Unter Generalverdacht: Fingerabdruck für Personalausweis

Datenschützer bewerten neue Regelung als gefährlichen Übergriff des Staates und warnen vor unangemessenen Überwachungsinfrastrukturen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nach gut 20-minütiger Aussprache beschloss der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das Gesetz "zur Stärkung der Sicherheit im Pass,- Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen". FDP, Grüne und Linke stimmten dagegen, die AFD enthielt sich.

Passbilder dürfen nur noch digital erstellt werden, und zwar entweder in der ausstellenden Behörde selbst oder in Fotostudios, welche die Bilder direkt an die Passbehörde übermitteln müssen. Damit sollen Bildmanipulationen verhindert werden, die es durch die Technik des Verschmelzens von zwei oder mehreren Gesichtern (Morphing) ermöglichen, dass ein Ausweis von mehreren Personen genutzt wird.

Zudem wird entsprechend der EU-Verordnung 2019/1157 die Aufnahme von Fingerabdrücken im Personalausweis verpflichtend eingeführt. Für den Reisepass existiert diese Verpflichtung bereits seit 2007, für den Personalausweis war der Fingerabdruck in Deutschland bisher freiwillig.

Der gespeicherte Fingerabdruck von beiden Zeigefingern soll nur lokal auf dem Chip im Personalausweis gespeichert werden und für Stellen mit hoheitlichem Berechtigungszertifikat lesbar sein. Dazu gehören etwa Meldebehörden, Polizeivollzugsbehörden, Steuerfahndungsstellen und die Zollverwaltung.

Datenschützer sehen in dem Fingerabdruckszwang aufgrund der Unverhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta und das Grundgesetz.

Begründet wird der Grundrechtseingriff mit der Schaffung von fälschungssicheren Ausweisen.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke hatte die Bundesregierung Anfang September im Hinblick auf die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs Folgendes ausgeführt:

Die Speicherung des Fingerabdruckes in Identitätsdokumenten dient dem Zweck, bei Zweifeln an der Übereinstimmung der sich ausweisenden mit der auf dem Lichtbild des Dokuments abgebildeten Person die Identität dennoch unmittelbar feststellen zu können. Die derzeit in Zweifelsfällen noch teilweise notwendigen und zeitaufwändigen Nachfragen bei anderen Behörden können damit künftig entfallen.

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/22133

Allein diese Zeitersparnis rechtfertige aber nicht, die gesamte Bevölkerung durch eine anlasslose und generelle Pflicht zur Abgabe des Fingerabdrucks "unter Generalverdacht" zu stellen, kritisiert der Verein "Digitalcourage", der die neue Regelung als "gefährlichen Übergriff des Staates auf die Bevölkerung" bewertet.

In seiner Stellungnahme weist der Verein darauf hin, dass die von der Bundesregierung zitierte Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) zwischen 2010 und 2019 jährlich im Durchschnitt nur rund 360 deutsche ge- und verfälschte Grenzübertrittsdokumente insgesamt aufführe (darunter nicht nur Personalausweise, sondern auch Reisepässe, Aufenthaltstitel und Visa) und lediglich 38-83 verfälschte oder gefälschte deutsche Identitätskarten. Auch Thilo Weichert vom "Netzwerk Datenschutzexpertise" bezweifelt die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs:

Solche Regelungen müssen verhältnismäßig sein, um zu vermeiden, dass eine unangemessene Überwachungsinfrastruktur aufgebaut wird, und um sicherzustellen, dass die Regelungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.

Stellungnahme Netzwerk Datenschutzexpertise

Der frühere Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins weist zudem daraufhin, dass biometrische Daten als sensible Daten zu den rechtlich besonders geschützten Daten gehören, an deren Verarbeitung die Datenschutzgrundverordnung besonders hohe Anforderungen stellt. Das liegt an deren "Unveränderlichkeit über das ganze Leben hinweg", erläuterte Weichert in der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am 26. Oktober. Bei einer zweckübergreifenden Zusammenführung von aus unterschiedlichsten Anlässen gewonnenen Daten ermöglichten biometrische Identifizierungsdaten das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen (Profiling).

Hinzu komme, dass die von der EU-Verordnung vorgegebene strenge Zweckbindung (Überprüfung der Echtheit des Ausweises oder Identität des Ausweisinhabers) im vorliegenden Gesetz nicht beachtet werde. Es fehle eine gesetzliche Regelung, welche die Nutzung der biometrischen Daten für den Abgleich mit externen elektronischen Dateien, etwa Fahndungsdateien, ausschließe. Weichert warnt vor einer schrittweisen Zweckerweiterung hin zu einer nationalen Kennziffer:

Ich sehe in der Installierung des Fingerabdrucks im Personalausweis sozusagen das erste Mosaikstück einer weitergehenden Erfassung von Fingerabdrücken, die letztlich dazu führt, dass der Fingerabdruck zur nationalen Kennziffer wird.

Thilo Weichert, Anhörung im Innenausschuss am 26. Oktober

Das Gesetz tritt am 02. August 2021 in Kraft. Bis dahin ist die Aufnahme des Fingerabdrucks in Personalausweisen freiwillig.

In der Antwort der Bundesregierung auf die oben genannte Anfrage der Linken heißt es dazu:

Bei Anträgen auf Ausstellung von Personalausweisen, welche am 2. August 2021 oder danach gestellt werden, würde die Fingerabdruckerfassung nach Artikel 11 i. V. m. Artikel 16 Absatz 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (Bundesratsdrucksache 435/20) verpflichtend. Wird ein Personalausweis zuvor beantragt, steht es der antragstellenden Person entsprechend der geltenden Rechtslage (§ 5 Absatz 9 Satz 1 des Personalausweisgesetzes) frei, der Aufnahme von Fingerabdrücken zuzustimmen oder nicht.

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/22133)

Ein neuer Personalausweis ist zehn Jahre gültig und kann beantragt werden, wenn der aktuelle abgelaufen, beschädigt oder - was gar nicht so selten vorkommt - verloren gegangen ist.