Brandenburg: Paritätsgesetz gekippt - schallende Ohrfeige für die Gleichberechtigung

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Kommentar: Das Brandenburger Verfassungsgericht zementiert ein männerbündlerisches System. Es bedarf der Quote

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Im Juni 2020 erließ der Landtag in Potsdam ein Paritätsgesetz, demzufolge die Parteien bei den Listen zur Landtagswahl künftig abwechselnd Frauen und Männer aufstellen sollten. So sollte die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, deren gleichberechtigte Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen ein Stück vorangebracht werden.

Am vergangenen Freitag erklärte das Landesverfassungsgericht dieses als "verfassungsfeindlich". Ähnlich entschied der Thüringische Verfassungsgerichtshof im Juli 2020 bezüglich eines im Erfurter Landtag erlassenen Paritätsgesetzes. Die Kammern sehen die Organisationsfreiheit durch ein solches Gesetz verletzt.

Damit stellen sie politische Systeme - männlich dominierte politische Systeme - über das Recht von Frauen an gesellschaftlicher und politischer Teilhabe. Doch das Problem ist nicht allein die Männerbünde schützende Gesetzgebung, sondern vor allem die ungleiche Rollen- und Aufgabenverteilung in der Gesellschaft, daraus resultierend Frauenmangel in politischen Parteien und mangelnde Sensibilität für deren Interessen und Rechte in Partei- und Wahlprogrammen.

Eine Männerquote gibt es seit 1848

Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte durften 1848 alle volljährigen, männlichen Deutschen die Frankfurter Nationalversammlung wählen. 1867 führte Otto von Bismarck das Wahlrecht für Männer im "Norddeutschen Bund" ein und im 1861 gegründeten "Deutschen Reich" durften alle Männer über 25 Jahren wählen. Allerdings waren 34% der damaligen Bevölkerung jünger als 25, so dass nicht nur die Frauen, sondern auch etwa ein Drittel der aus heutiger juristischer Sicht erwachsenen und damit wahlberechtigten Männer von der Wahl ausgeschlossen waren.

Erst 1919 erhielten Frauen das Wahlrecht; am 19. Januar 1919 durften alle Personen über 20 Jahren wählen, 1945 wurde das Wahlalter auf 21 Jahre erhöht und 1970 auf 18 Jahre gesenkt. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein liegt das Wahlalter für Kommunalwahlen sowie Länderparlamente (außer Niedersachsen) bei 16 Jahren.

1919 durften Frauen nicht nur wählen, sondern es zogen auch 37 Frauen in die Nationalversammlung ein, insgesamt bestand sie aus 423 Abgeordneten. Von diesen 37 Frauen (8,7%) stellt die SPD 19 Frauen und die USPD mit 13,6% die höchste Frauenquote. Alle acht Reichstage bis 1933 konnten die Vorlage der Nationalversammlung mit 8,7% nicht erreichen.

Das bedeutet, Männer haben nicht nur 70 Jahre Vorsprung in Sachen parlamentarischer Demokratie, bzw. der Teilhabe daran, sondern sie hatten ausreichend Zeit, es sich in den Parlamenten so richtig schön gemütlich zu machen.

1945 betrug der Anteil der weiblichen Abgeordneten im ersten Bundestag 1949-53 6,8%, der Frauenanteil in der 1950 gewählten Volkskammer der DDR 23%, 1986 waren es 32,2% in der DDR, in den 11. Deutschen Bundestag zogen 1987 15,4% Frauen ein, also etwa halb so viel wie in der Volkskammer. 1990 wurde zum ersten Mal seit 1933 in Gesamtdeutschland gewählt, der Frauenanteil im 12. Deutschen Bundestag betrug seinerzeit 20,5% und stieg kontinuierlich auf 36,5% beim 18. Bundestag von 2013-17, um in der aktuellen Legislaturperiode auf 30.7% zu fallen.

Das bedeutet, mehr als doppelt so viele Männer bestimmen die Geschicke eines Landes, in dem Frauen die Mehrheit der Bevölkerung stellen. Noch jedenfalls, denn in allen Altersgruppen unter 60 Jahren herrscht mittlerweile Frauenmangel, die zähen "alten Umweltsäue" reißen es raus, so dass insgesamt 50,7% der Bevölkerung weiblich sind. Den größten Frauenmangel weisen die Altersgruppen zwischen 20 und 40 auf. Allerdings sind im Bundestag eher die älteren Semester, also die frauenstarken Jahrgänge, vertreten.

Auch in den Länderparlamenten sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil liegt zwischen 21,8% in Sachsen-Anhalt und 43,9% in Hamburg. In der Hansestadt sorgt indes nicht nur die Quotierung für einen hohen Frauenanteil, sondern auch das stark personenbezogene Wahlrecht. Offensichtlich sind Wählerinnen und Wähler stark geneigt, Frauen in Parlamente zu wählen. Das mag daran liegen, dass die Hälfte der Wahlberechtigten weiblich ist.

