Wer waren die V-Leute im Umfeld von Amri?

Fahndungsfoto. Bild: Karl-Ludwig Poggemann/CC By-SA-2.0

Verantwortliche des Verfassungsschutzes weisen im Untersuchungsausschuss des Bundestags jegliche Verantwortung von sich: "Wir haben keinen Fehler gemacht"

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Als der ranghohe Verfassungsschützer auf die Frage, welche Fehler das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Anschlag gemacht habe, antwortet: "Keinen, ich finde nichts", hält es die Frau, die am 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin ihren Vater verlor, nicht mehr auf ihrem Sitz. Sie muss raus, den Sitzungssaal verlassen, auch, weil sie dort nicht mit ihren Tränen gesehen werden will. Vor der Tür weint sie bitterlich: "Niemand will Verantwortung übernehmen", sagt sie erschüttert.

Fast vier Jahre ist der Anschlag her, doch die politische Aufklärung wird in fundamentalen Auseinandersetzungen gefangen gehalten. Die Tränen der Opfer, ihre Verletzungen und schlaflosen Nächte, aber auch ihre Erschütterung über die Verschleierungsanstrengungen staatlicher Instanzen haben so eine politische Dimension. Wenn jene Organe, die Sicherheit garantieren sollen und dafür mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet sind, einen Anschlag gerade nicht verhindern, ist ihre Geschäftsgrundlage entfallen. Dann können sie nicht mehr uneingeschränkt auf Methoden- und Quellenschutz pochen. Dann muss Offenlegung gelten und Transparenz, so weit, bis Aufklärung erreicht ist. Das muss der Maßstab sein. Gerade gegenüber hoheitlichen Gremien wie dem Bundestag.

Fast vier Stunden dauerte die Befragung des Leitenden Regierungsdirektors im BfV, "Gilbert Siebertz" (Deckname), vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Anschlag vom Breitscheidplatz schon an, als es zu jenem Schlussdialog kam, der die Opfer aus der Sitzung vertrieb. Zunächst wollte Ausschussmitglied Benjamin Strasser (FDP) noch wissen, ob jene menschliche Quelle, die das Amt in der radikalen Berliner Fussilet-Moschee eingesetzt hatte, die aber erklärtermaßen die Person Amri nicht wahrgenommen haben will, ob diese Quelle auf andere Personen angesetzt gewesen sei oder auf die Moschee an sich. Der Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) intervenierte und untersagte die Beantwortung der Frage. Das sei "eingestuft".

"Welche Fehler hat das BfV im Gesamtkomplex in der Nachschau gemacht?" - wollte Strasser nun wissen. Siebertz, im BfV einer der beiden Leiter der zuständigen Abteilung für "Islamistischen Terrorismus", antwortete wörtlich: "Keinen Fehler, dessen Unterlassung dazu beigetragen hätte, den Anschlag zu verhindern." - Strasser: "Das ist hochspekulativ." - Siebertz: "Natürlich. Aber es ist auch eine persönliche Niederlage, und das tut mir Leid. Aber was hätten wir beitragen sollen? Ich finde nichts." - Strasser: "Ich meine es fachlich. Gibt es etwas, was man hätte besser machen können? Nachdem, was Sie sagen, wurde die Quelle astrein geführt, ohne einen Fehler." - Siebertz: "Ja, bei der Quelle haben wir alles richtig gemacht. Wir hätten nichts anders machen können. Das ist auch für mich nicht unwichtig, für mein eigenes Gewissen. Ich sehe nichts, was man anders hätte machen können." Doch dann fügte er einen Satz an, der das Ganze relativiert: "Außerdem liegt das schon so weit zurück, dass ich es nicht mehr beurteilen kann."

Einen Punkt konnte der FDP-Abgeordnete am Ende dann noch verbuchen: "Es lag also nicht daran, dass es zu wenig rechtliche Möglichkeiten gegeben hätte, Amri zu überwachen?", fragte er. Antwort des Beamten: "So ist es in diesem Fall." Bislang sind die Dienste fast aus jedem Skandal als Nutznießer hervorgegangen, die danach mit mehr Geld, Personal und Kompetenzen ausgestattet wurden.

