Der Mordfall Lübcke und die ungeklärte Rolle des Angeklagten Markus H.

Im Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. fällt eine Ungleichgewichtung zwischen den beiden Angeklagten auf - Urteil am 1. Dezember 2020?

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Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke kam Ende Oktober ein Asservat zur Sprache, das Fragen aufwirft und das für den ungeklärten Hintergrund des Falles stehen könnte. Eine Fotografie, aufgenommen am 18. Juni 2011 bei einer Sonnwendfeier von Neonazis vor einer Burgruine in Thüringen. Auf dem Bild ist der Angeklagte Stephan Ernst (46 Jahre alt) zu sehen. Das Foto ist jedoch Teil der Akte zum zweiten Angeklagten Markus H. (44). Er kann unter den Teilnehmern allerdings nicht verifiziert werden. Agierte er etwa aus dem Off, sprich: hinter der Kamera?

Das Foto wurde dem Landeskriminalamt (LKA) Hessen vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen zur Verfügung gestellt. Von dort stamme auch die Information über das Datum der Veranstaltung. Mehr konnte und durfte der befragte Zeuge, ein Kriminalbeamter des hessischen LKA, zu dem Asservat nicht sagen - es ist Verschlusssache.

Eine Sonnwendfeier von Neonazis in Thüringen, aber nicht beobachtet vom thüringischen Verfassungsschutz, sondern vom hessischen. War also ein hessischer Spitzel im Spiel?

Zum wiederholten Mal führen Verfassungsschutz-Spuren zu Markus H. Auffällig ist, dass der eine etwas andere Behandlung erfährt als der Hauptangeklagte Stephan Ernst. Und das obwohl Ernst den Angeklagten H. schwer belastet. Ernst hat gestanden, Walter Lübcke in der Nacht von 1. auf 2. Juni 2019 auf dessen Terrasse mit einem Schuss in den Kopf getötet zu haben. Zugleich sagte er aus, H. sei bei der Tat dabei gewesen, habe das Zeichen zum Angriff gegeben und das Opfer im entscheidenden Moment abgelenkt. So der Geständige zuletzt im August 2020 bei seiner Befragung durch den Anwalt der Familie Lübcke, die im Prozess als Nebenkläger auftritt. H. bestreitet eine Mitwirkung (Es ging in die Richtung Prepperszene und Uniter).

Die wiederholte Nachfrage durch den Lübcke-Anwalt, ob er die Wahrheit gesagt habe, bejahte Stephan Ernst unmissverständlich. Wenn stimmt, was er sagt, wäre Markus H. ein Mittäter.

Angeklagt ist er allerdings nur der geringer schwereren Beihilfe. Nach Ansicht der Anklagebehörde Bundesanwaltschaft war H. weder bei der Tat dabei noch am Tatort, noch sei er in den Anschlagsplan eingeweiht gewesen. Er habe Ernst lediglich in seinem Tatentschluss bestärkt. Der Unterschied zwischen beiden Angeklagten ist nicht nur das Geständnis von Ernst, sondern eine DNA-Spur, die der am Mordopfer hinterlassen hat.

Die Familie Lübcke glaubt den Angaben des Angeklagten Ernst. Doch während man erwartete, dass die Anklage für Markus H. auf "Mittäterschaft" erweitert wird, geschah das genaue Gegenteil. Am 1. Oktober 2020 erklärte der Staatsschutzsenat, er sehe selbst für "Beihilfe" keinen dringenden Tatverdacht mehr und hob den Haftbefehl gegen H. auf.

Die Richter bezweifeln die Richtigkeit und Glaubhaftigkeit von Ernsts Angaben zu H. Es sei "in hohem Maße unwahrscheinlich", dass H. eine "Tötung von Dr. Lübcke durch Stephan E. für möglich gehalten habe".

Markus H. wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, angeklagt bleibt er gleichwohl und muss weiterhin am Prozess teilnehmen.

Der Frankfurter Staatsschutzsenat verhält sich mit dieser Entscheidung gleich mehrfach widersprüchlich und inkonsequent: Er glaubt Stephan E. einerseits sein Geständnis, Walter Lübcke ermordet zu haben, nimmt ihm aber nicht ab, dass Markus H. dabei gewesen sein soll. Er entlässt H. einerseits aus der U-Haft, weil der es nicht einmal für möglich gehalten habe, dass Ernst die Tat begeht, spricht ihn aber nicht frei.

