Abgasbetrug: BGH verlangt eigenes Musterverfahren für Porsche-SE-Anleger

Die Rolle der Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE im Abgasbetrug wird nun doch in einem eigenen Musterverfahren in Stuttgart beleuchtet.

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Porsche Macan Diesel

Schmutziger Porsche Macan Diesel: Mehrfach musste die Abgasnachbehandlung überarbeitet werden.

(Bild: Porsche)

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  • dpa

Die Rolle der Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE im Abgasbetrug wird nun doch in einem eigenen Musterverfahren in Stuttgart beleuchtet. Das haben Aktionäre, die Schadenersatz von der Holding verlangen, am Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt, wie dieser in Karlsruhe mitteilte.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte ein eigenes Verfahren im vergangenen Jahr abgelehnt. Die dortigen Richter waren der Ansicht, dass sich die Klagen grundsätzlich um denselben Sachverhalt drehten wie jene im schon laufenden Prozess gegen die Volkswagen AG und die Porsche SE in Braunschweig. Damit dürfe es vorerst kein eigenes Musterverfahren nur gegen die Porsche SE geben, hieß es damals.

Das sahen die Karlsruher Richter anders. Sie hoben die Entscheidung ihrer Stuttgarter Kollegen auf und gaben ihnen auf, nun einen sogenannten Musterkläger für ein eigenes Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu bestimmen (Az. II ZB 10/19). Maßgeblich sei, dass es in dem Braunschweiger Verfahren um öffentliche Kapitalmarktinformationen der Volkswagen AG gehe, in Stuttgart aber um solche der Porsche SE. „Dass Vorgänge bei der Volkswagen AG jedenfalls mittelbar in beiden Verfahren von Bedeutung sind, ist nicht entscheidend“, betonten sie.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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Die Kläger sind der Ansicht, dass die Porsche SE (PSE), die Hauptaktionärin von Volkswagen ist, sie zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert habe. Die PSE weist das zurück, ebenso wie Volkswagen selbst. Die Frankfurter Kanzlei Nieding+Barth, die die BGH-Entscheidung nach eigenen Angaben erstritten hat, sprach von „einem ersten, hart erkämpften Etappensieg für geschädigte Porsche-Aktionäre“. Sie erwartet nun, vom OLG Stuttgart zum Musterkläger bestimmt zu werden. Die Porsche SE betonte, dass sich die BGH-Entscheidung nicht gegen sie richte. Man selbst habe ursprünglich ein KapMuG-Verfahren vor dem OLG Stuttgart beantragt.

(mfz)