"Antisemitismus"-Probleme? - Ein Kompass

Wir brauchen weder Antisemitismus-Beauftragte, noch irgendwelche "Antisemitismus-Arbeitsdefinitionen". Ein klarer Antisemitismus-Diskurs kommt auch ohne sie aus. Sogar besser

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Antisemitismus = Juden-Diskriminierung.

Das ist alles. Alles, was man wissen muss, um mit dem Nachdenken über dieses Phänomen anfangen zu können. Mehr braucht es nicht, um dessen zentralen Kern zu erfassen. In Genau wann bin ich Antisemit habe ich (frühere Telepolis-Beiträge fortführend) diesen Kern schon etwas breiter erklärt.

Hier zum Zweck einer ersten Orientierung nur nochmal kurz (§ 1) das Wichtigste - und das auch nochmal vereinfacht. Dann (in § 2) ein paar allgemeinere Bemerkungen zum Sinn und Zweck des Bemühens um eine echte Antisemitismus-Begriffsklärung. Was sind die Bedingungen für eine brauchbare Begriffsbestimmung? Und schließlich (§ 3) resümierend noch etwas zu dem verlogenen Gerede von einer angeblich für diesen Bereich so dringend nötigen und doch so sehr erwünschten Orientierung.

1 Allgemeines

Der Antisemitismus ist eine spezielle Art einer negativen Diskriminierung. Allgemein gilt: Wer jemanden - mit dem, was er tut, will oder glaubt - diskriminiert, hat eine die betreffende Person (das Ziel-Objekt der Diskriminierung) diskriminierende Einstellung.

(D-KERN): Eine solche diskriminierende Einstellung läge bei jemandem genau dann vor, wenn dieser eine Person schon allein deshalb für weniger wert hält, weil diese zu einer bestimmten Gruppe gehört.

Beim Antisemitismus also zur Gruppe der Juden. Beim Rassismus hingegen zu dieser oder jener Rasse. Beim Sexismus zu diesem oder jenem von (zwei oder drei oder noch mehr) Geschlechtern. Und beim Nationalismus zu dieser oder jener Nation. Im Prinzip kann aber jede Gruppe (jede Klassifikation von mehreren Individuen) als vom Diskriminierer unterstellte Bezugsgruppe seiner diskriminierenden Einstellung fungieren.

Beim Reden über Diskriminierungsfälle sind mindestens drei Ebenen zu unterscheiden. Nämlich außer der soeben erklärten Ebene der Einstellungen zudem noch die des Verhaltens und der Akteure. Dabei ist ein Verhalten genau dann antisemitisch (rassistisch, sexistisch, nationalistisch etc.), wenn sich in ihm eine antisemitische (etc.) Einstellung manifestiert; und ein Akteur (ein Individuum oder eine Institution) ist antisemitisch genau dann, wenn der betreffende Akteur zu einer gegebenen Zeit ein antisemitisches (etc.) Verhalten zeigt bzw., grundsätzlicher, wenn eine solche Verhaltensweise für ihn charakteristisch ist.

Wer will, kann diesen drei Ebenen auch noch eine vierte hinzufügen: die des für den jeweiligen Akteur relevanten antisemitischen (etc.) Hintergrunds (seine individuellen wie kollektiven Weltbilder, Gedankensysteme, Semiotiken). Und solche Hintergründe wären wiederum in dem Maße antisemitische (etc.), wie entsprechende antisemitische Einstellungen aus ihnen folgen. Wie diese Bestimmungen zeigen: Der zentrale Begriff ist der einer antisemitischen Einstellung; mit ihm lassen sich alle anderen Antisemitismus-Begriffe definieren; aber nicht umgekehrt.

Wer über das Konzept des Antisemitismus Näheres wissen will, weiß also, was er zu tun hätte: Er müsste (D-KERN) hin- und herwenden und prüfen, was aus diesem Kern alles folgt und was nicht. Wie gesagt: Dazu bereits Genau wann bin ich Antisemit?

