"Tiergartenmord": Putins "Killer" war’s. War er’s?

Morgen beginnt der Mordprozess gegen Vadim K. in Berlin, der im Kleinen Tiergarten angeblich im Auftrag der russischen Regierung den einstigen islamistischen Kämpfer Changoshwili getötet haben soll

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43 Medienvertreter wollten den morgen beginnenden Mordprozess gegen Vadim K. beziehungsweise Vadim Sokolov direkt verfolgen. Nur 15 Plätze sind im Gerichtssaal Moabit für Journalistinnen und Journalisten vorgesehen. Jahrmarktähnlich entschied daher eine Verlosung über die Teilnahme zur Berichterstattung.

Das große mediale Interesse ist angesichts der politischen Brisanz des Verfahrens nicht verwunderlich. Dem russischen Angeklagten wird von der Generalbundesanwaltschaft zur Last gelegt, im August letzten Jahres den georgischen Staatsbürger Tornike K. oder Zelimkhan Changoshwili (40) im "Kleinen Tiergarten" Berlin am helllichten Tag "aus kurzer Entfernung" mit einer Schusswaffe getötet zu haben. Das Opfer, mit einigen weiteren Alias-Namen wie Tornike Kavtaradze versehen, war in der Kaukasus- Region eine bis ins terroristische Milieu hinein wichtige und schillernde Figur (Blutrache unter Tschetschenen oder Geheimdienstattentat?).

Trotz vieler möglicher Motive für einen Anschlag auf ihn soll - wer auch sonst? - wieder einmal der russische Präsident Wladimir Putin persönlich Auftraggeber für die Ermordung gewesen sein. Wie schon im aktuellen Fall Nawalny ist daher zu erwarten, dass es in der Berichterstattung erneut weniger um die Schüsse selbst als vielmehr um Spekulationen gehen wird, ob es wirklich Putin war. Denn dieser hätte, laut Bild, als Teil von dessen "hybridem Krieg", wohl den "Auftragskiller" in Marsch gesetzt.

Aufgrund der Tat wurden wechselseitig zwei russische und deutsche Diplomaten aus Berlin und Moskau ausgewiesen. Denn laut Bundesanwaltschaft sei die Tat im "Auftrag der russischen Zentralregierung" oder der Teilrepublik Tschetscheniens ausgeführt worden. Der Angeklagte soll laut Bundesanwaltschaft einen "staatlichen Auftrag" ausgeführt haben, entweder "um dafür bezahlt worden zu sein oder weil er das Motiv seiner Auftraggeber geteilt habe".

Belege hierzu wurden von den Karlsruher Ermittlern bislang nicht vorgelegt. Auch Anfragen zu diesem Sachverhalt werden nicht beantwortet. Unterstellt wird laut bisheriger Anklageschrift als Motiv die mutmaßliche Gegnerschaft des Erschossenen zu Russland und zur heutigen georgischen Regierung. Das Wort "mutmaßlich" darf man an dieser Stelle getrost streichen.

Im zweiten Tschetschenienkrieg war Changoshwili auf Seiten islamistischer Kämpfer des "Kaukasischen Staats" gegen Russland aktiv. Er gehörte einer im georgischen Pankisi-Tal lebenden muslimischen Minderheit an.

Aus dieser Gegend nahmen zahlreiche Kämpfer am Krieg teil. Tornike K. sei nach Meinung seiner Landsleute im Krieg ein "kluger Führer" gewesen. Er diente auch als Vermittler in Entführungsangelegenheiten und dem CIA mit Auskünften. In Georgien hatte der Ermordete gute Kontakte zum damaligen Präsidenten Micheil Saakashwili. Er folgte dem heutigen Berater der ukrainischen Regierung später auch, nach Anschlägen auf seine Person in der georgischen Hauptstadt Tbilisi, in die Ukraine.

Der blutige Tschetschenien- Krieg hatte 2009 mit dem Sieg der Russischen Föderation und mit der Installierung einer von Moskau unterstützten neuen Führung unter dem heute amtierenden Präsidenten Ramsan Kadyrow geendet. Frühere Kämpfer gingen in den Untergrund oder verließen ebenfalls die Region. Tornike K. stand jedenfalls als Terrorist und "Bandit" (Putin) auf russischen Fahndungslisten.

Unbekannt blieben solche Erkenntnisse zum möglichen terroristischen Hintergrund des Changoshwili offensichtlich nur dem deutschen Außenminister Heiko Maas, der seit Neuestem auf jede sich bietende Gelegenheit zu warten scheint, antirussisch zu agieren. So behauptete Maas noch im Dezember 2019 "es sei relativ schwierig, im Nachhinein zu klären, ob K. ein Islamist war".

Es hätte, so der SPD- Politiker, hierüber nämlich "keine Ermittlungen und keine Informationen gegeben", und es sei (von russischer Seite) auch nicht gesagt worden, was dem Opfer vorgeworfen werde. "Das komme jetzt alles im Nachhinein und hört sich ein bisschen nach Rechtfertigung an."

Dabei hätten der uninformierte Minister und sein Auswärtiges Amt eigentlich nur die Kanzlerin befragen oder Zeitungsmeldungen verfolgen müssen.

Am Rande eines Ukraine- Gipfels hatte Wladimir Putin den getöteten "Krieger" aus dem Pankisi- Tal gegenüber Merkel als einen in Russland gesuchten "Banditen" bezeichnet. Er sei unter anderem an Terroranschlägen wie den auf die Moskauer Metro im Jahre 2010 mit 41 Toten und 88 Schwerverletzten beteiligt gewesen.

