Nord Stream 2: Amerikaner bitten Firmen zum Gespräch

Rohre für Nord Stream 2 in Mukran. Foto:Gerd Fahrenhorst. Lizenz: CC BY 4.0

Vertreter dreier Ministerien weisen Beteiligte auf "weitreichende Konsequenzen einer weiteren Mitarbeit an dem Projekt" hin

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Der Welt am Sonntag zufolge werden derzeit Vertreter europäischer Firmen, die sich an der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligen, zu Videokonferenzen mit Vertretern der US-Administration gebeten. Bereits in der letzten Woche hatte Michael Harms, der Geschäftsführer des Osteuropavereins der Deutschen Wirtschaft (OAOEV), die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) darüber informiert, dass "die US-Botschaft in Berlin […] einige Firmen […] mit konkreten Terminvorgaben zu Gesprächen" drängt.

Dabei sollen die Vertreter der Firmen, die mit Nord Stream 2 zu tun haben, bis zu zwölf Personen aus dem amerikanischen Außenministerium, dem amerikanischen Finanzministerium und dem amerikanischen Energieministerium gegenüberstehen, die "in freundlichem Ton sehr deutlich [machen], dass sie die Fertigstellung der Pipeline verhindern wollen". In diesem Zusammenhang weisen die Amerikaner dem Bericht nach auf "weitreichende Konsequenzen einer weiteren Mitarbeit an dem Projekt" hin. Ein von der Sonntagszeitung zitierter Unternehmensvertreter, der das erlebte, hatte nach eigenen Angaben den Eindruck, "dass die Drohung sehr, sehr ernsthaft ist".

NDAA, CAATSA, PEESA

Am 21. Juli verabschiedete das US-Repräsentantenhaus einstimmig einen im Juni von Vertretern der beiden großen Parteien gemeinsam eingebrachten Antrag zur Ergänzung des ab dem 1. Oktober geltenden neuen National Defence Authorization Acts (NDAA). Zweck der Ergänzung sind erweiterte Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen, die sich an den Gaspipelines Nord Stream 2 und Pipeline Turkish Stream beteiligen (vgl. Neue Nord-Stream-2-Sanktionen).

Sechs Tage vorher hatte der amerikanische Außenminister Mike Pompeo Unternehmen, die sich indirekt an der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligen, vor einer Überprüfung nach dem Countering America's Adversaries through Sanctions Act (CAATSA) gewarnt (vgl. "Zieht euch jetzt zurück oder riskiert die Konsequenzen"). Am 22. Juli reiste er dann nach Dänemark, wo er mit der dortigen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen seinen eigenen Angaben nach auch über "die Energiesicherheit und gemeinsame Werte sprechen" wollte. Was dabei heraus kam, ist nicht bekannt. Die Dänen hätten aber potenziell die Möglichkeit, Genehmigungen für Nord Stream 2 zu verzögern: Über den Ablauf der Einspruchsfrist am 3. August hinaus bis zum Ende der Kabeljau-Laichzeit im September - und vielleicht auch bis zum Inkrafttreten des Neuen NDAA am 1. Oktober.

Der US-Senat hatte bereits im Juni einen Vorstoß unternommen, den im letzten Jahr verabschiedeten Protecting Europe's Energy Security Act (PEESA) auf Firmen auszudehnen, die sich indirekt am Bau von Nord Stream 2 beteiligen (vgl. "Fortsetzung von unlauterem Wettbewerb"). Konkrete Ziele neuer Sanktionen könnten Medienberichten nach unter anderem der deutsche Eon-Eigner Uniper und die fusionierte Wintershall-Dea sein. An diese Investoren richtete sich der Meinung der eher Nord-Stream-2-kritischen Bild-Zeitung nach bereits die am Donnerstag ausgesprochene Warnung der US-Außenamtssprecherin Morgan Ortagus, man werde Unternehmen "unabhängig von ihrer Herkunft" sanktionieren.

"Keinen Sinn, sie nun im Meer verrotten zu lassen"

Der CDU-Abgeordnete Peter Beyer, der für die deutsche Bundesregierung die transatlantischen Beziehungen koordinieren soll, meinte zu den aktuellen Drohungen, die Pipeline sei "fast fertig" und es ergebe "keinen Sinn, sie nun im Meer verrotten zu lassen". Oberstleutnant a. D. Jochen Scholz hält solche Stellungnahmen für "nicht ausreichend, um die USA von ihrem Vorhaben abzubringen, das Projekt Nord Stream 2 zu verhindern".

Er rät der Bundesregierung in einem Gastbeitrag für Telepolis aber auch von den vor allem von SPD-Politikern geforderten Gegensanktionen ab und empfiehlt stattdessen, die Position als nicht-ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats zu nutzen, um dort nach Artikel 96 prüfen zu lassen, ob die amerikanischen Sanktionen gegen Nord Stream 2 völkerrechtswidrig sind. Denn auch "für den wahrscheinlichen Fall, dass die USA im Sicherheitsrat ein Veto [dagegen] einlegen […] wäre das Thema [damit] auf der Weltbühne und würde breiter wahrgenommen, während es derzeit im Wesentlichen lediglich in der amerikanischen und europäischen Öffentlichkeit debattiert wird (vgl. Nord Stream 2 und die US-Sanktionen).

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