Vom Lockdown in die Folgeseuche?

Foto: Christoph Jehle

Corona und die Legionellen

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Der staatlich verordnete Lockdown sorgte in Schulen, Kindergärten, Hotels und Pensionen für eine Unterbrechung des laufenden Betriebs und damit auch für eine mehr oder weniger geplante Stilllegung der Warmwasserleitungen. Dort können sich jetzt Legionellen vermehren.

Ob es einen Zusammenhang zwischen früheren Infektionen durch Legionellen und den Krankheitsverläufen von Covid-19 gibt, ist bislang noch nicht nachgewiesen. Es fällt jedoch auf, dass es eine erkennbare regionale Übereinstimmung zwischen beiden Ereignissen gibt. Die Korrelationen müssen jedoch ebenso wenig kausal begründet sein, wie die regionale Luftverschmutzung eine Ursache für schwere Covid-19-Erkrankungen sein muss.

Geschichte der Legionellen

Als Legionellen werden stäbchenförmige Bakterien bezeichnet, die Auslöser der Legionellose oder Legionärskrankheit sind. Sie wurde 1976 zum ersten Mal beschrieben, nachdem in der Folge eines Treffen der Kriegsveteranenvereinigung "American Legion" im Juli 1976 im Bellevue-Stratford-Hotel in Philadelphia zahlreiche ältere Personen an einer Lungenentzündung erkrankten. Aus diesem Zusammenhang rührt der Name Legionärskrankheit und der Name Legionella pneumophila für die auslösenden Bakterien. Verantwortlich für die Verbreitung der Legionellen in dem Hotel war offensichtlich die Klimaanlage, denn es erkrankten auch Personen, die sich nicht im Hotel übernachteten, sondern sich nur für längere Zeit in der Hotelhalle aufhielten.

In dieser Beschreibung zeigt sich auch der für die Lungenkrankheit verantwortliche Übertragungsweg durch das Einatmen von bakterienhaltigem Wasser als Aerosol. Dies tritt jedoch nicht nur in Klimaanlagen, sondern auch in Duschen und Whirlpools auf, wenn das Wasser dort über einen längeren Zeitraum bei einer Temperatur verweilte, die einer Vermehrung der Legionellen förderlich ist. Ideale Vermehrungsbedingungen bestehen üblicherweise bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 60°C und in selten benutzten Warmwasserleitungen und -behältern.

Verantwortlich für die Legionellenfreiheit sind übrigens nicht die Wasserversorger, sondern die Betreiber der jeweiligen Installation. "Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation, - in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen(z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird und - die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmungenthält und - die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwasserskommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants)."

Folgt auf die Coron-Pause jetzt eine Legionellen-Gefahr?

Hygienefachleute sehen jetzt die erhöhte Gefahr eines Legionellosenausbruchs, wenn die üblichen Regeln zur Verhinderung der Bedrohung durch Legionellen bei der anstehenden Öffnung öffentlicher Einrichtungen nicht berücksichtigt werden. In der Folge des Lockdowns zur Reduzierung des Infektionsrisikos wurden neben Schulen, Kindergärten und Kitas auch Hotels, Pensionen und Vereinsheime geschlossen.

Je nach aktueller Situation der einzelnen Kommunen haben die Hausmeister im Rahmen der Coronapause die gleichen Anweisungen erhalten, wie sie in den üblichen Zeiten der Schulferien gelten und haben die Warmwasserinstallationen auch während der aktuellen Nutzungspause gespült. Bei den Duschen der Freibäder, deren Saison dieses Jahr noch nicht begonnen hat, sollte die Spülung nach der Winterpause zur üblichen Routine zählen.

Bei Vereinsheimen von Sportvereinen oder den zumeist ebenfalls stillgelegten Campingplätzen, für die es keine derartige Ferienroutinen gibt, sollten die Betreiber jedoch möglichst vor der Wiederinbetriebnahme eine Spülung der Warmwasserinstallationen vornehmen und dabei berücksichtigen, dass die Wassertemperatur an keinem Punkt der Installationen unter 60°C sinkt. Je nach Dämmung und Länge der Warmwasserleitungen muss daher die Temperatur des Wassers, das ab Heizkessel eingespeist wird, deutlich über den genannten 60°C liegen.

Wer jetzt feststellt, dass er seine Leitungen in den vergangenen Wochen nicht regelmäßig durchgespült hat, der sollte in jedem Fall vor der geplanten Wiederinbetriebnahme die Leitungen mehrere Minuten spülen und sich nicht den dabei entstehenden Aerosolen aussetzen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Legionellentests greifen in der aktuellen Situation eher nicht, da sie für Wasser-Abgaben an die Öffentlichkeit nur einmal im Jahr durchgeführt werden müssen und sogar Verlängerungen der Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren durch das zuständige Gesundheitsamt möglich sind.