Frauenquoten ein alter Hut

Frauenquoten, zumindest parteiintern, gibt es seit 1932, beschlossen von der KPD auf ihrer dritten Reichsparteikonferenz 1932. Beschlossen wurde eine Quote von 25% -33% auf Bezirksebene. Die Grünen legten bei ihrer Parteigründung 1979 eine Frauenquote von 50% fest, die SPD entschied sich 1988 für eine 33%-Quote und steigerte sie 1998 auf 40%. Wie die Grünen beschloss auch die Partei Die Linke eine 50%-Quote.

Wer nun denkt, ok, Kommunisten, Sozialdemokraten, Grüne, war ja klar, darf sich nun wundern: 2010 setzte die CSU eine 40%-Quote für die Wahlen zu Parteigremien ab der Bezirksebene fest. Die CDU wird auf ihrem Parteitag im Dezember 2020 ebenfalls über eine Frauenquote diskutieren.

Lediglich die FDP lehnt eine Quote ab, sie setzt auf Freiwilligkeit. Von der AfD brauchen wir an dieser Stelle gar nicht zu sprechen; ein Frauenanteil von 17,8% verbietet die Festlegung einer jeden Quote, sofern sich die Partei damit nicht der Lächerlichkeit preisgeben will.

Das zeigt: Diese Quoten stellen die Parteien vor große Herausforderungen, da keine einzige einen ihrer Frauenquote entsprechenden Anteil an weiblichen Mitgliedern hat. Allerdings übersteigt der Anteil der weiblichen Bundestagsabgeordneten bei den Grünen, Linken, der SPD und sogar der FDP den der weiblichen Parteimitglieder. Das wiederum zeigt: Ein Paritätsgesetz würde die etablierten Parteien vor Herausforderungen stellen, die jedoch lösbar wären. Einzig reine Männerparteien haben Schwierigkeiten damit. Das erklärt, weshalb in Brandenburg AfD und NPD gegen das Gesetz klagten.

Frauen halten den Laden am Laufen, Männer bestimmen die Richtlinien

Damit wären wir beim eigentlich Problem: Dem Anteil von aktiven Frauen in der Politik, genauer gesagt den Bedingungen, die sie davon abhalten, sich politisch zu engagieren oder gar eine Funktion zu bekleiden oder ein Amt anzutreten. Frauen und Männer haben i. a. R. komplett unterschiedliche Lebensrealitäten.

Immer noch leisten Frauen den Löwenanteil der Care-Arbeit, immer noch arbeiten Frauen mehrheitlich nicht nur in mies bezahlten Jobs, sondern auch in denen mit bescheidenen Arbeitszeiten, die es ihnen nahezu unmöglich machen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, geschweigen denn politische Ämter wahrnehmen zu können.

Es sind die Frauen, die den Haushalt schmeißen, Windeln wechseln, die Eltern pflegen, auch die Schwiegereltern, dem Göttergatten die Hemden bügeln, während dieser auf Parteisitzungen und Parteitagen große Reden schwingen kann. Ohne ihre Frauen wäre die Mehrheit der männlichen Abgeordneten überhaupt nicht in der Lage, diese Funktion auszuüben.

Welche Single-Mutter aus dem bayerischen Wald hat die Möglichkeit, an Berliner Sitzungswochen teilzunehmen? Das funktioniert in Flächenstaaten nicht einmal bei den Landtagen. Welche gering verdienende Single-Mutter kann sich eine Babysitterin leisten, um an Pateiveranstaltungen oder -versammlungen teilzunehmen? Natürlich sind nicht alle Frauen Mutter und auch Single-Väter werden das nur schwer leisten können. Aber die überwiegende Mehrheit der Frauen wird in ihrem Leben Mutter, nicht wenige sogar mehrfach.

Frauen stellen 90% der Single-Eltern. Politisch spielen sie höchstens dann eine Rolle, wenn mal wieder das Sorgerecht zu ihren Ungunsten geändert wird und sie unter dem Deckmäntelchen des "Kindswohls" über Jahre auch an Männer gekettet werden, die ihnen nach dem Leben trachteten.

Mit anderen Worten: Frauen haben vielfach weder die Zeit noch das Geld, sich parteipolitisch zu engagieren, entsprechend fehlt ihre Stimme, fehlt ihre Sicht in den Parteien. Das wiederum bedeutet für die aktiven Frauen, dass sie sich diesem männlich dominierten Parteiapparat anpassen (müssen).

Im Ergebnis hat keine Partei programmatisch Frauen wirklich etwas zu bieten und auch die politische Praxis - auch die der Frauen - ändert nichts an deren gesellschaftlicher Diskriminierung. So beißt sich die Katze in den Schwanz.