Wohin mit einem E-Autowrack?

Model S. Bild: Tesla

E-Mobile ähneln inzwischen der Situation bei einem Kernkraftwerk, wenn es um die Entsorgung von Havaristen geht

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Am 4. Oktober 2019 ging auf der Straße zwischen Kössen und Walchsee in Tirol ein Tesla S 85D durch Unachtsamkeit seines Fahrers an einem Baum zu stehen und in Flammen auf. Der Unglücksfahrer konnte dank der Hilfe nachfolgender Fahrer so rechtzeitig aus seinem Fahrzeug befreit werden, dass er nach zwei Wochen im Krankenhaus wiederhergestellt war.

Seit der Brand gelöscht ist, steht das Wrack auf dem Gelände des Abschleppunternehmers. Und niemand wagt sich an die Entsorgung des Fahrzeugs, das in der Ruine noch die 600 kg schwere Lithiumionenbatterie beherbergt, von der kein Außenstehender weiß, in welchem Zustand sie sich befindet, welche möglicherweise giftigen Stoffe darin enthalten sind und wie man damit umgeht. Jeder Gefahrguttransport muss heute mehr Informationen bereithalten.

Wer ist für die Entsorgung zuständig?

Nur der Hersteller Tesla weiß, was sich in der Batterie befindet und sollte auch wissen, wie man diese entsorgt. Leider gibt es in der EU bislang nur wenige Firmen, welche Lithiumionenbatterien recyclen können.

Zu den führenden Unternehmen beim Recycling von Lithiumionenbatterien zählt der belgische Konzern Umicore. auch der finnische Energiekonzern Fortum, der sich mehrheitlich im Besitz des finnischen Staats befindet und in Deutschland im Zusammenhang mit der Übernahme der Mehrheit an Uniper bekannt wurde, setzt auf das Recycling von Lithiumionenbatterien. In Deutschland bietet die Offenbach Redux GmbH das Recycling von Batterien aus E-Mobilen an. E-Mobil-Hersteller wie BMW wollen mit dem Aufbau eines Batterierecyclings für ihre E-Mobile noch bis 2035 zuwarten und ihre Bestände solange in stationären Speichern zu Unterstützung des Stromverteilnetzes einsetzen.

Dass Fahrzeugbatterien auch schon früher durch Unfälle ihr Lebensende erreichen können, wurde bislang offensichtlich weder von der Industrie, noch von der Politik berücksichtigt und so gibt es bislang keinerlei etablierte Konzepte für den Umgang mit havarierten Fahrzeugbatterien.

Offensichtlich wurde auch Tesla von der Tatsache überrascht, dass sich eine seiner Batterien in einem havarierten Fahrzeug in einem nicht näher definierten Zustand befindet und so hatte man offensichtlich in Unkenntnis dieser Tatsache beim Erstkontakt nach der Havarie eine problemlose Entsorgung zugesichert. Das Abschleppunternehmen, welches das Wrack auf seinem Betriebshof zwischengelagert hat, war auf Rückfrage an Teslas österreichischen Entsorgungspartner ÖCAR Autoverwertungs GmbH verwiesen worden.

Auf der Tesla-Homepage liest sich das so:

Bedauerlicherweise ist man nie vor Unfällen sicher. Sollte sich Ihr Fahrzeug nach einem Unfall als irreparabel erweisen und somit am Ende seines Produktlebenszyklus stehen, greift die Altfahrzeugverordnung der EU. Diese garantiert dem letzten Fahrzeughalter eine kostenlose Rücknahme des Fahrzeugs. […] ÖCAR Automobilrecycling verfügt über ein großes Netzwerk von autorisierten Recycling- und Entsorgungspartnern, welche vom Umweltministerium vollständig lizenziert sind. (Tesla)

Auf der Website von ÖCAR ist Tesla nicht als Marke aufgeführt, für die die abfallseitigen Verpflichtungen der Altfahrzeugeverordnung übernommen wurden. Somit hat ÖCAR auch gar keine Genehmigung, Tesla-Modelle zu entsorgen. Tesla verweist somit noch heute auf seiner Website im Kapitel "Nachhaltigkeit" auf einen vorgeblichen Entsorgungspartner, der gar nicht befugt ist, einen Tesla und seine Batterie zu recyceln.

Andere Entsorgungsunternehmen fassen den Tesla nicht einmal mit spitzen Fingern an, weil sie nicht abschätzen können, auf welches Risiko sie sich dabei einlassen. Bekannt ist bislang über die Batterie im Havaristen nur, dass sie noch immer geladen ist. Der technische Zustand und mögliche mechanische Beschädigungen sind für Entsorger, die mit der Technik des Teslas nicht vertraut sind, nicht abschätzbar.

Einzig gefragt scheint derzeit das Wasserbad zu sein, in welchen der Havarist gekühlt wurde und dessen Zusammensetzung derzeit analysiert wird. Bislang geht man davon aus, dass es sich um ein gefährlich giftiges Gebräu handelt. Wie man damit umzugehen hat, ist derzeit offensichtlich noch ebenso wenig geklärt wie der Umgang mit einer beschädigten Batterie.

Man hat bei der Zulassung der Teslas wohl übersehen, ein tragfähiges Entsorgungskonzept für E-Mobile zu fordern, das auch Unfallfahrzeuge einschließt. Bislang gibt es in Österreich nicht einmal die Möglichkeit einer EU-kompatiblen Gefahrengut-Genehmigung, welche den Transport der defekten Batterie zu einem der drei bestehenden Recycler zuließe. Diese müssten zudem erst die Möglichkeiten schaffen, defekte Batterien zu verarbeiten.

Jetzt soll das Risiko in Walchsee zumindest dadurch reduziert werden, dass ein niederländischer Experte die Batterie entladen soll. Letztlich erinnert die aktuelle Situation im Kleinen an die Verhältnisse bei der sogenannten friedlichen Nutzung der Atomkraft, bei welcher es bislang auch kein Konzept gibt, wie man nach der Nutzung damit umgehen kann.