Neuer Untersuchungsausschuss zu Mordfall Lübcke und NSU

Die Einsetzung des Landtagsgremiums wird wegen Corona von Ende März auf Mai verschoben - Dann könnte auch der Prozess vor dem OLG Frankfurt beginnen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Mord an dem hessischen Politiker Walter Lübcke kommt demnächst vor Gericht - und er soll außerdem parlamentarisch aufgeklärt werden. Das Besondere: In dem neuen Untersuchungsausschuss sollen auch die ungeklärten Fragen des NSU-Skandals erneut auf den Tisch. Über die Tatverdächtigen im Fall Lübcke gibt es Bezüge zum NSU-Komplex. Die Ausschuss-Agenda wird neben Stephan E. und Markus H. unter anderem erneut den früheren Verfassungsschützer Andreas Temme umfassen, der im Fall des NSU-Opfers Halit Yozgat eine bislang ungeklärte Rolle gespielt hat.

Ursprünglich war die Einsetzung des Gremiums im Landtag von Hessen für den 26. März geplant. Die drei Fraktionen, die dafür die Initiative ergriffen hatten - SPD, Linke und FDP -, waren sich einig. Doch das Corona-Regiment, das sämtliche Bereiche der Gesellschaft erfasst, verschiebt den Beginn auf voraussichtlich Anfang Mai, wenn die nächsten Plenarsitzungen in Wiesbaden stattfinden sollen.

Im selben Monat könnte auch der Strafprozess gegen Stephan E. und Markus H. beginnen. Mit der Anklageschrift des Generalbundesanwalts ist spätestens Anfang April zu rechnen.

13 parlamentarische Untersuchungsausschüsse gab es bisher zum NSU-Skandal. Der letzte läuft zur Zeit im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt also der vierzehnte, der zugleich eine neue Dimension hat. Er dokumentiert nämlich nicht nur, wie ungelöst der Skandal ist, sondern in gewisser Weise auch, dass dessen Hintergründe vital und gefährlich geblieben sind. Zum Problemfeld gehört, dass maßgebliche Institutionen der Meinung sind, die NSU-Mordserie sei aufgeklärt. Dazu zählt die Bundesanwaltschaft genauso wie der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes München, der von 2013 bis 2018 den NSU-Prozess führte und nun im April 2020 die schriftliche Urteilsbegründung vorlegen wird. Für diese Institutionen waren die Mörder der zehn NSU-Opfer ausschließlich die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, keine anderen, keine Helfer, keine Verstrickung des Verfassungsschutzes.

Dabei steht der NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel genau für diese Verstrickung. Als der junge Deutsch-Türke am 6. April 2006 in seinem Internetcafé erschossen wurde, war der Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen, Andreas Temme, erwiesenermaßen vor Ort. Vieles spricht dafür, dass der Mord von innen begangen wurde. Dass der Mörder also nicht von außen kam, sondern sich in dem Laden aufhielt. Streng genommen kämen dann nur zwei Personen in Frage: der Iraker Hamadi S., der aber bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, nie tatverdächtig war und der heute nicht mehr in Deutschland lebt - und eben der Verfassungsschützer Temme. Als einziger der sechs Kunden hatte er nach der Tat das Geschäft verlassen. Der Verdacht ist natürlich ungeheuerlich.

2007 wurde Temme vom Verfassungsschutz abgezogen und ins Regierungspräsidium Kassel versetzt, wo Lübcke 2009 als Regierungspräsident in gewisser Weise sein oberster Chef wurde. Die ungeklärte Rolle von Temme und seinem Dienst beim Mord an Halit Yozgat waren das Hauptmotiv für die Einrichtung des ersten NSU-Untersuchungsausschusses in Hessen im Juli 2014. Lösen konnte das Gremium die Frage nicht.

