Nord Stream 2: Welche Rolle spielt die Rossini?

Der Hafen von Sassnitz. Foto: Dirk Schmidt (Celsius auf Wikivoyage). Lizenz: CC BY-SA 3.0

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Schneider regt Klagen sanktionsgetroffener Firmen vor US-Gerichten an

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Rossini ist der Name eines italienischen Komponisten, dessen Oper Guglielmo Tell gestern vor 191 Jahren Premiere hatte. Rossini ist aber auch der Name eines Schiffes, das seit Anfang Juni im Rügener Hafen Sassnitz vor Anker liegt. Was es dort genau soll, ist unklar - und dass das unklar ist, hat möglicherweise mit der Gaspipeline Nord Stream 2 und den amerikanischen Sanktionen dagegen zu tun.

Medienberichten nach handelt es sich bei der Rossini um ein "Wohnschiff", das etwa 140 Arbeiter beherbergt: Russen, Ukrainer, Italiener und Briten. Sie werden jeden Tag mit Bussen zum Fährhafen Mukran gefahren, in dem der russische Rohrverleger Akademik Cherskiy ankert, der im Frühjahr über Umwege und mit immer wieder geänderten Zielangaben aus dem fernen Osten in die Ostsee fuhr (vgl. Katz-und-Maus-Spiel um Nord Stream 2?)

US-Sanktionen könnten auch Personen treffen, die für öffentliche Stellen tätig sind

Die Betreibergesellschaft Nord Stream 2 AG verneinte gegenüber der Ostsee-Zeitung allerdings, etwas mit dem Wohnschiff zu tun zu haben. Was man dort bestätigt, sind lediglich Arbeiten an der nun angeblich betriebsbereiten Anlandestation in Lubmin und an ihrem noch nicht fertigen Gegenstück in Russland. Diese Arbeiten sind nicht von den aktuell geltenden amerikanischen Sanktionen erfasst, weil sie oberhalb von 100 Metern stattfinden.

Auch der Hafensprecher, der Hafenkapitän und der Bürgermeister von Sassnitz geben Medien keine Auskünfte zur Rossini. Das könnte damit zu tun haben, dass die neuen US-Sanktionen neben einem erweiterten Kreis von Unternehmen auch Personen schaden könnten, die für öffentliche Stellen tätig sind. Der parteifreie Bürgermeister Frank Kracht, hinter dem die örtliche Linkspartei steht, dürfte dann vielleicht nicht mehr die Sassnitzer Partnerstadt Port Washington besuchen.

Altmaier will "Eskalation verhindern"

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier äußerte gestern jedoch die Hoffnung "dass es nicht zu diesen Sanktionen kommt", weil man etwas weiter westlich gerade dabei ist "Terminals zu bauen, wo dann auch Flüssiggas aus den USA angelandet und in Deutschland verkauft werden kann" und weil nun "der Gastransit von Russland durch die Ukraine auf Jahre gesichert" sei. "Im Übrigen", so der CDU-Politiker, "hoffe und erwarte" er, "dass sich alle Beteiligten auch an die Vorgaben des Völkerrechts halten" (vgl. Nord Stream 2 und die US-Sanktionen). Abgesehen davon stehe er "jederzeit für Gespräche zur Verfügung stehen, um eine Eskalation zu verhindern".

Nicht nur auf Gesprächsangebote warten will dagegen der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider. Er sagte der Tageszeitung Die Welt, man könne ja "die von den Sanktionsdrohungen betroffenen europäischen Unternehmen" bei Klagen vor amerikanischen Gerichten unterstützen. Solche Klagen wären dem Hamburger Rechtswissenschaftler Otto Luchterhandt nach "nicht von vornherein aussichtslos", weil der Supreme Court in Washington "de[n] Begriff bzw. de[n] Bereich der extraterritorialen Jurisdiktion eher einschränkend interpretiert".

Ende Juli hatte die Welt am Sonntag berichtet, dass Vertreter europäischer Firmen, die sich an der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligen, zu Videokonferenzen mit Vertretern der US-Administration gebeten wurden. Dabei sollen die Vertreter der Firmen bis zu zwölf Personen aus dem amerikanischen Außenministerium, dem amerikanischen Finanzministerium und dem amerikanischen Energieministerium gegenübergestanden sein, die "in freundlichem Ton sehr deutlich [machten], dass sie die Fertigstellung der Pipeline verhindern wollen". In diesem Zusammenhang wiesen die Amerikaner dem Bericht nach auf "weitreichende Konsequenzen einer weiteren Mitarbeit an dem Projekt" hin. Ein von der Sonntagszeitung zitierter Unternehmensvertreter, der das erlebte, hatte nach eigenen Angaben den Eindruck, "dass die Drohung sehr, sehr ernsthaft ist" (vgl. Nord Stream 2: Amerikaner bitten Firmen zum Gespräch).

Kurz davor, am 21. Juli, hatte das US-Repräsentantenhaus einen im Juni von Vertretern der beiden großen Parteien gemeinsam eingebrachten Antrag zur Ergänzung des ab dem 1. Oktober geltenden neuen National Defence Authorization Acts (NDAA) verabschiedet. Zweck der Ergänzung sind erweiterte Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen, die sich an den Gaspipelines Nord Stream 2 und Pipeline Turkish Stream beteiligen (vgl. Neue Nord-Stream-2-Sanktionen).

Am 15. Juli hatte der amerikanische Außenminister Mike Pompeo Unternehmen, die sich indirekt an der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligen, außerdem vor einer Überprüfung nach dem Countering America's Adversaries through Sanctions Act (CAATSA) gewarnt (vgl. "Zieht euch jetzt zurück oder riskiert die Konsequenzen"). Am 22. Juli reiste er dann nach Dänemark, wo er mit der dortigen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen seinen eigenen Angaben nach auch über "die Energiesicherheit und gemeinsame Werte sprechen" wollte. Was dabei heraus kam, ist nicht bekannt.

Der US-Senat hatte bereits im Juni einen Vorstoß unternommen, den im letzten Jahr verabschiedeten Protecting Europe's Energy Security Act (PEESA) auf Firmen auszudehnen, die sich indirekt am Bau von Nord Stream 2 beteiligen (vgl. "Fortsetzung von unlauterem Wettbewerb"). Konkrete Ziele neuer Sanktionen könnten Medienberichten nach unter anderem der deutsche Eon-Eigner Uniper und die fusionierte Wintershall-Dea sein.

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