MH17-Prozess: Richter verlangt Vorlage von US-Satellitenbildern

Leere im MH-17-Prozess.

Der Prozess findet Coronavirus bedingt unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bislang gibt es keinen direkten Beweis für die Anklage, die angeblich existierenden US-Satellitenbilder könnten prozessentscheidend werden

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Es gibt fast nichts mehr außerhalb der Coronavirus-Krise. Betroffen davon ist auch der MH17-Prozess in den Niederlanden. Er startete am 8. und 9. März mit der Anklage der Staatsanwaltschaft, die drei Russen und einen Ukrainer des Mordes beschuldigte (MH17-Prozess eingehüllt in Desinformations- und Medienkampagnen). Sie hätten als Führungskräfte zwar nicht die Buk-Rakete von dem von den Separatisten kontrollierten Gebiet abgefeuert, seien aber in der Kommandokette verantwortlich für Beschaffung des Systems von der russischen 53. Luftabwehrbrigade in Kursk, dessen Lieferung und Rücktransport gewesen. Aber dann kam Corona und plötzlich war jedes Interesse am sowieso stotternden Prozess verschwunden, der sich dann auch noch weitgehend aus der Öffentlichkeit zurückzog.

Die vier Angeklagten erschienen erwartungsgemäß vor Gericht nicht, sowohl Russland als auch die Ukraine dürfen nach ihrer Verfassung ihre Bürger nicht ausliefern. Der Russe Oleg Pulatow bekräftigt seine Unschuld und lässt sich vor Gericht von einem niederländisch-russischen Verteidigungsteam vertreten. Das war auch der Grund, warum der nächste Prozesstermin schon einmal auf den 23. März verlegt worden ist. Die Verteidiger erklärten, sie hätten zu wenig Zeit gehabt, die 36.000-seitige Akte zu sichten, für sie seien überdies viele Fragen noch ungeklärt, beispielsweise warum die Staatsanwaltschaft einige Szenarien für den Abschuss ausgeschlossen hat, warum die abgehörten Telefonate nicht auf Manipulationen untersucht wurden oder die Ukraine nicht den Luftraum über der Ostukraine gesperrt habe. Kiew hätte also damit rechnen müssen, dass der zivile Luftverkehr gefährdet ist. Es wurde aber nur die Flughöhe gering verändert, aber der Luftraum nicht gesperrt.

Schwierigkeiten bereiteten der Staatsanwaltschaft auch die kurz vor dem Prozess von Bonanza Media veröffentlichten Leaks von Dokumenten. Sie warf im Gegenzug Russland vor, durch Hacks an die Dokumente gelangt zu sein. Überdies würde Russland eine Desinformationskampagne führen und Zeugen bedrohen, die deswegen anonym bleiben müssten. Offenbar gibt es noch Probleme mit den Vernehmungsprotokollen und weiteren Zeugenbefragungen.

Gericht fordert mehr Transparenz von der Anklage

Das Gericht beschloss, dass die Sitzung am 23. März hinter verschlossenen Türen stattfinden wird. Medienvertreter und auch die Angehörigen wurden ausgeschlossen, nur ein Staatsanwalt, ein Verteidiger und wenige Anwälte der Angehörigen durften teilnehmen. Es gab einen Live Stream, aber von keinem Prozesstag wurde dieser archiviert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch das Transkript der Sitzung wurde nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Am 23. März wurden Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf weitere Beweismittel behandelt. Die Staatsanwaltschaft will weitere Zeugen vernehmen und eine Besichtigung der Rekonstruktion von MH17. Weiter ging es darum, ob die Verteidigung Einblick in alle Dokumente der Staatsanwaltschaft erhalten muss, die nicht in die Akte aufgenommen wurden, und ob eine Übersetzung der Gerichtsdokumente ins Russische erfolgen sollte. Auch die Anwälte der Angehörigen fordern die Einsicht in alle Dokumente, die Staatsanwaltschaft lehnte dies aus Sicherheitsgründen ab, das Gericht entschied, dass die Anwälte, aber nicht die Angehörigen Einblick erhalten müssen. Für den Zeugen M58, der das Buk-System bewacht haben will, wurde Zeugenschutz gewährt, um seine Identität zu schützen.

Die Verteidigung wurde aufgefordert, bis zum nächsten Prozesstag, der erst auf den 8. Juni angesetzt wurde, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, ob sie prozesshindernde Einreden machen oder Nachfragen nach der Untersuchung stellen will.

Was ist mit den Satellitenbildern?

Hochinteressant ist jedoch, worauf etwa John Helmer verweist, dass der Vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis die Staatsanwaltschaft fragte, ob sie auch die Satellitenbilder vorlegen wird, die die US-Regierung haben soll (eine Kopie des Live Streams hat Ruptly gemacht).

Der Richter bezog sich auf den Satellitenexperten Marco Langbroek, nach dem die USA Satellitenbilder haben soll, die den Abschuss der Rakete zeigen sollen und die dem niederländischen Geheimdienst bekannt seien. Langbroek trat in der Anhörung des Ausschusses auf. Interessanterweise sagte er auch, dass auch Frankreich und Deutschland die Fähigkeit hätten, Raketenstarts in der Ukraine festzustellen. Die USA hätten keine Auflagen, die eine Deklassifizierung verhindern würden. Darüber ist 2016 in einem Parlamentsausschuss gesprochen worden, wo ein Abgeordneter auch gesagt hat, dass der niederländische Geheimdienst davon Kenntnis haben soll. Davon sprach auch Victoria Nuland 2015. Letztlich fordert der Richter dazu auf, den Chef des niederländischen Militärgeheimdienstes als Zeugen vorzuladen.

Bekanntlich hatte der damalige Außenminister John Kerry kurz nach den Abschuss von MH17 behauptet, die USA hätten Satellitenbilder, die beweisen, dass die Rakete vom Gebiet der Separatisten abgeschossen wurde. Vorgelegt wurden sie allerdings nicht. 2016 hatte die niederländische Regierung während einer Parlamentsdebatte gesagt, sie werde wegen der nicht vorhandenen Bilder nicht weiter nachbohren, es seien genügend Informationen vorhanden. 2017 erklärte John Tefft, der damalige US-Botschafter in Moskau, dem russischen Radiosender Echo in einem Interview auf die Frage eines Zuhörers, die USA würden ihre Beweise nicht vorlegen, weil die US-Geheimdienste "ihre Quellen und Methoden" nicht aufdecken wollen.

Das Gemeinsame Ermittlungsteam hatte die Satellitenbilder offenbar nicht erhalten, wenn sie denn überhaupt existieren und Kerry sie nicht erfand, um schnell die Schuldfrage zu klären. Steenhuis fand die Satellitenbilder richtigerweise entscheidend, denn sie wären der einzige direkte Beweis für eine Schuld der Separatisten bzw. der Russen. Die Anklage muss nun entweder die Bilder beschaffen oder erklären, warum sie nicht vorgelegt werden können. Das könnte kritisch für die Anklage werden, schließlich hatte Bonanza Media einen Bericht des Chefs des niederländischen Militärgeheimdienstes MIVD aus dem Jahr 2016 veröffentlicht, nach dem kein ukrainisches und russisches Buk-System zur Zeit des Abschusses in Reichweite gewesen sei. Dies basiere auch auf Informationen befreundeter Geheimdienste. Die Separatisten hätten nur ein funktionsunfähiges System gehabt (Geleakte Dokumente nähren Zweifel am JIT).