Und noch eine zweite Personalie blieb ungeklärt: Die von Corryna G., einer Rechtsextremistin, die von Thüringen nach Hessen gezogen und ein Bindeglied beider Szenen war. Sie kannte Beate Zschäpe. Bei ihrer Befragung im Ausschuss im September 2017, als in München im Zschäpe-Prozess bereits die Plädoyers gehalten wurden, erklärte G. überraschend, mehrmals in Yozgats Internetcafé gewesen zu sein. Bisher unaufgeklärt sind ihre Kontakte zu deutschen Verfassungsschutzämtern - dem hessischen und möglicherweise dem niedersächsischen - sowie zum österreichischen Verfassungsschutz. Als sie bei ihrer Vernehmung im Landtag nach Kontakten zu österreichischen Behörden, etwa zum Verfassungsschutz, gefragt wurde, berief sie sich plötzlich auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Das LfV Hessen wiederum hat die Akte zu Corryna G. 2009 geschreddert.

Der Untersuchungsausschuss war unter anderem auf einen geheimen Bericht des hessischen Verfassungsschutzes von 2014 gestoßen, in dem alle Akten des Dienstes mit NSU-Bezug zusammengestellt wurden - insgesamt 250 Seiten. Die geheime Einstufung verbot es den Abgeordneten, auch nur darüber zu reden. Erst durch ein paar geschickte parlamentarische Schachzüge gelang es, die Existenz des Berichtes bekannt zu machen. Ein kompliziertes und restriktives Verfahren für die Akteneinsicht behindert die Abgeordneten aber derart, dass keiner und keine sie in Angriff genommen hat. Beispielsweise muss Seite für Seite die Entschwärzung beantragt werden; die Aktenblätter dürfen nur gelesen werden ohne die Möglichkeit, Notizen zu machen; schließlich darf der Abgeordnete mit niemandem darüber reden.

Wie giftig der Bericht sein muss, kann man vielleicht daran ablesen, dass er ursprünglich für sagenhafte 120 Jahre gesperrt wurde, sprich: für vier bis fünf Generationen.

Man muss den Verstand nicht unnötig herausfordern, um festzuhalten: Würde sich die offizielle Version mit dem Inhalt des Geheimgehaltenen decken, würde man es feierlich und blumenreich auf den Tisch legen.

Wolf Wetzel

Inzwischen ist die Sperrfrist auf 30 Jahre herabgestuft worden - und das hat mit dem Mord an Lübcke im Juni 2019 zu tun.

Am 17. Juli 2018 legte der hessische NSU-Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vor. Die Fraktionen von SPD, Linken und FDP formulierten "abweichende Berichte".

Wenige Tage zuvor, am 11. Juli, wurden in München die Urteile gegen die fünf Angeklagten verkündet. Lediglich Beate Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die vier anderen kamen eher glimpflich davon. André Eminger, der ebenfalls als NSU-Mitglied gelten muss, wurde am selben Tag auf freien Fuß gesetzt. Ralf Wohlleben, so etwas wie NSU-Mitglied No. 4, erhielt Haftverschonung und ist zur Zeit ebenfalls frei.

Der Mord an Walter Lübcke wirft Licht auf die ungeklärten Fragen im NSU-Fall

Knapp ein Jahr später dann der Anschlag auf den CDU-Politiker und Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. In der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 wurde er vor seinem Haus in Wolfhagen in der Nähe von Kassel aus nächster Nähe durch einen Kopfschuss getötet.

Zwei Wochen später, am 15. Juni 2019, wurde der mutmaßliche Täter festgenommen: Stephan E., 46, der der rechtsextremen Szene Hessens angehört. Er gestand die Tat zunächst, widerrief sie zwei Wochen später aber, um dann erneut eine Tatbeteiligung zu gestehen, zugleich aber einen Komplizen zu beschuldigen, der den Schuss "versehentlich" abgegeben habe: Markus H., ebenfalls Teil der rechten Szene. Laut Polizeiermittlungen soll H. die Tatwaffe für E. beschafft haben.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Stephan E. der Schütze war. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) sieht das so. Der Tatvorwurf lautet auf Mord. Markus H. wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Für den dritten Beschuldigten, Elmar J., über den die Pistole geliefert worden sein soll, hob der BGH den Haftbefehl im Januar 2020 auf.