2 Wozu soll die Definition eines D-Begriffs überhaupt gut sein?

Es lohnt sich oft nicht, um Definitionen zu streiten, solange nicht geklärt ist, wozu diese überhaupt gut sein sollen. Also: Wozu brauchen wir überhaupt einen möglichst klaren Antisemitismus-Begriff? Bzw. generell: Wozu sollen Diskriminierungs-Begriffs-Erklärungen überhaupt gut sein? Diese Fragen grob zu beantworten ist schon deshalb nötig, weil sich nur von diesen Antworten her die Chance bietet, verschiedene Definitionsvorschläge miteinander zu vergleichen und auf ihre Brauchbarkeit hin zu bewerten.

Ein großer Fragenkomplex, der einige Doktorarbeiten wert wäre. Hier meine eigenen (vorläufigen) Antworten, wonach von zwei Definitionen jeweils die die bessere ist, die die folgenden Adäquatheits-Postulate stärker erfüllt:

P1: Antisemitismus ist, ebenso wie Rassismus, Sexismus, Nationalismus etc. etwas Verwerfliches. Warum? Was ist es an diesen Phänomen, was sie zu so verwerflichen macht? Eine Definition sollte diese Verwerflichkeitsgründe aufzeigen.

(D-KERN) erfüllt dieses Postulat optimal. Denn es ist exakt der involvierte Diskriminierungsaspekt, der antisemitische (etc.) Einstellungen, Verhaltensweisen, Akteure und Hintergründe zu verwerflichen macht. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Das Diskriminierungsverbot - äquivalent mit der universellen Norm der gleichen Berücksichtigung der gleichen Interessen aller Betroffenen - ist ein Minimalprinzip einer jeden brauchbaren Ethik. Und gilt somit - im Unterschied etwa zum Lügen-, ja sogar zum Tötungsverbot - wirklich ausnahmslos, d.h. absolut. Mit anderen Worten: Antisemitismus - wie auch die anderen Formen der Diskriminierung - sind unter keinen Umständen rechtfertigbar. Und genau dieser universelle Charakter wird in (D-KERN) dank des Diskriminierungsmerkmals im Definiens explizit gemacht.

P2: Antisemitismus (wie Rassismus, Nationalismus etc.) gibt es in vielen Schattierungen. Ein wirklich universelles Antisemitismus-(etc.)-Verbot, das sich wirklich gegen alle Formen dieser Diskriminierung richtet, darf sich folglich - trivialerweise - nicht nur auf bestimmte Fälle dieser Schattierungen beschränken. Kurz: Eine Definition darf nicht zu eng sein. Sie darf aber, um mit einem solchen Verbot auch nur die echten Diskriminierungsfälle zu erfassen, auch nicht zu weit sein.

Auch darin zeichnet sich (B-KERN) gegenüber allen mir bekannten Alternativen aus. Die üblichen alternativen Definitionsmerkmale - wie z.B. Juden-Rassen-Frauen-Fremden-etc.-Hass, Menschen-Verachtung - fokussieren zwar auf die schlimmsten Fälle, sind eben damit aber viel zu stark (eng), um wirklich alle Schattierungen zu erfassen. Zombies hassen nicht, sind aber potentiell perfekte Diskriminierer - auch von der schlimmsten, d.h. der genozidalen Sorte.

Andererseits sind diese Definitionen, wie z.B. die fatale "Arbeitsdefinition" der International Holocaust Remembrance Alliance, aber auch viel zu weit. Indem sie z.B. schon allein die Möglichkeit, dass ein Akt einen "Hass gegenüber Juden ausdrücken kann" (Kursivierung von mir) als hinreichendes Kriterium für das Vorliegen eines Falls von Antisemitismus erklärt.1 Wer auf solche Gummi-Kann-Formulierungen angewiesen ist, zeigt aber nur, dass ihm an Klarheit nichts liegt.

P3: Eine Antisemitismus-Definition muss, um auch in der Praxis handhabbar zu sein, möglichst einfach und klar sein.

Bezüglich P3 gilt: Gewiss die Begriffe "einfach" und "klar" sind selber nicht absolut klar und einfach. Aber mir ist keine alternative Definition bekannt, die ebenso klar und einfach wäre wie (D-KERN).

P4: Eine Definition darf die mit ihr zu beantwortende Bedeutungsfrage (des Definiendums) nicht mit den relevanten Verifikationsfragen (der im Definiens genannten Bedingungen) verwechseln.

