Seuchenzeit

Der Staat als "ideeller Gesamtkapitalist"

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Was wäre es doch für eine schöne und durchaus praktische Sache, könnten wir - wie’s Friedrich Engels dereinst postulierte - "(e)ine exakte Darstellung des Weltganzen, seiner Entwicklung und der der Menschheit, sowie des Spiegelbildes dieser Entwicklung in den Köpfen der Menschen" geben und dies auch noch "mit steter Beachtung der allgemeinen Wechselwirkungen des Werdens und Vergehens, der fort- und rückschreitenden Aenderungen".1 Allein, das ist gerade in Zeiten der Krise nicht zu machen. Allenthalben müssen wir uns mit punktuellen Beobachtungen begnügen und können dann hoffen, dass uns später einmal durch deren Zusammensetzen - wie im Puzzlespiel - das ganze Bild vor Augen treten wird. Was wir aber jetzt schon sehen können, das sollten wir immerhin auch benennen.

Wenn wir der Geschichte der kapitalistischen Produktion ablesen können, dass "die ganze industrielle und kommerzielle Welt, die Produktion und der Austausch sämmtlicher zivilisirter Völker und ihrer mehr oder weniger barbarischen Anhängsel, so ziemlich alle zehn Jahre einmal aus den Fugen (geht)", wenn wir immer wieder sehen, dass "(d)er Verkehr stockt, die Märkte überfüllt (sind), die Produkte da(liegen), ebenso massenhaft wie unabsetzbar, das baare Geld unsichtbar (wird), der Kredit verschwindet, die Fabriken still (stehen)" und "Bankerott auf Bankerott (folgt), Zwangsverkauf auf Zwangsverkauf", dann kommt damit regelmäßig nichts anderes als "der Widerspruch zwischen gesellschaftlicher Produktion und kapitalistischer Aneignung zum gewaltsamen Ausbruch", wie das Friedrich Engels holzschnittartig in seiner Broschüre "Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft" (1882) einmal ausführte.2

Nun wollen wir uns nicht über die Berechtigung dieser Einschätzung unterhalten, sondern einleitend nur darauf hinweisen, dass es bei der seit Anfang 2020 global auf die Wirtschaft, die Politik und die gesellschaftlich-kulturellen Gegebenheiten aller Staaten sich auswirkenden Covid-19-Pandemie um eine Krise handelt, die eben gerade nicht durch die inneren Gesetzmäßigkeiten der kapitalistischen Produktionsweise induziert wurde, sondern dass die für solcherlei Krisen typischen Auswirkungen bewusst staatlich veranlasst und angeordnet wurden.

Anders gesagt: Während es im "Normallauf" kapitalistischen Wirtschaftens durchaus typisch ist, dass die Organisation der einzelbetrieblichen Produktion sich regelmäßig zu einem Punkt entwickelt, wo sie unverträglich wird mit der neben und über ihr stehenden Anarchie der Produktion in der Gesellschaft, was "den Kapitalisten selbst handgreiflich gemacht (wird) durch die gewaltsame Konzentration der Kapitalien, die sich während der Krise vollzieht vermittels des Ruins vieler großer und noch mehr kleiner Kapitalisten", und während für gewöhnlich "(d)er gesamte Mechanismus der kapitalistischen Produktionsweise unter dem Druck der von ihr selbst erzeugten Produktionskräfte (versagt)" - ist es nun nicht genuin ein "Versagen" der kapitalistischen Produktionsweise, die die Krise schafft, sondern vielmehr ist es jetzt umgekehrt: Es ist der Staat, also eine außerhalb des Produktionsprozesses stehende Instanz, die angeordnet hat, dass "in der kapitalistischen Gesellschaft die Produktionsmittel nicht in Thätigkeit treten (können)".3

Dass der Auslöser der Krise, das Virus, naturhaften Charakter hat, ist uns zwar gewiss (und zeigt uns en passant, dass uns die Emanzipation von der Natur auf paradoxe Weise in allzu große Nähe zu einer Natur gebracht hat, von der wir vergessen hatten, wie gefährlich sie sein kann); aber "Krise" und "Krisenbewältigung" sind keine naturhaften Vorgänge, sondern das Ergebnis politischer Wertungen und nachfolgender politischer Praxis.

Das Außergewöhnliche der jetzigen Situation liegt also darin, dass der Staat, der doch beim normalen Ablauf der wirtschaftlichen und politischen Ereignisse sich in Szene setzt oder doch wirksam ist als "Organisation, welche sich die bürgerliche Gesellschaft gibt, um die allgemeinen äußeren Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise aufrecht zu erhalten gegen Uebergriffe sowohl der Arbeiter wie der einzelnen Kapitalisten", nun zunächst einmal genau diese allgemeinen Bedingungen der Produktion durch den sogenannten Lockdown zum Erliegen gebracht bzw. zerstört hat, indem er das Produzieren und Konsumieren in weiten Gebieten der Produktionslandschaft schlicht verboten hat.

