Kohlegesetz verfassungswidrig?

Braunkohletagebau Garzweiler bei Jüchen. Bild: Kateer/CC BY-SA-2,5

Betroffene wollen gegen drohende Enteignungen und Zwangsumsiedlungen nach Karlsruhe ziehen

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Ist das am Freitagvormittag verabschiedete Kohleausstiegsgesetz – die FFF-Schüler nennen es auf Twitter lieber ein #KohleEINstiegsgesetz – verfassungskonform? Anwohner der Tagebaue haben da ihre Zweifel. Ohne irgend eine Begründung wird dem Tagebau Garzweiler im Gesetz eine explizite "energiewirtschaftliche Notwendigkeit" bescheinigt. Dafür gibt es zwar keinerlei überprüfbaren Nachweis aber diese Feststellung wird zum Abriss und den damit verbundenen Zwangsumsiedlungen fünf weiterer Dörfer gemacht.

Darin sieht die Gemeinschaft Menschenrecht vor Bergrecht eine Verletzung der Grundrechte der Betroffenen. Man habe ein gemeinsames Grundstück in Erkelenz im Rheinland, das 2023 abgebaggert werden solle. Mit diesem sowie mit einigen Privatgrundstücken soll Verfassungsbeschwerde eingelegt werden, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Pressemitteilung.

"Die Bundesregierung ignoriert mit diesem Gesetz die Grundrechte der im Tagebaugebiet lebenden Menschen, insbesondere die Achtung der Menschenwürde und Gesundheit sowie das Eigentumsgrundrecht und die damit verbundenen Interessen auf Bewahrung von Wohnung und Heimatort. Auch mit dem Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz ist das Gesetz nicht vereinbar. Die Grundrechtsverstöße sind so eklatant, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben kann."
Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der die Tagebaubetroffenen vertritt.

Zum Problem für die Bundesregierung könnte in der juristischen Überprüfung schon die die fehlende Begründung für die vermeintliche "energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts" werden. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hatte nämlich im Mai 2020 festgestellt, das davon nicht die Rede sein kann.

Für eine Kohleverstromung bis 2038 würden im Rheinland noch 630 Millionen Tonnen Braunkohle benötigt. Ohne Umsiedlung und bei Erhalt des Hambacher Waldes könnten dort und im benachbarten Tagebau Garzweiler noch 455 bis 801 Tonnen gewonnen werden.

"Weder aus energiewirtschaftlicher noch aus energiepolitischer Sicht gibt es eine Notwendigkeit für einen kompletten Aufschluss der Tagebaufelder entsprechend der überholten Leitentscheidung von 2016", so das DIW in seiner Analyse. In besagter "Leitentscheidung", auf die das Gesetz ausdrücklich Bezug nimmt, wird der 3. Umsiedlungsabschnitt geregelt.

Das DIW verweist zudem darauf, dass die Verbrennung weiterer 630 Millionen Tonnen Braunkohle im Rheinland weit jenseits der in der Pariser Klimaübereinkunft 2015 verabredeten Klimaziele liegt.

"Um ein auf Deutschland heruntergerechnetes Treibhausgasbudget einzuhalten, welches einer Beschränkung der globalen Erhitzung auf maximal 1,75° C entspricht, dürfen aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II ab Januar 2020 nur noch maximal 280 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert werden. Dies entspricht einem Kohleausstieg Mitte der 2020er oder – bei entsprechender frühzeitiger Drosselung der Produktion – bis zum Jahr 2030."
DIW, „Garzweiler II: Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeitdes Tagebaus“