Steuer-ID soll auch für Rentenübersicht genutzt werden

Die Bundesregierung treibt die von Datenschützern kritisierte Ausweitung der Nutzung der Steuer-ID weiter voran. Bundesarbeitsminister Heil plant ihre Nutzung für die digitale Rentenübersicht. Innenminister Seehofer plant ihre Umwandlung in eine Bürgernummer

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Bundesarbeitsminister Heil plant die Ausweitung der Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer im Rahmen der digitalen Rentenübersicht. Das Online-Portal soll Bürger ab 2023 über individuelle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung informieren. Wer das Online-Portal nutzen will, muss darin einwilligen, dass seine SteuerID für nicht-steuerliche Zwecke verwendet wird. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 26.08. vor.

Die Steuer-ID wurde 2008 mit der Zusicherung eingeführt, dass sie nur für steuerliche Zwecke verwendet werde. Bereits damals warnten Datenschützer davor, dass die Zweckbindung schrittweise durch entsprechende Gesetze aufgelockert werden könnte, um den Weg hin zu einem verfassungsrechtlich bedenklichen einheitlichen Personenkennzeichen zu ebnen.

Der aktuelle Gesetzentwurf zur digitalen Rentenübersicht weist nun darauf hin, dass die Steuer-ID "mit Einwillligung der betroffenen Person auch für außersteuerliche Zwecke verwendet werden kann". Tatsächlich hatten CDU/CSU und SPD 2017 im Rahmen des Gesetzes "zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften" unter Berufung auf die Datenschutzgrundverordnung dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen.

Zur Umsetzung der nun geplanten digitalen Rentenübersicht wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine "Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht" geschaffen. Bei einer Anfrage soll der Bürger seine Steuer-ID angeben, danach werden seine Daten bei den Vorsorgeeinrichtungen abgerufen und ihm gebündelt in einer Übersicht gezeigt. Mit seiner Einwilligung können die Daten nach der ersten Anfrage im Portal gespeichert werden.

Der Gesetzentwurf sieht allerdings auch vor, dass die Steuer-ID schon vor einer etwaigen Anfrage bei den an das Portal angebundenen Vorsorgeeinrichtungen erfasst und dem jeweiligen Kundensatz zugeordnet sein muss.

Deshalb wird Vorsorgeeinrichtungen, die im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens bereits technisch an das Bundeszentralamt für Steuern angebunden sind, in Bezug auf den bereits bestehenden Kundenbestand erlaubt, die Steuer-ID ohne Einwilligung ihrer Versicherten zu erheben und dabei auf das ursprünglich für Steuerzwecke eingerichtete maschinelle Verfahren des Bundeszentralamtes für Steuern zurückzugreifen. Dazu wird die bisher für steuerliche Zwecke geltende Befugnis, die Steuer-ID erst bei Eintritt des Leistungsfalls, also zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung erheben zu dürfen, zeitlich vorverlegt.

Die Versicherungswirtschaft begrüßt die geplante Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer als eindeutiges Identitätsmerkmal, fordert aber zugleich mit Blick auf mögliche verfassungsrechtliche Bedenken "eine rechtssichere, verlässliche und akzeptierte Lösung, die nicht zu einem späteren Zeitpunkt revidiert wird".

Tatsächlich wird in einem vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es

verfassungsrechtlich unzulässig (oder zumindest kritisch) ist, Identifikationszeichen zu schaffen, die es erlauben würden, Informationen über Bürger aus verschiedenen Bereichen miteinander zu verknüpfen. Folglich wäre vor der Verwendung der IdNr. für Zwecke einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation zunächst verfassungsrechtlich zu prüfen, ob die Verknüpfung von Steuersachverhalten mit allen Formen der (größtenteils) steuerbegünstigten Altersvorsorge überhaupt grundsätzlich möglich wäre.

Besondere Bedeutung gewinnt Heils Gesetzesvorhaben vor dem Hintergrund eines zweiten, zeitlich parallel von Bundesinnenminister Seeehofer verfolgten Gesetzesvorhabens zur Registermodernisierung, das im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ein "registerübergreifendes Identitätsmanagement" vorsieht. Dazu soll die Steuer-Identifikationsnummer zur allgemeinen Bürgernummer ausgeweitet werden. Markus Reuter von netzpolitik.org hat den Referentenentwurf kritisch analysiert.

Die Einführung einer solchen Personenkennziffer ist in Deutschland sehr umstritten. Mit der Personenkennziffer verknüpft sich, so ein Gutachten der Universität Speyer, die Vorstellung, dass Behörden Daten über Bürger systematisch zusammenführen,

um auf dieser Grundlage gezielt in deren Sphäre privater Lebensgestaltung vorzudringen und das Innerste ihrer Persönlichkeit auszuleuchten. Das Verfahren, mit dessen Hilfe die chinesische Regierung in ausgewählten Regionen die soziale Zuverlässigkeit anhand eines Score-Wertes misst, entwirft insoweit - neben den Erinnerungen aus der NS-Zeit und der DDR - eine abschreckende Kontrastfolie: Es greift zur Identifikation der Betroffenen auf eine Kennziffer zurück.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits im Mikrozensus-Urteil von 1969 gegen eine solch übergreifende Nummerierung der Bürger ausgesprochen:

Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, um ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Bundesverfassungsgericht

Auch im Volkzählungsurteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht einer staatlichen Verknüpfung von gesammelten Daten durch ein einheitliches Identitätsmerkmal eine Absage erteilt, sofern damit die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ermöglicht würde.

Ein wichtiges Kriterium für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der erweiterten Nutzung der Steuer-ID - sei es als allgemeine Bürgernummer oder als Identifikationsmerkmal für die digitale Rentenübersicht - wird also sein, ob ausreichende organisatorische, technische und rechtliche Schutzvorkehrungen getroffen werden, mit denen eine Zusammenführung gesammelter Datensätze über die Bürger verhindert werden kann.

In Bezug auf die vom Innenministerium geplante Bürgernummer hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dies bereits in einer gemeinsamen Entschließung verneint. Sie warnt vor der Gefahr der Profilbildung und fordert eine verfassungskonforme Umsetzung der Registermodernisierung. Dagegen steht zu der von Arbeitsminister Heil geplanten erweiterten Nutzung der Steuer-ID für die digitale Rentenübersicht eine öffentliche Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber noch aus.