MH17-Prozess kommt nicht voran

Der Mammutprozess sechs Jahre nach dem Abschuss findet kaum noch mediales Interesse, das Gericht entschied jetzt, dass es auch für Schadenersatzforderungen der Opferangehörigen zuständig ist

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Nach mehreren Wochen fand am 31. August erneut nach den Anhörungen der Anklage und der Verteidigung eine Sitzung des niederländischen Gerichts im Rahmen des MH-17-Prozesses statt. Offensichtlich interessiert die Öffentlichkeit bzw. die Medien der Mammutprozess nicht mehr. Der Mitwirkung am Abschuss angeklagt sind bislang drei Russen (Igor Girkin, Sergei Dubinski und Oleg Pulatow) und der Ukrainer Leonid Kharchenko, die für die mutmaßliche Beschaffung und den Rücktransport des Buk-Systems nach Russland verantwortlich gemacht werden. Keiner der Angeklagten nimmt am Prozess teil, nur Oleg Pulatow, der 2014 Leiter des "Geheimdienstes" der "Volksrepublik Donezk" gewesen sein soll, wird durch zwei holländische Juristen vor Ort und eine russische Anwältin aus der Ferne als Verteidiger im Prozess vertreten.

Am Montag fand die Anhörung der Anwälte der Opferangehörigen statt. Eigentlich hätte es bis 11 September Sitzungen geben sollen, der Vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis gab allerdings bekannt, dass das Gericht erst wieder am 28. September tagen wird. Der Mammutprozess, der erst sechs Jahre nach dem Abschuss begonnen hatte, schleppt sich also dahin, vielleicht ein Grund, warum die niederländische Regierung Russland im Juli wegen MH17 vor dem Europäischen Menschengerichtshof (ECHR bzw. EGMR) angeklagt hat. Im Strafrechtsprozess ist nicht Russland angeklagt, angeklagt sind vier mutmaßliche Straftäter, denen ihre Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden muss, was bislang schwierig ist und wahrscheinlich auch bleibt.

Zudem sind die Personen nicht bekannt, die das Buk-System in die Ostukraine gefahren und es bedient haben. Offen ist selbst, ob MH17, falls die Maschine auf die von der Staatsanwaltschaft behauptete Weise mit einem russischen Buk-System abgeschossen wurde, absichtlich oder versehentlich abgeschossen wurde. Die abgehörten Telefongespräche beweisen nicht zweifelsfrei, dass die Separatisten die Passagiermaschine abgeschossen haben, zudem stehen sie unter Verdacht, vom ukrainischen Geheimdienst SBU manipuliert worden zu sein.

Man übergebe alle Informationen an den Gerichtshof, erklärte die niederländische Regierung, und unterstütze die Individualklagen der Opferangehörigen. Vermutlich aber nicht diejenigen, die der deutsche Luftrechtsexperte Elmar Giemulla vertritt und die die Ukraine primär im Unrecht sehen, weil Kiew nicht den Luftraum über dem Kriegsgebiet trotz einigen Abschüssen von Militärflugzeugen nicht gesperrt hat. Kiew wollte, so die Vermutung, nicht auf die Gelder über die Überflugrechte verzichten.

Der Vorsitzende Richter wies Forderungen der Verteidigung nach einer Einsicht in Dokumente zurück, die der Ermittlungsrichter in Händen hält. Der Ermittlungsrichter verfolgt die zusätzlichen Fragen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, die das Gericht zugelassen hat. In den Akten wurden aber weite Passagen der Fragen und der Antworten der Zeugen unleserlich gemacht, angeblich zur Sicherheit der Zeugen. Bis 21. September soll der Ermittlungsrichter seine Ergebnisse vorlegen. Das Gericht wird dann weitere Entscheidungen am 28. September treffen. Da soll es vor allem um die Fortschritte der Verteidigung gehen, die um Aufschub wegen des Umfangs der Akte gebeten hatte, aber auch bis dahin erstmals den Angeklagten in Russland besuchen will, was bislang wegen Covid-19 nicht möglich gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft meinte, man könne der Verteidigung helfen, einen Flug zu buchen, da man problemlos aus mehreren europäischen Städten nach Russland fliegen könne.

Bei der Anhörung am Montag erklärten die Anwälte der der 450 Opferangehörigen, die sie vertreten, dass mindestens 76 von diesen ihr Rederecht im Prozess nutzen wollen. 60 wollen im Gericht auftreten, der Rest über ein Video. 127 Opferangehörige wollen eine schriftliche Erklärung einreichen, 100, die nicht von einem Anwalt vertreten werden, könnten auch ihr Rederecht beanspruchen. Jeder Opferangehörige solle, so die Staatsanwaltschaft und die Anwälte, eine Redezeit von einer halben Stunde beanspruchen, der Vorsitzende Richter gewährte 15 Minuten. Jeder habe schließlich seine eigene Geschichte. Das kann sich also hinziehen.

Und 316 fordern eine Entschädigung. Dabei ginge es ihnen nicht ums Geld, sagte die Anwältin Arlette Schijns, sondern um Gerechtigkeit. Aber die Zahlung von Schadensersatz sei die einzige Möglichkeit, die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Das scheint fragwürdig, da die Anwälte natürlich interessiert sind, für ihre Arbeit entlohnt zu werden. Die Frage ist allerdings, ob es in einem Strafgerichtsprozess um Schadenersatz gehen kann. Da Schadensersatzklagen aber noch nicht eingereicht wurden, wollte oder konnte sich das Gericht nicht entscheiden, es geht aber davon aus, dass es darüber befinden kann und dann ukrainisches Recht angewendet werden soll, da hier das Flugzeug abgestürzt ist.

Sollten die Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden, werden die Opferangehörigen wohl nichts erhalten. Die Chance bestünde theoretisch, wenn der ECHR Russland verurteilen würde, aber da sind die Aussichten auch schlecht. Kaum denkbar auch, dass Russland Schadensersatz aufgrund von Gesprächen mit der australischen und niederländischen Regierung zahlen wird, die Moskau offiziell für den Abschuss verantwortlich machten.