Mit der Anklageerhebung gegen Stephan E. und Markus H. durch den Generalbundesanwalt wird Ende März oder Anfang April 2020 gerechnet. Die Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main könnte dann im Mai erfolgen.

Der Mord an Walter Lübcke hat paradoxerweise dazu geführt, dass in der kritischen Öffentlichkeit auch die ungeklärten Fragen im NSU-Fall wieder thematisiert werden. Nach dem Ende des Münchner Prozesses schien auch das Ende der NSU-Aufklärung gekommen zu sein. Und die Ermittlungen machten nach und nach ebenfalls das Umfeld sichtbar, indem sich auch die Causa "NSU" abgespielt hat. Personen und Strukturen nicht nur in Hessen, sondern bis nach Chemnitz und in die dortige rechtsextreme Szene, wo sich das NSU-Trio einst versteckt hatte. Und dazwischen das Landesamt für Verfassungsschutz mit seinem damaligen hauptamtlichen Angestellten Andreas Temme, dessen Spitzel Benjamin G. und mindestens einem halben Dutzend weiterer V-Leute in der rechtsextremen Szene von Kassel. Ihre Identität ist bisher nicht bekannt.

Ein früherer Bekannter von Stephan E. ist der Kasseler Neonazi M.K. Im Jahr des Mordes an Halit Y. 2006 wohnte er nur zwei Hausnummern (Holländische Straße 86) neben dem Tatort in der Holländischen Straße 82. Auf der anderen Seite des Internetcafés, ebenfalls zwei Hausnummern entfernt in der Holländischen Straße 78, befindet sich eine Polizeiwache. Ein kurioser Schauplatz. Zum Mord an Halit wurde M.K., obwohl polizeibekannt, nie vernommen, wie die Rechercheplattform "Exif" herausgefunden hat, die im Januar 2020 mit M.K. gesprochen hat.

Das Umfeld nicht zu beleuchten, entsprach der Ermittlungslogik nach der Aufdeckung des NSU-Kerntrios 2011. Das Duo Böhnhardt/Mundlos sollte als die alleinigen Täter fixiert werden, ohne Mittäter oder Helfer. Und noch zu einem zweiten Rechtsextremen fanden sich Spuren. In Nähe des Tatorts in der Holländischen Straße hatten die Ermittler den Pkw von Sven W. registriert. Mit der Begründung, W.s Freundin habe dort ihren Arbeitsplatz gehabt, ging die Polizei der Spur dann nicht weiter nach.

Nach dem Mord am Regierungspräsidenten Lübcke nahmen sich die Ermittler nun aber auch alte NSU-Ermittlungsakten wieder vor und stießen auf bemerkenswerte Funde. Zum Beispiel die Zeugenaussage von Jürgen S., dem Angestellten einer Kasseler Sicherheitsfirma, vom Juni 2006 gegenüber Nürnberger Kriminalbeamten. Denen war aufgefallen, dass das Diensthandy von S., das fest mit einem Geldtransporter verbunden war, bei zwei NSU-Morden in zeitlicher und örtlicher Nähe zu den Tatorten eingeloggt war: Am 9. Juni 2005, als in Nürnberg Ismail Yasar erschossen wurde, und am 15. Juni 2005, als in München Theodoros Boulgarides das Opfer wurde. Doch nun, 2019, stellte sich heraus, Jürgen S. und Andreas Temme kannten sich seit Jahren. Beide hatten Kontakte zur Rockergruppe Hells Angels und beide waren als Mitglieder eines Schießvereins geübte Schützen.

