ums Leben kamen. Zwei Jahre später, am 6. Dezember 1992, konnte die Sicherheitskräfte in Ayodhya einen Ansturm von etwa 150.000 Anhängern dieser Religion nicht mehr aufhalten und mussten zusehen, wie die Masse das Gebäude zerlegte. Da die Aktivisten bei diesem Abriss eher wenig auf Sicherheit achteten, kamen durch herabstürzende Trümmer auch dabei mehrere Menschen ums Leben.

Gott als juristische Person

Im Prozess um die Nutzung des seitdem brachliegenden Geländes hatte auch eine Rolle gespielt, dass das indische Recht hinduistische Götter als juristische Personen wertet. Dieser Kunstgriff erlaubt den verbreiteten Brauch, solche Götter als Erben einzusetzen. Als Vertreter des Willens der juristischen Person Rama hatten die Anwälte der Hindu-Vertreter nacheinander drei "engste Freunde" des Gottes präsentiert , die über dessen angeblich Willen Auskunft geben durften. Starb einer während des langen Verfahrens, folgte der nächste.

Dass indische Gerichte hinduistische Götter in solcher Weise anerkennen, führt jedoch nicht dazu, dass man diese Götter verklagen kann. Das fand vor drei Jahren der Rechtsanwalts Chandan Kumar Singh heraus, als ein Gericht im nordindischen Bundesstaat Bihar seine Klage gegen Rama abwies (vgl. Gottheitsinkarnation Rama kommt nicht vor Gericht).

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