Als nach Siebertz der andere Leiter der Islamismus-Abteilung, BfV-Direktor Klaus Rogner (kein Deckname), zur Zeugenbefragung im Ausschuss erschien, war keines der insgesamt drei Opfer, die die Sitzung verfolgten, im Saal. So verpassten sie die Worte, die er extra an sie gerichtet wissen wollte. Bei "allen Anstrengungen" habe es letztlich nicht gelingen können, den "feigen Anschlag auf unsere freiheitliche Gesellschaft" zu unterbinden, so Rogner. Er wolle sich nicht anmaßen, ihr Leid nachzuempfinden, aber er wolle sein "tiefstes Mitgefühl" ausdrücken. Dann kam er nahtlos zur "Sicherheitsarchitektur" der Bundesrepublik, die als Folge des Anschlags verbessert worden sei und erklärte, er "unterstütze" deshalb auch die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Schließlich gäbe es ja auch erfolgreich verhinderte Anschläge.

Dieselbe Frage an ihn, ob das BfV Fehler gemacht habe, beantwortete der Direktor wie sein Kollege Siebertz: Man habe, trotz Fehlerkultur in der Behörde, keinen Fehler erkennen können. Im Übrigen schlug er vor, diese Frage dem Ex-Präsidenten des Bundesamtes zu stellen. Rogner wusste bereits, dass für 8. Oktober 2020 Hans-Georg Maaßen als Zeuge vor den U-Ausschuss geladen ist. Gut ein halbes Dutzend Fragen entsorgte der Abteilungsleiter während seiner Befragung beim früheren Amtsleiter: "Fragen Sie ihn das nächste Woche am besten selbst." Wie dessen Antworten nach seinem Rausschmiss aus dem BfV vor zwei Jahren ausfallen, kann man getrost abwarten.

Zwei Vertreter des BfV und nach ihnen zwei Vertreter des Bundesnachrichtendienstes. Doch die Herren "D.K." und "M.Z.", beides Oberregierungsräte, wurden hinter verschlossenen Türen in sogar als geheim eingestufter Sitzung vernommen. Inhalt unbekannt.

Zweistellige Zahl von Informanten verschiedener Sicherheitsbehörden

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Anschlagskomplex? Was weiß es? Zentrale Fragen, die bisher eher in Nebel gehüllt sind, als von überprüfbaren Einblicken beleuchtet.

Immerhin weiß man inzwischen, dass das Kölner Amt im Umfeld der DIK-Moschee in Hildesheim um die Führungsfigur Ahmad Abdulaziz A.A., genannt Abu Walaa, derzeit zusammen mit drei Mitangeklagten in Celle vor Gericht, mindestens drei V-Leute eingesetzt hatte. Auch Amri, der angebliche Attentäter, hatte Kontakt zu dem Kreis. Hinzu kommen: Mindestens eine BfV-Quelle in der Fussilet-Moschee in Berlin, wo Amri ein- und ausging. Und auch in weiteren Berliner Moscheen arbeiteten Mitglieder mit dem Verfassungsschutz zusammen. In welchen genau, lässt sich zur Zeit nicht sagen.

In der gesamten Szene bewegte sich insgesamt eine zweistellige Zahl von Informanten verschiedener Sicherheitsbehörden: Neben dem BfV von den Landesverfassungsschutzämtern, den Landeskriminalämtern, aber auch dem Bundeskriminalamt (BKA). Das ist eine Parallele zum NSU-Komplex. Die wenigsten Spitzel sind namentlich bekannt, nicht einmal ihre Decknamen. Und das ist ein Unterschied zum NSU-Komplex. Offensichtlich hat der Sicherheitsapparat gelernt und weiß, Informationen besser geheim zu halten. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass das öffentliche Interesse im Fall Beitscheidplatz geringer ist als im NSU-Skandal.

Was die Fussilet-Quelle betrifft, weigern sich sowohl BfV als auch dessen Dienstherr BMI (Bundesinnenministerium), sie vom Ausschuss befragen zu lassen. Selbst der V-Mann-Führer im BfV soll für die Abgeordneten tabu sein. Vor knapp zwei Jahren erhoben die drei kleinen Fraktionen FDP, Linkspartei und Bündnisgrüne dagegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung steht aus.

Dabei sind V-Leute als Zeugen nichts Ungewöhnliches. In U-Ausschüssen zum NSU-Skandal waren in der Vergangenheit mehrere Spitzel persönlich vernommen worden. So im Bundestag, in Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Baden-Württemberg.

