"Die Ministerin hat ihr Telefon ordentlich aufgeräumt - oder aufräumen lassen"

Ursula von der Leyen. Foto: EU-Parlament. Lizenz: CC BY 2.0

Von der Leyen und der Verdacht der Beweismittelvernichtung nach § 274 StGB

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Den Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge soll die ehemalige deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen alle SMS-Nachrichten auf einem ihrer dienstlichen Mobiltelefone selbst gelöscht oder selbst dessen Löschung veranlasst haben. Aus einem "Bericht zum Sachstand der dienstlichen Mobiltelefone", den der Berateraffärenuntersuchungsausschuss gestern erhielt, soll zudem hervorgehen, dass von der Leyen das Gerät nicht gleich bei ihrem Abschied aus dem Verteidigungsministerium zurückgab, sondern erst am 8. August 2019 "durch einen Fahrer aus ihrem Privathaus".

Die EU-Kommission, der von der Leyen inzwischen vorsteht, war für eine Stellungnahme dazu bislang ebenso wenig erreichbar wie das Bundesverteidigungsministerium. Dafür meinte der FDP-Verteidigungsexperte Alexander Müller sarkastisch, die Ministerin habe "ihr Telefon ordentlich aufgeräumt - oder aufräumen lassen".

Der Bericht wirft zudem die Frage auf, warum die Merkel-Vertraute dieses Telefon nicht bereits im Januar 2019 zurückgab, als sie wegen des angeblichen Öffentlichwerdens der Nummer im Internet ein neues bekam. Dieses neue Gerät soll dem neuen Bericht nach nun doch nicht "vom Hersteller sicherheitsgelöscht" worden sein, wie es im Dezember hieß (vgl. Berateraffäre: Von der Leyens Mobiltelefon "sicherheitsgelöscht"), sondern von einem Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums, der angeblich nicht wusste, dass der Untersuchungsausschuss lange vorher die Einstufung als Beweismittel beantragt hatte.

Selbstbewusster Seibert

Ursula von der Leyen hatte im Dezember behauptet, sie habe "von der Löschung keine Kenntnis gehabt" und gemeint, ihres "Erachtens" nach sei dabei auch "gar nichts verloren" gegangen, weil SMS lediglich "für die schnelle Kommunikation geeignet" seien und "Dokumente und Strategien in Bundesministerien woanders entwickelt und anders versandt" würden. Noch etwas selbstbewusster formulierte das ihr enger Mitarbeiter Björn Seibert, den sie aus Berlin nach Brüssel mitnahm. Seibert meinte, er habe beide Mobiltelefone "nach bestem Wissen und Gewissen" überprüft, bevor sie gelöscht wurden, aber "keine für den Ausschuss relevante SMS gefunden", weshalb für das Ministerium "kein Anlass" bestehe, "weitere Schritte zu unternehmen".

Oppositionspolitiker im Untersuchungsausschuss haben da Zweifel. Tobias Lindner von den Grünen stellte deshalb sogar eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf eine Beweismittelvernichtung nach § 274 StGB. Diese Norm droht in Absatz 1 Nummer 2 mit bis zu fünf Jahren Haft, wenn jemand "beweiserhebliche Daten [im Sinne des § 202a Absatz 2], über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert". Ob Ermittler hier das Tatbestandsmerkmal der "Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen", durch mögliche Schäden für die Steuerzahler erfüllt sehen, wird sich herausstellen.

Juncker setzte Maßstäbe

Aber selbst dann, wenn Ermittlungen aufgenommen würden, wäre es unwahrscheinlich, dass von der Leyen deshalb vorzeitig als EU-Kommissionspräsidentin abtritt. Bereits als Verteidigungsministerin saß sie reihenweise Skandale aus, für die zu Zeiten der Bonner Republik ein Verbleib im Amt undenkbar erschienen wäre (vgl. Bundesverteidigungsministerin im Zweifrontenkrieg). Außerdem setzte ihr Vorgänger auf dem Stuhl des EU-Kommissionspräsidenten Maßstäbe, die sich nicht so leicht einholen lassen. Er verlautbarte ganz offen, dass man lüge, "wenn es ernst wird" - und hielt sich auch daran: Als er etwa ein Geheimtreffen mit Finanzministern abhielt, ließ er das seinen Sprecher auch dann noch dementieren, als es der Presse längst bekannt war (vgl. Der europäische Frank Underwood?).

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