Sprecher und Anwalt der Familie Lübcke erklärten, die Haftentlassung von H. sei für die Familie "schwer erträglich". Sie gingen davon aus, dass beide Angeklagte die Tat "gemeinsam geplant und gemeinsam ausgeführt" haben.

Und während die Nebenklage die Verhandlungsführung des Gerichtes trotzdem als "fair und professionell" bezeichnet, konnte man im Prozess Intoleranzen des Vorsitzenden Richters gegenüber dem Anwalt der Familie Lübcke beobachten. So forderte Thomas Sagebiel Holger Matt auf, mit seinen Fragen doch "zügig zu Ende" zu kommen, was der zurückwies.

Die Bundesanwaltschaft führt weitere Ermittlungen gegen Markus H. wegen "mutmaßlicher Waffen- und Munitionsgeschäfte"

Beide Angeklagte bewegen sich seit Jahren in der rechtsextremen Szene, mal mehr mal weniger. Und doch wird im Prozess immer wieder eine Asymmetrie zwischen den beiden deutlich.

Ernst war mit etwa 40 Delikten polizeibekannt, darunter Gewaltdelikte und welche mit fremdenfeindlichem Hintergrund. Bei seinem Arbeitgeber soll er aber als gewissenhaft gegolten haben. Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen ergaben verschiedene rechtsextreme Materialien und NS-Objekte.

Ernst war auf AfD-Veranstaltungen und hatte mutmaßlich Kontakt zu Karl-Heinz Hoffmann, dem früheren Anführer der gleichnamigen Wehrsportgruppe (WSG).

Allerdings war ein Großteil des sichergestellten Neonazi-Materials über 20 Jahre alt, wie der LKA-Zeuge einräumen musste. Bei etlichen Asservaten konnte er keine genauen Angaben über Zeitpunkte der Erstellung oder Inhalt machen. Wieder anderes hat das LKA nicht zuende ermittelt.

Eine ziemlich ambivalente Ermittler-Performance, die sich im Falle des Angeklagten Markus H. wiederholte.

Bei dessen Festnahme im Juni 2019, dreieinhalb Wochen nach dem Mord an Lübcke, soll H. gegenüber Polizeibeamten erklärt haben, er kenne Stephan Ernst seit 15 Jahren und zwar im Zusammenhang mit rechten Gruppierungen.

Wenige Tage später erfolgte auch bei ihm ein Hausdurchsuchung, bei der umfangreicheres nazistisches Material sichergestellt wurde als bei Ernst. War H. der "professionellere" Neonazi von beiden? Gefunden wurden Militaria, Bildnisse und Büsten von Hitler und Göring, Schriften von Goebbels, Hitlers "Mein Kampf", das Programm der NSDAP. Im sichergestellten Buch "Umvolkung" des Autors Pirincci findet sich der Name Walter Lübcke mit einem Textmarker versehen.

Doch daneben entdeckten die Ermittler noch ziemliche Kuriositäten: An der Wand hing eine DDR-Fahne, Spielzeugfiguren stellten mehrheitlich NVA-Soldaten dar. Auf einem Bild sieht man Markus H. in NVA-Uniform - "oder in der Uniform der DDR-Volkspolizei", schränkte der LKA-Beamte ein, das lasse sich "schwer auseinander halten".

Die oberflächliche Ermittlungsarbeit der Polizei auch im Fall H. gab dessen Verteidigern immer wieder die Möglichkeit einzuhaken. Beispielsweise konnte der LKA-Mann nicht beantworten, wann bestimmte Musiktitel oder Textdateien abgespeichert wurden. Die Frage nach "strafbaren Inhalten" musste er verneinen: "Ich habe nicht alle im Kopf."

Auslöser für den Plan, Walter Lübcke zu ermorden, war dessen Auftritt bei einer Bürgerversammlung im Oktober 2015 in Lohfelden, bei der es um die Unterbringung von Flüchtlingen ging, wofür Lübcke eintrat. Kritik begegnete der Regierungspräsident damals mit dem etwas unglücklichen Satz, wem das nicht gefalle, wer diese Werte nicht teile, könne Deutschland ja jederzeit verlassen.

