Corona und die Bewegungseinschränkungen

Foto: Christoph Jehle

Die Corona-Pandemie sorgt inzwischen für massive Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit der Bevölkerung - wie sich die in einer stark individualisierten Gesellschaft umsetzen lässt, zählt derzeit zu den wichtigsten Fragen

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Der unmittelbare Kontakt zwischen Menschen beschleunigt die Ausbreitung des neuen Coronavirus ganz offensichtlich. Je mehr Kontakte die Menschen im Tagesverlauf haben, desto stärker steigt die Zahl der Infizierten. Und da jeder neu Infizierte selbst wieder zum Virenverteiler wird, steigen die Zahlen nicht linear sondern exponentiell. Somit ist klar, dass man möglichst früh möglichst viele Kontakte vermeiden muss, wenn man die Ausbreitung vermindern will. Das könnte im Grunde jeder einsehen, in der Praxis scheint es jedoch vielfach verdrängt zu werden. Das legen Bilder beispielsweise vom Münchner Viktualienmarkt vor der Ausgangsbeschränkung nahe.

Schutz vor Corona im ÖPNV

Nachdem so mancher Nahverkehrsbetrieb sich erstmal mit der mit der Tatsache abgefunden hatte, dass seine bisherigen Desinfektionsmittel-Lieferanten nicht mehr lieferfähig waren und somit die eigenen Beschäftigten trotz betriebsbedingtem Kundenkontakt nicht mit Desinfektionsmitteln ausstatten wollten, haben andere schnell reagiert. So hat die "SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG" schon am 6. März mitgeteilt: "Zum Schutz vor dem Corona-Virus hat die SWEG mehrere Maßnahmen ergriffen, unter anderem: Alle Mitarbeiter im Fahrdienst und mit Kundenkontakt erhalten Desinfektionsmittel.

Alle Betriebsgebäude sind mit Desinfektionsmittelspendern ausgestattet. Die Betriebsgebäude erhalten Aushänge mit Tipps zur Infektionsprävention. Außerdem hat das Bundesministerium für Gesundheit angekündigt, Informationsmaterial auch für Busse und Züge bereitzustellen. Sobald uns dieses zur Verfügung steht, wird es den Fahrgästen in den SWEG-Verkehrsmitteln zugänglich gemacht." Von einem anderen Verkehrsunternehmen wurde bekannt, dass so mancher Fahrer, nach dem Motto "viel hilft viel" auch das Cockpit von Fahrzeugen intensiv mit Desinfektionsmitteln besprühte, wo das Abwischen mit einem Desinfektionstuch ausgereicht hätte.

In der Woche vom 16. März folgte die erste Einschränkung. Um die Fahrer vor einer Infektion zu schützen, wird die vorderste Tür nicht mehr geöffnet und der Fahrscheinverkauf im Bus eingestellt. Da vielfach die Einzelfahrscheine nur zum sofortigen Fahrtantritt berechtigen, ist die Empfehlung, den Fahrschein am Automaten zu lösen, nicht wirklich hilfreich, wenn es an den Haltestellen keine Automaten gibt.

Die vielfach verfügbaren Streifenkarten können nicht mehr abgestempelt werden, wenn der Stempelautomat nun im abgesperrten Bereich steht. Dazu kommt von einem der betroffenen Verkehrsbetrieben der Vorschlag, dass man nun Datum und Uhrzeit von Hand auf der Streifenkarte in dem Feld eintragen solle, in welchem man bisher gestempelt hat. Alternativ könnte man auch auf eine Monatskarte umsteigen oder sich die entsprechende App des regionalen Verkehrsverbundes auf sein Smartphone laden. Dazu muss man jedoch die Daten für die Bezahlung in der App speichern.

Inzwischen fordert Bundesverkehrsminister Scheuer, dass der Regionalverkehr eingeschränkt werden soll. Da die Regionalverkehre von den Bundesländern bestellt werden, liegt es jetzt an diesen, die Forderung umzusetzen.

Seit die Schulen geschlossen sind, gilt in den meisten Verbünden der Ferienfahrplan und in zunehmend mehr sogar der Samstags- oder Sonntagsfahrplan. Da reduziert sich dann das Angebot auf einen Bus alle zwei Stunden und Wartezeiten beim Umsteigen von jeweils etwa 50 Minuten. Wer kann, hält sich dann vielleicht an die Empfehlung von Gerd Antes, dem ehemaligen Direktor des Cochrane-Instituts Freiburg und Experten für Risikoeinschätzung bei Seuchen, der mit den Worten zitiert wird:"Ich würde heute aufs Fahrrad steigen."

Was ändert sich im Fernverkehr?

Noch läuft der zumeist von der Deutschen Bahn betriebene Fernverkehr in Deutschland wohl nicht unpünktlicher als zu normalen Zeiten. Lediglich die grenzüberschreitenden Strecken können unter den von den jeweiligen Behörden verfügten Grenzschließungen leiden. Dazu kommen Änderungen im Ablauf, so prüfen die Zugbegleiter die Fahrscheine nur noch auf Sicht, das Angebot in den Speisewagen wird auf Speisen und Getränke in Einwegverpackungen reduziert und die in den größeren Bahnhöfen vorhandenen DB Lounges wurde bis auf Weiteres eingestellt.

Der belgisch-französiche Thalys teilte am Mittwoch mit, dass man das Angebot ausdünne und sich auch nicht mehr jeder Platz reservieren lasse, um die geforderten Abstände zwischen den Reisenden sicherstellen zu können. Im Unterschied zu den Zügen der Deutschen Bahn müssen die Plätze im Thalys zuvor reserviert werden.

Der Fernbusanbieter Flixbus, der zu Beginn der Infektionen mit dem Coronavirus noch erklärt hatte, dass man jetzt die Busse verstärkt desinfiziere, hat den Betrieb inzwischen auf allen nationalen sowie grenzüberschreitenden Verbindungen von und nach Deutschland ab 17. März 2020 24 Uhr bis auf weiteres ausgesetzt. "Betroffene Fahrgäste werden selbstverständlich informiert und erhalten einen Gutschein über den gesamten Ticketpreis ohne Stornierungsgebühr an die bei der Buchung angegebene Email Adresse".

Was ändert sich für Urlauber?

Inzwischen sind in Deutschland alle touristischen Angebote eingestellt und die Übernachtungsmöglichkeiten für Touristen geschlossen. Auch die Nord- und Ostseeinseln wurden zudem für Touristen gesperrt. Und für Auslandsurlauber laufen Rückholaktionen, denn für Urlaubsreisende ergeben sich gleich mehrere Probleme. Sie können möglicherweise in Kürze nicht mehr zurückfliegen dürfen, weil die geplanten Flugverbindungen ohne Vorwarnungen gekappt werden oder im Falle von Umsteigeverbindungen die zulässigen Zwischenaufenthalte so verkürzt wurden, dass die jeweilige Verbindung nicht mehr realisiert werden kann.

Zudem haben verschiedene Urlaubsdestinationen für Touristen neue Bedingungen eingeführt, die derzeit die Nutzung vorgeschriebener Apps zur Dokumentation von Gesundheitszustand und Bewegung umfassen, sowie die Vorlage einer im Lande geltenden Krankenversicherung. Diese Bedingungen können sich jedoch kurzfristig ändern. Was passiert, wenn Urlaubsgebiete plötzlich zu Risikogebieten erklärt werden, ist dagegen noch relativ einfach zu erklären. Dann steht nach der Rückkehr nach Deutschland die dann geltende Quarantäne von derzeit 14 Tagen an.