In der Fussilet-Moschee bewegten sich mindestens drei Informanten der drei Sicherheitsbehörden BfV, Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Berlin und Landeskriminalamt (LKA) Berlin. Allerdings legte das BfV erst zwei Monate nach dem Anschlag gegenüber der Staatsschutzabteilung des LKA Berlin offen, dass es eine Quelle dort hatte. Das erklärte vor einiger Zeit der Leiter der Islamismus-Abteilung im Berliner Staatsschutz gegenüber dem Untersuchungsausschuss des Bundestags. Der verantwortliche BfV-Beamte, mutmaßlich Gilbert Siebertz, wollte den Berliner Kollegen zum Stillschweigen verdonnern, doch der erklärte, er werde die Information an seine Behördenleitung weitergeben. Dass er den Vorgang auch gegenüber dem Ausschuss offenlegte, deutet auf ungeklärte Differenzen im Hintergrund hin.

Was ist so besonders an dem V-Mann des BfV im Umfeld von Amri in Berlin?

Gilbert Siebertz, Vertreter der BfV-Hierarchie, hat bereits eine Geschichte mit dem Amri-Ausschuss im Bundestag. Vor ziemlich genau zwei Jahren saß er schon einmal in der Runde, wo er durch Abwiegelungen und Desinformationen auffiel: Amri sei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln bearbeitet worden; die eingesetzte Quelle habe nicht zu dessen Umfeld gezählt; Amri sei ein reiner Polizeifall gewesen.

Als er damals gefragt wurde, ob er jemanden im Saal aus seiner dienstlichen Tätigkeit kenne, verneinte er. Tatsächlich saß am Regierungstisch die Oberregierungsrätin Eva Maria H., die vor ihrer Zeit im Bundesinnenministerium (BMI) Leiterin eines Islamismus-Referates im BfV und Untergebene von Siebertz gewesen war.

Jetzt, Anfang Oktober 2020, war der Zeuge also erneut geladen. Die Causa Amri nannte er nicht mehr einen "reinen Polizeifall", sondern bezeichnete sie als "Sachverhalt in Polizeizuständigkeit". Aber auch diese Formulierung verschleiert, dass das BfV operativ mit dem Tunesier befasst war, eine Akte über ihn führte und Personenaufklärung durch Quellen betrieb. In der Hildesheimer DIK-Moschee wurde Amri durch das BfV und seine Spitzel mit erfasst und überwacht .

Wie wahrhaftig ist es also, dass das für die kleinere Berliner Fussilet-Moschee nicht so gewesen sein soll? Zumal das BfV durch seine Quelle mitbekam, dass auch die DIK-Führungsfigur Abu Walaa samt Begleiter die Berliner Moschee besuchte und dort in ausgewähltem Kreis konspirative Gespräche führte. Das musste der BfV-Mann Siebertz jetzt bestätigen.

Er bestätigte offiziell auch, dass das BfV eben eine V-Person in der Fussilet-Moschee plaziert hatte - aber "nur eine", schränkte Siebertz ein. Von manchen Medien wird das Eingeständnis als Nachricht verkauft, dabei ist die Frage längst eine andere: Wer war diese Quelle und was weiß sie? Und die dazugehörende Nachricht wäre: Das wird immer noch geheim gehalten.

Die Quelle soll allerdings, so die BfV-Verantwortlichen unverändert, von Amri nichts gewusst haben. Abteilungsleiter Klaus Rogner kokettierte gar mit der Aussage, er sei nicht unglücklich, "wenn wir nicht alles wissen".

Ohne direkte Vernehmung der Quelle oder ausreichende Akteneinsicht sind diese Angaben nicht überprüfbar. Hinzu kommt aber vor allem: Wenn Anis Amri Teil einer Tätergruppierung war, erweist sich die ausschließliche Fokussierung auf ihn als Falle. Vielleicht war der V-Mann in der Fussilet-Moschee ja auf eine Person angesetzt, die zu dieser Tätergruppierung gehörte. Oder er gehörte selber zu dieser Tätergruppierung. Selbst das kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.

"Typ mit den blauen Handschuhen"

Die Vernehmung von Siebertz lieferte ebenfalls Hinweise, die die These vom Täter-Netzwerk stützen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führte Personenakten, sogenannte P-Akten, zu Amri und anderen nominellen Islamisten aus der Szene. Zum Beispiel auch zu Habib Selim, der im Juli 2015 zusammen mit Anis Amri und Bilel Ben Ammar nach Deutschland kam. Ausschussmitglied Fritz Felgentreu (SPD) entdeckte in der P-Akte zu Selim das bekannte Bild eines Ersthelfers mit blauen Gummihandschuhen vom Abend des Attentats auf dem Breitscheidplatz. Die Kriminalisten sind uneins, ob es sich bei dem Mann um Bilel Ben Ammar gehandelt hat. Eine Ähnlichkeit ist nicht abzustreiten. In der BfV-Akte zu Selim ist dieses Bild abgeheftet zusammen mit einem Hinweis auf Ben Ammar.