Ungeklärte Rolle von Markus H.

Markus H. und Stephan Ernst nahmen an der Veranstaltung teil. H. filmte mit dem Handy und lud die fragliche Passage ins Internet hoch, wie er bei Vernehmungen einräumte. Er wirkte also aktiv an der Verbreitung und der folgenden Stimmungsmache gegen Lübcke und die Flüchtlingsaufnahme mit.

Zur ungeklärten Rolle von Markus H. zählen auch die Spuren, die zum Verfassungsschutz führen. Mindestens zwei Mal soll das hessische LfV versucht haben, ihn anzuwerben. Er habe abgelehnt, heißt es bis heute.

Ein andermal soll der Nachrichtendienst Erkenntnisse zu rechtextremistischen Aktivitäten H.s nicht an Behörden weitergeleitet haben, so dass der 2015 in Besitz eines Waffenscheins kommen konnte.

Und jetzt das Foto aus dem Jahre 2011, das vom Verfassungsschutz (VS) stammt und das offensichtlich eine gemeinsame Aktion von hessischen und thüringischen Neonazis unter Beteiligung eines VS-Spitzels zeigt, Stephan Ernst mitten drin. Obendrein in einer Zeit, als das NSU-Kerntrio noch im Untergrund war.

Sind es diese Verknüpfungen, die zur Sonderbehandlung von H. im Mordverfahren Lübcke führen?

Der Zeuge Kriminalhauptkommissar Markus P. machte dann aber noch eine Bemerkung, die aufhorchen lässt, weil sie genau in dieses Dunkelfeld passt. Sie betrifft den Kasseler Neonazi Mike S., der in Kontakt stand sowohl mit Stephan Ernst, Markus H. als auch dem VS-Spitzel Benjamin G., den der hauptamtliche VS-Beamte Andreas Temme einst als Quelle führte. Temme hielt sich am Tatort auf, als im April 2006 in Kassel der Deutsch-Türke Halit Yozgat erschossen wurde. Es war der neunte NSU-Mord.

Mike S., so nun der LKA-Zeuge P. vor Gericht, sei nach dem Mord an Lübcke von sich aus auf das LKA zugekommen, um Angaben über Stephan Ernst zu machen. Mehr erfuhr man zumindest an diesem Tag über den bemerkenswerten Vorgang nicht.

Was das Gericht nicht aufklären kann oder will, so das politische Umfeld des Mordes und seine Hintergründe, könnte aber der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke, der bereits im Juni 2020 vom Landtag in Wiesbaden eingesetzt wurde.

Mit der eigentlichen Arbeit konnte das Gremium aber noch nicht beginnen, denn erst nach Ende der Hauptverhandlung gegen Stephan Ernst und Markus H. will das Gericht die Ermittlungsakten dem Parlament überlassen. Doch auch der Generalbundesanwalt sperre sich, so Hermann Schaus, Obmann der Linksfraktion in dem Gremium, selbst alte NSU-Akten für den Ausschuss herauszugeben. Die Namen von Ernst und H. tauchen auch im NSU-Kontext auf.

Die Haftentlassung von Markus H. findet Schaus im Übrigen "mehr als irritierend". Sie sei die "Folge der eingeschränkten Ermittlungsarbeit des Generalbundesanwalts" (GBA). Jetzt räche sich, dass die Behörde es versäumt habe, das Neonazi-Umfeld sowie H.s Waffenhandel von Anfang an in die Ermittlungen einzubeziehen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. will die Beweisaufnahme im Fall Lübcke noch im November 2020 beenden. Für den 24. und 26. November hat es die Plädoyers vorgesehen. Am 1. Dezember will es sein Urteil verkünden. Ob die neuen strengeren Corona-Regeln die Tagesordnung beeinflussen, ist derzeit noch nicht absehbar.

Mit dem Beginn des Untersuchungsausschusses zum Mordfall Lübcke, sprich der öffentlichen Zeugenvernehmung, rechnet der Linken-Politiker Hermann Schaus nicht vor Ostern 2021. Diese Prognose wurde allerdings vor der Neuauflage der allgemeinen Corona-Blockade gemacht.