Genau diese Verwechslung hätte ich, wenn ich selbst ein Gutachten zu der besagten IHRA "Arbeitsdefinition Antisemitismus" zu machen gehabt hätte (was natürlich etwas mehr an Platz bräuchte als einen Kurz-Beitrag bei Telepolis), eben dieser am stärksten vorwerfen müssen. Diese Arbeitsdefinition ist geradezu darauf angelegt, die Trennung zwischen eher semantischen Fragen einerseits und Verifikationsfragen andererseits zu verwischen. Dabei macht sich diese Arbeitsdefinition (bzw. deren Lobby) voll die Tatsache zu Nutze, dass die Verifikation von Einstellungszuschreibungen mitunter eine höchst komplexe Kontext-abhängige Angelegenheit ist. (Zu den ersten Schrittchen in dieses komplexe Gebiet siehe nochmal § 4 der "Arbeitsdefinition.) Was speziell im Zusammenhang mit dem nächsten Prinzip fatale (und, wie ich vermute: stark intendierte) Kollateralfolgen mit sich bringt.

P5: Auch Einstellungszuschreibungen sind Tatsachen-Behauptungen; müssen also auch als solche behandelt werden können. Insofern ist gerade bei einer Definition derart stark wertender Begriffe wie Antisemitismus (dito bei den anderen Diskriminierungsbegriffen) besonders sorgsam darauf zu achten, dass die jeweiligen Wert- versus Fakten-Aspekte möglichst deutlich gemacht und voneinander getrennt gehalten werden.

Bei (D-KERN) ist diese Forderung stärkstmöglich erfüllt. Das Definiens dieser Definition besagt, dass jemand den Wert einer Person von deren Gruppenzugehörigkeit abhängig macht. Ob diese Wertminderungs-Einstellung auf Seiten des Diskriminierers in einem gegebenen Fall gegeben ist oder nicht, das ist eine für jeden konkreten Fall jeweils neu zu überprüfende und mitunter wohl extrem schwierig zu entscheidende Faktenfrage. Ist diese Frage aber faktisch entschieden, dann sind mit diesem Faktum die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für eine Diskriminierung erfüllt - und so ist der vorliegende Fall dann eben bereits damit (aufgrund des absoluten Diskriminierungsverbots bzw. des absoluten Gleichheitsgebots) etwas absolut Verwerfliches.

Ein Super-Beispiel dafür, wie moralische Wertungen von Tatsachenfragen abhängen. Was aber ein Grund dafür und nicht dagegen ist, zwischen beiden Aspekten - Tatsachen versus Bewertungen - möglichst scharf zu trennen. Bei den meisten mir bekannten alternativen Definitionsvorschlägen scheint mir dieses P5-Problem nicht einmal gesehen zu werden. Bei besagter "Arbeitsdefinition" garantiert nicht. (Bzw. es wird dort eben mit entsprechend starker Absicht schlicht ignoriert.)

P6: Je folgenreicher die Zuschreibung einer Eigenschaft für jemanden ist, desto wichtiger ist es, dass über das tatsächliche Vorhandensein dieser Eigenschaft neutral entschieden werden kann - und bei besonders schwerwiegenden Folgen auch neutral entschieden wird, also auch justiziabel. Die Zuschreibung von Antisemitismus (Rassismus etc.) ist aber ganz klar ein solcher Fall. Die betreffenden Begriffe müssen also eine solche Neutralität zumindest ermöglichen.

Mit Hilfe von (D-KERN) könnte dieses Postulat auch in der Praxis erfüllt werden. Mit Hilfe der erwähnten "Arbeitsdefinition" mit Sicherheit nicht.

Ist Letzeres gar der Grund dafür, warum an (D-KERN) zumindest öffentlich derzeit Null Interesse besteht, die "Arbeitsdefinition" hingegen auf Betreiben einer offenbar extrem einflussreichen politischen Lobby sogar verbindlich gemacht werden soll? Seit kurzem sogar mit dem Segen der Bundesregierung, des Bundestages - und, vor kurzem noch völlig unfassbar: der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Stimme für alle derzeit in und von ihr vertretenen 268 Hochschulen in Deutschland (Sprachregelung für unsere Unis - Einspruch).