Als Siebertz der Fund gezeigt und er um eine Erklärung gebeten wurde, sagte er, er habe das Bild noch nie gesehen, nur davon gelesen. Um dann unvermittelt zu befinden: In der Akte würden die beiden Sachen - Mann mit blauen Handschuhen und Ben Ammar - in "unzulässiger Weise" zusammengebracht.

Siebertz hatte sich im Eifer versprochen. Der Aktenfund wurde ihm als sogenannter "stiller Vorhalt" vorgelegt, so dass er für das Publikum nicht identifizierbar sein sollte. Der Zeuge sollte nur allgemein antworten. Doch dann lieferte der Nachrichtendienstler unfreiwillig selber die Details des Sachverhaltes: "Typ mit den blauen Handschuhen", "Ben Ammar". Ist, was er so schnell "unzulässig" nannte, in Wirklichkeit die Wahrheit?

Drei V-Leute, die in der Fussilet-Moschee verkehrten, können als belegt gelten. In den Unterlagen, die der Ausschuss vorliegen hat, findet sich ein Hinweis auf eine mögliche vierte Quelle. Die soll aus einem anderen Bundesland von einer Behörde kommen, die "bisher völlig unbekannt" war, so Ausschussmitglied Strasser. Der Sachverhalt wurde dem BfV-Zeugen ebenfalls als sogenannter "stiller Vorhalt" vorgelegt. Dass der Vertreter des Bundesverfassungsschutzamtes danach befragt wurde, könnte auf eine Landesverfassungsschutzbehörde hindeuten.

Die weitere Erörterung der Frage unterband erneut der Vertreter des BMI. Der Zeuge dürfe zu anderen Bundesländern nichts sagen.

Bei dem anderen Bundesland kommen einem Mecklenburg-Vorpommern in den Sinn sowie die aktuellen Ermittlungen zu den Aussagen eines dortigen Verfassungsschutz-Beamten, dessen Quelle berichtet haben soll, Amri habe nach dem Anschlag möglicherweise Unterstützung durch Mitglieder einer arabischen Großfamilie in Berlin gehabt.

Viele Fragen zum Verfassungsschutz sind offen

Warum wurde im November 2016 im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehr-Zentrum (GTAZ) der Inlandsgeheimdienst BfV damit beauftragt, Hinweise auf Amri zu überprüfen, die von marokkanischen Behörden kamen? Warum nicht der Auslandsgeheimdienst BND? BfV-Mann Siebertz erklärte das zu einem Missverständnis: Dass der Auftrag ans BfV ging, sei falsch gewesen. Das Amt hätte das richtig stellen sollen, es sei nicht zuständig gewesen.

Vielleicht aber doch. Handelte es sich womöglich gar nicht um eine Auslands-, sondern um eine Inlandsangelegenheit? Gab es in Deutschland im Umfeld von Amri vielleicht eine marokkanische Quelle? Sollte also das BfV das mit seinen Quellen überprüfen? Zu den Kontaktpersonen von Amri gehörten auch Marokkaner.

Was hatte es mit der Fussilet-Moschee auf sich, die als gefährlicher Treffpunkt gewaltbereiter Dschihadisten galt? Zu den Fragwürdigkeiten zählt ihre Lage in der Perleberger Straße in Berlin direkt gegenüber einer großen Polizeiwache, überwacht von gleich mehreren Kameras. Potentielle Terroristen wie auf dem Servierteller? Oder hatte die Einrichtung noch eine andere Funktion? Handelte es sich etwa um einen Honigtopf, mit dem die Szene angelockt und kontrolliert werden sollte? Dazu würde passen, dass das Verbotsverfahren gegen Moschee und Moscheeverein, obwohl Ende 2015, Anfang 2016 eröffnet, etwa ein Jahr lang auf Betreiben des Berliner Verfassungsschutzes auf Eis lag. Erst nach dem Anschlag wurde die Einrichtung geschlossen.

Wer sind die V-Leute im Umfeld oder gar in den Reihen der Attentäter? Die Antwort könnte erklären, warum allen Widersprüchen zum Trotz offiziell nur der Tunesier Amri der Täter vom Breitscheidplatz gewesen sein soll. Dass Ex-BfV-Chef Maaßen am 8. Oktober zum "Nestbeschmutzer" wird und für Aufklärung sorgt, darf bezweifelt werden.