Lieferengpässe bei Medikamenten

Grafik: TP

Manche Arzneien sind in Deutschland über Wochen oder gar Monate nicht lieferbar - vielfach werden die Rabattverträge der Gesetzlichen Krankenkassen dafür verantwortlich gemacht

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Praktisch jeder Apotheker in Deutschland kann davon berichten, dass Patienten mit aktuellen Rezepten für Medikamente nicht entsprechend bedient werden können, weil das verordnete Medikament nicht lieferbar ist. Dass eine Apotheke nicht alle Medikamente vorrätig hat, ist heutzutage durchaus üblich.

Normalerweise kann sie diese jedoch binnen eines halben Arbeitstages über den Großhandel beschaffen. Seit geraumer Zeit gibt es jedoch auch im Pharmagroßhandel immer häufiger Lieferengpässe. So meldet das Bundesinstitut aktuell (Stand 24.11.2019) für 291 Medikamente Lieferengpässe, die vom jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer gemeldet wurden. Diese Zahl umfasst nur Humanarzneimittel, nicht jedoch Humanimpfstoffe.

Die Informationen über Humanimpfstoffe finden sich auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts. Eine weitere Quelle für Informationen über nichtlieferbare und lieferbare Medikamente sowie Impfstoffe bietet die Gelbe Liste.

Als Grund für Lieferengpässe werden oft Produktionsprobleme, teilweise auch Knappheiten bei den Wirkstoffen genannt, weil ein Zulieferer einen Wirkstoff oder einen anderen Grundstoff zu spät geliefert hat. Hier spielt mit Sicherheit auch die Tatsache ein wichtige Rolle, dass die Wirkstoffproduktion aus Kostengründen immer häufiger nach Indien und China verlagert wird, wo als zusätzliche Ungewissheit in der Lieferkette die kontinuierliche wirtschaftliche Optimierung der Fertigung beachtet werden sollte.

Eine Änderung der Produktionsprozesse, die eine Kostensenkung bewirken soll, kann wie im Falle des Blutdrucksenkers Valsartan dazu führen, dass das Produkt mit potenziell krebserregenden Nitrosaminen verunreinigt wurde. Im Falle von Valsartan wurden die Nitrosamine von den Weiterverarbeitern offensichtlich nicht entdeckt, was jetzt nicht wirklich verwundert, weil man nur solche chemischen Verunreinigungen entdeckt, nach welchen man sucht.

Die globale Konzentration der pharmazeutischen Produktion sorgt zudem dazu, dass es immer weniger Ausweichmöglichkeiten gibt, wenn ein Hersteller wegen einer Maschinenstörung ausfällt oder ein Werk für Ausbau-, Umbau- oder Reparaturmaßnahmen zeitweilig stillgelegt werden muss oder die Produktion an einen anderen Standort verlagert werden soll und der zur Überbrückung angelegte Vorrat aufgrund nicht vorher gesehenen Verzögerungen nicht ausreicht.

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. macht als Ursache für Lieferengpässe bei Medikamenten an erster Stelle den Parallelhandel mit Medikamenten verantwortlich, der für einen Medikamentenabfluss aus Deutschland sorge, weil zahlreiche Medikamente aufgrund des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Deutschland preiswerter seien als in anderen Ländern des EU-Binnenmarktes. Es lohne sich daher für Parallelhändler, die durch das AMNOG rabattierten Medikamente in Deutschland aufzukaufen und in großem Stil in anderen Ländern teurer zu verkaufen.

Ein solches Preisgefälle mag für einzelne Medikamente zumindest zeitweise zutreffen. Insgesamt zählen die Medikamentenpreise in Deutschland weltweit zu den höchsten, wie eine aktuelle Studie der britischen Firma Medbelle offenlegt, über die Der Spiegel dieser Tage berichtete.

Rabattverträge der Gesetzlichen Krankenkassen als Auslöser der Medikamentenknappheit?

Nachdem die Gesetzlichen Krankenkassen sich vor einigen Jahren darüber beschwerten, dass die Medikamentenpreise durch die Decke gingen, wurde mit dem AMNOG die Möglichkeit geschaffen, dass die Gesetzlichen Krankenkassen mit einzelnen Anbietern Rabattverträge schlossen, die für reduzierte Preise sorgen sollten und viele Patienten irritierten, weil sie in der Apotheke nicht mehr das Medikament erhielten, das auf dem Rezept stand, sondern das, für das die jeweilige Krankenkasse einen Rabattvertrag ausgehandelt hatte. Dies konnte sich nach jeder Neuverhandlung wieder ändern.

Auffällige Folge der Rabattverträge waren neue Anbieter, deren Namen möglichst mit der Ziffer 1 oder dem Buchstaben A begannen. Die regelmäßigen Rabattverhandlungen sorgten einerseits für ein Abbremsen des Preisanstiegs bei eingeführten Medikamenten, die als Generika verfügbar waren. Auf der anderen Seite sorgte der Markt, der jetzt als Regulativ eingesetzt wurde, dafür, dass der Kostendruck bei der Produktion kontinuierlich stieg und heute beispielsweise die Produktion von Antibiotikagrundstoffen in Deutschland als unwirtschaftlich gilt.

Diese werden inzwischen hauptsächlich in China und Indien produziert. Gerade aus Indien ist bekannt, dass die Abwässer aus der Produktion ungeklärt in die Vorfluter geleitet werden und sich in den Gewässern zusehends resistente Keime entwickeln, die dann über den Ferntourismus den Weg nach Deutschland finden, wo sie auf Antibiotika stoßen, gegen welche sie schon Resistenzen entwickelt haben.

Ein neues Gesetz soll es richten

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das Mitte August 2019 in Kraft trat, soll die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessern und führt eine Informationspflicht über Rückrufe ein. Zudem wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Herstellung und Anwendung bestimmter Arzneimittel zu verbieten, soweit es zur Verhütung einer Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier geboten ist. Zudem sollen binnen einer Frist von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes die notwendigen Regelungen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes geschaffen werden.

Ob das Gesetz und die damit verbundene die Digitalisierung jetzt für eine höhere Arzneimittelsicherheit sorgt, ist durchaus umstritten. Auf die Forderung, dass Arzneistoffe, die nach Deutschland importiert werden, grundsätzlich auf dem höchsten wissenschaftlichen Stand überprüft werden müssen, geht das Gesetz ebenso wenig ein, wie auf die Forderung, dass die pharmazeutische Produktion wieder nach Deutschland zurückgeholt werden sollte und hierzulande nicht nur geblistert werden dürfe.