Nach dem Mord am CDU-Politiker und ehemaligen Landtagsabgeordneten Lübcke wurden Forderungen laut, die bis ins tiefste Unionslager hineinreichten, besagte für 120 Jahre verschlossene NSU-Verfassungsschutzakte zumindest für parlamentarische Gremien offen zu legen. Die einzige Maßnahme der Landesregierung war, die Sperrfrist auf 30 Jahre zu verkürzen.

Die Journalisten Dirk Laabs und Stefan Aust klagten auf Akteneinsicht. Das wurde zwar abgelehnt, das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied aber, das LfV müsse zumindest mitteilen, wie oft bestimmte Namen in dem Dossier auftauchen. Das Ergebnis ist eigenartig different: Der Name Stephan E. soll in der ersten Version des LfV-Berichtes elf Mal auftauchen, in der finalen Version allerdings keinmal. Temme tauche in der ersten Version zweimal auf, in der finalen Version sechsmal. Sein Informant Benjamin G. in der ersten Version neunzehn Mal und in der finalen sechs Mal.

Wenige Wochen danach, im Oktober 2019, die nächste Enthüllung. Im Innenausschuss des hessischen Landtags erklärte Innenminister Peter Beuth (CDU), Temme sei vor 2006 mit Stephan E. "dienstlich befasst" gewesen. Konkretisiert hat er das zunächst nicht. Informationsstand heute: Temme soll zwei Berichte in der Akte von Stephan E. im Jahr 2000 mit seinem Namen abgezeichnet haben.

Dass E. mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet haben könnte, wird sowohl vom Landesamt selbst, von dessen Dienstherr Innenministerium und auch von der Bundesanwaltschaft entschieden verneint. Bei Markus H. sieht das etwas anders aus. Als die entsprechende Frage im Januar 2020 im Innenausschuss des hessischen Landtags an eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft gerichtet wurde, erklärte sie, sie sei nicht befugt, darüber Auskunft zu geben.

Von Stephan E. existiert beim LfV jedenfalls eine Personenakte als Zielperson in der rechtsextremen Szene. Zunächst hieß es, sie sei gelöscht. Dann stellte sich heraus, die Akte gibt es noch, sie ist im Amt nur gesperrt. Neben ihr und dem 250-seitigen NSU-Bericht des LfV gibt es noch ein drittes Geheimdienst-Dokument, das der neue Untersuchungsausschuss vorgelegt haben will. 2009 hatte eine LfV-Mitarbeiterin ein16-Seiten-Dossier über besonders militante Neonazis in Nordhessen erstellt. Darin sind etwa zwei Dutzend Leute aufgelistet, darunter Stephan E. und Markus H.

Und was ist mit dem ganzen NSU-Fundus bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe? Die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik führt weiterhin konkret neun Ermittlungsverfahren gegen neun Beschuldigte, und daneben ein Sammelverfahren namens "NSU/unbekannt", in dem alle Spuren und Ermittlungen im Gesamtkontext NSU abgelegt werden, die nicht mit konkreten Beschuldigten oder den in München Verurteilten zu tun haben.

Finden sich in dieser Sammlung ebenfalls Treffer zu den Namen Stephan E., Markus H. oder auch Walter Lübcke? Die Bundesanwaltschaft beantwortet die Frage nicht. Schriftlich teilt sie lediglich allgemein und unbestimmt mit, sie gehe im Rahmen der Ermittlungen zum Mordfall Lübcke allen relevanten Spuren und Hinweisen nach. Dazu gehöre die Klärung, ob sich in anderweitigen Ermittlungsverfahren Erkenntnisse ergeben haben. Anzunehmen ist eher, dass sie diese Unterlagen bisher nicht durchgesehen hat.

Nach dem Mord an Halit Yozgat in Kassel endete die Mordserie an Migranten mit der Ceska-Pistole. Aber warum? Und warum folgte ein Jahr später der noch riskantere Anschlag von Heilbronn auf zwei Polizeibeamte, der offiziell erneut dem NSU-Duo zugeordnet wird? Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.