Diese Asymmetrie zwischen (D-KERN) einerseits und den besagten Alternativen andererseits hat im Feld des sogenannten Kriegs gegen den Terror - einem Feld, in dessen Logiken ich mir wirklich einbilde, mich relativ gut auszukennen - ihre direkte Entsprechung. Auch dort gibt es - bzw. gäbe es - klare Begrifflichkeiten; aber nicht nur kein Interesse an deren Verwendung, vielmehr sogar eine extrem starke Tendenz, jegliche klare Begrifflichkeit zu verhindern - ja sogar mittels eines noch von John Bolton, dem damaligen US-Vertreter bei der UNO, initiierten Beschlusses des UNO-Sicherheitsrates zu verbieten. (Siehe dazu meinen - aus Festschrift-Konventionsgründen leider bis zum Mai nächsten Jahres von mir zurückzuhaltenden - Beitrag "Zum 'Terrorismus' im Sicherheitsrat".)

Diese Parallele erklärt vielleicht auch, warum es in beiden Bereichen - im Anti-Terror-Krieg wie im Krieg gegen "Antisemitismus" - keine von den jeweiligen Staaten wirklich unabhängige Fakten-Entscheidungs-bzw. Berufungsinstanz gibt, dafür (wofür eigentlich genau?) aber jede Menge an von staatlicher bzw. "öffentlicher" Seite eigens eingesetzten sogenannten "Experten": die Terrorismus-Beauftragten einerseits und die Antisemitismus-Beauftragten andererseits.

Eine ganz heiße Frage wäre: Wie hängen diese beiden (auch primär semantisch geführten) Kriegs-Einsätze zusammen - begrifflich, faktisch, politisch und vor allem auch: institutionell ???

Aber das wäre ein neues Thema. Eins für ein paar weitere Dissertationen.

Doch ich bin mir sicher: Wer mit so einem Thema promovieren wollen würde, dessen/deren Karriere wäre auch bei uns schon allein mit dem offenen Artikulieren dieses Forschungs-Interesses beendet. Er fände sich sofort als "Terrorist" klassifiziert (und zwar, siehe a.a.O., sogar mit dem Segen der UNO-Resolution 1566) oder eben (wofür es Hunderte von Belegen gibt) als "Antisemit".

3 Resümee

Kurz und schlecht: Klare Begriffe lägen parat; aber sie werden (gerade deshalb?) nicht eingesetzt. Ein öffentliches Verlangen nach Orientierung in Sachen "Terrorismus" und "Antisemitismus"? Gewiss - im Diskurs der Sonntagsreden. Doch wer will sie - die Orientierung und das heißt ja auch: die nötige Klarheit - wirklich? Im politischen Alltag so gut wie niemand. Dort herrscht allenthalben das dumme Gerede vom hilfreichen Einsatz irgendwelcher makabren "Terrorismus"- bzw. "Antisemitismus-Arbeitsdefinitionen".

Wie heißt es bei George Orwell doch so nett: If "you don’t know what Fascism is, how can you struggle against Fascism?" Was ja mit Sicherheit nicht nur für diesen F-Begriff gilt. Orwells Diagnose ist auch die meine: "One ought to recognize that the present political chaos is connected with the decay of language, and … one can probably bring about some improvement by starting at the verbal end".2(Ich würde Orwell‘s "can" freilich lieber durch ein "could" ersetzen wollen.)

Meine Schlussfolgerung: Wir brauchen weder Terrorismus- oder Antisemitismus-Beauftragte, noch irgendwelche Terrorismus- oder Antisemitismus-Arbeitsdefinitionen. Ein klarer Diskurs käme auch ohne sie aus. Sogar besser.

Georg Meggle - Analytischer Philosoph und freier Mitarbeiter bei Telepolis. Zuletzt ist von ihm das Telepolis-eBook "Über Medien, Krieg und Terror" erschienen.

Mit "Sprachregelung für unsere Unis - Einspruch" auf Telepolis hat der Analytische Philosoph Georg Meggle zuerst auf eine Grenzüberschreitung in der HRK-Entschließung "Kein Platz für Antisemitismus" vom 19.11.2019 aufmerksam gemacht. Diesem EINSPRUCH haben sich bereits weitere Universitätsprofessoren angeschlossen. Weitere Einsprüche werden mit Sicherheit folgen.