Insgesamt dürften 200 Tote auf das Konto des "kaukasischen Staates" gehen. Daher ist die Darstellung aus dem Auswärtigen Amt, von alledem nichts zu wissen, an der es weiter krampfhaft festhält, höchst unglaubwürdig. Auch in Deutschland, wo sich K. nebst Familie seit 2015 aufhielt und um politisches Asyl nachsuchte, wurde er bei den deutschen Sicherheitsbehörden, wie dem brandenburgischen Landeskriminalamt, bereits seit 2017 längere Zeit als islamistischer Gefährder eingestuft. Auch wegen Verbindungen ins kriminelle Milieu hinein behielt man ihn im Blick, wie selbst russlandkritische Medien von Süddeutscher Zeitung bis NDR und WDR recherchierten.

"Offene Fragen an die Bundesregierung"

Wie schon im Falle Nawalny ist die Haltung der Bundesregierung entsprechend widersprüchlich. Während sie einerseits von Russland medial Kooperation und Aufklärung erwartet, ist sie im Gegenzug bemerkenswert zurückhaltend, sobald es um Auskünfte zu eigenen Bemühungen geht.

Dies erfuhr auch die Abgeordnete der Linken, Sevim Dagdelen, die im Bundestag 30 Fragen zur Causa Tiergartenmord und zu den Hintergründen des "Kaukasischen Staates" stellte. Nach "sorgfältiger Abwägung" kam die Exekutive zur Auffassung, dass die Fragen großteils "aus Gründen des Staatswohls" nicht in offener Form beantwortet werden könnten. Einem nicht abgrenzbaren Personenkreis machten solche Angaben Informationen zur "Tätigkeit und Arbeit der Sicherheitsbehörden zugänglich". Das hierum soll Auswirkungen auf eine "wirksame Aufgabenstellung und für die Interessen der Bundesrepublik haben".

Deutsche Staatsangehörige könnten allerdings, soweit wurde wenigstens eingeräumt, als Mitglieder des "Kaukasischen Emirats" hinsichtlich begangener oder zukünftiger Taten strafrechtlich verfolgt werden.

Vadim K. oder Vadim Sokolov

Wie sein mutmaßliches Opfer ist auch der Angeklagte, der seit seiner Verhaftung schweigt und in Berliner Untersuchungshaft einsitzt, kein gänzlich unbeschriebenes Blatt und unter mehreren Namen bekannt Er stand wegen des Verdachts der Ermordung eines russischen Kaufmanns im Jahr 2013 auf einer Interpol- Fahndungsliste, von der er im Juli 2015 wieder verschwand. Dies gilt den deutschen Behörden als Indiz dafür, dass S. von einem Geheimdienst angeheuert ist. Auch sein gefälschter Pass lasse darauf schließen. Dieser sei von einer dem russischen Geheimdienst zuzuordnenden Stelle gefertigt worden.

Eher verwunderlich wäre dann aber einmal mehr der Dilettantismus russischer 007- Stellen, wie beispielsweise des militärischen GRU (Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije) (Die ultrageheime und mörderische russische GRU-Einheit).

Der Pass von K. war nicht einmal mit den heute üblichen biometrischen Merkmalen versehen. Trotz des falschen Namens und Geburtsorts, so will es der Spiegel herausgefunden haben, weise die Nummer des Reisedokuments einen russischen Geheimdienst als ausstellende Behörde aus. Sehr aufschlussreich ist auch diese Behauptung nicht. Das gesamte Passwesen in Russland und seiner Teilrepubliken ist "praktischerweise" ohnehin den Geheimdiensten zugeordnet.

Insofern wirkt zumindest dieses "Indiz" einer unmittelbaren Täterschaft der russischen Zentralregierung als an den Haaren herbeigezogen. Es bleibt weiterhin beliebigen Theorien in Richtung möglicher Auftraggeber überlassen. Erstaunlich ist auch, dass die Bundesanwaltschaft das im Kaukasus nicht unbekannte Motiv "Blutrache" bisher offensichtlich überhaupt nicht in Erwägung zog. Dann allerdings wäre sie auch kaum zuständig geworden. Dazu braucht es einen Verdacht gegenüber staatlichen Stellen.

Noch verwunderlicher, warum ein französisches Konsulat mit Hilfe dieses veralteten und simpel zu fälschenden Passes ein Schengen-Visum erteilte. Mit diesem reiste der Beschuldigte via Paris zunächst nach Warschau und von dort weiter nach Berlin. Im Tiergarten soll er dann am 23. August 2019 auf einem Fahrrad seinem Opfer gefolgt sein und es von hinten mit drei Schüssen, davon zwei in den Kopf, tödlich getroffen haben.

Das zur Flucht benutzte Rad hätte K. nach der Tat neben seiner halbautomatischen Tatwaffe und einer Perücke in der Spree versenkt. Hinter einem Busch des Tiergartens wurde er nach einer Zeugenbeobachtung durch zwei Jugendliche von der Polizei festgenommen.

Am Mittwoch um 9.00 Uhr beginnt, fast in Blickweite des Tatorts an der Turmstraße, das Verfahren. Seitens des Gerichts sind bis ins Jahr 2021 hinein 25 Verhandlungstage vorgesehen. Spannend bleibt, ob der Angeklagte sein Schweigen bricht.