Im Moment der pandemischen Krise verwandelt sich die Gesetzgebungsmaschine in eine ministerielle Verordnungsmaschine

Wenn Friedrich Engels parolenhaft und mit volksbildnerischer Verkürzung, aber nichtsdestoweniger zutreffend schrieb: "Der moderne Staat, was auch seine Form, ist eine wesentliche kapitalistische Maschine, Staat der Kapitalisten, der ideelle Gesammtkapitalist"4, dann zeigt sich der Staat in der Seuchenzeit genau als das Gegenteil: Der Covid-19-Staat ist der Würgeengel der kapitalistischen Produktionsweise, indem er Produktion und Konsumtion über weite Strecken verhindert - er macht also exakt das Gegenteil von dem, wozu er geschaffen wurde.

Der Witz dieser Beobachtung liegt nun darin, dass der in seiner Funktionszuteilung immer noch unverändert für die Schaffung und Aufrechterhaltung der allgemeinen Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise zuständige Staat sich konfrontiert sieht mit einer Problemstruktur, der er schlechterdings nicht gewachsen ist. Die daraus resultierende Unfähigkeit - und das ist die These meiner Momentaufnahme - mündet in der notwendigen Preisgabe bürgerlicher Gesetzlichkeit. Wo sich (mit einer gewissen Verallgemeinerung gesagt) vordem der Staat unentwegt daran versuchen musste, die allgemeinen Akkumulations- und Produktionsbedingungen zu sichern, sieht er sich jetzt fast bewusstlos dem Jo-Jo-Effekt seines eigenen Handeln ausgesetzt: Schränkt er aus sanitär-epidemiologischen Gründen das Wirtschaften ein, muss er gleichzeitig Vorsorge dafür treffen, "bis Produktion und Austausch allmälig wieder in Gang kommen", dafür sorgen, dass "(n)ach und nach sich die Gangart (beschleunigt), in Trab (fällt)", damit "der industrielle Trab in Galopp (übergeht), und dieser sich wieder bis zur zügellosen Karriere einer vollständigen industriellen, kommerziellen, kreditlichen und spekulativen Steeple-chase (steigert), und endlich nach den halsbrechendsten Sprüngen wieder anzulangen - im Graben des Krachs."5

Jede Einzelmaßnahme in die eine Richtung (etwa Betretungsverbote, Homeoffice, Grenzschließungen, Quarantänebestimmungen etc.) konterkariert die Ziele, die von anderer Seite her erwünscht wären (das "Hochfahren" der Wirtschaft); lässt der Staat umgekehrt Produktion und Konsumtion in erweitertem Umfang wieder zu, erhöht sich das Infektionsrisiko und führt wiederum zu Einschränkungen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens.

Dem dadurch zugewachsenen "Doppelantlitz" staatlichen Handelns - mit jeder gesundheitspolitisch begründeten Einschränkung muss uno actu, also in einem Akt, eine wirtschaftspolitisch begründete Ausdehnung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens erfolgen oder eine solche doch für absehbare Zeit in Aussicht gestellt werden - lässt sich unter den bestehenden politischen Bedingungen mit den üblichen parlamentarischen Routinen nicht beikommen. Im Moment der pandemischen Krise verwandelt sich die Gesetzgebungsmaschine (in der zumindest formell noch dem Nationalrat als Legislative die inhaltliche Bestimmung der Gesetze obliegt) in eine ministerielle Verordnungsmaschine, deren Flexibilitätsanforderung aus der eben benannten Notwendigkeit resultiert, immer das eine und das andere zugleich machen zu müssen.

Weil dies nun schlechterdings nicht möglich ist, wird das Publikum mit einem Stakkato von Pressekonferenzen, unentwegt novellierten Verordnungen, Richtlinien und Sonderregelungen für Einzelbereiche versorgt, denen in Summe nur gemeinsam ist, dass sich bei ihrem Nachvollzug zeigt, dass die bürokratische Maschine der Doppelanforderung nur schwerlich gewachsen ist - weil es ein fixes Regelwerk für die Virusbekämpfung einfach nicht gibt. Man stolpert also von der einen Maßnahme in die nächste, wird gewahr, dass sich Unzulänglichkeiten zeigen, ändert, korrigiert, weitet aus, grenzt ein etc. etc. Das Ergebnis ist von vehementer Ambivalenz: Just während der Suspendierung des Normalzustandes, der Suspendierung konventioneller Legalität, kommt es zur Rückkehr des starken Staates; die Zeit der Deregulierung (verstanden als Befreiung von jeglicher Regel) steht unter einem sanitären Notwendigkeitsimperativ, dem argumentativ nicht mehr beizukommen ist, denn plötzlich stehen zwei Legitimitätsregime einander gegenüber: Die Freiheit, die uns die Verfassung verspricht, und die Sicherheit, die wir uns durchs gesundheitsbürokratische Handeln erhoffen. Setzen wir auf die Freiheit, die uns der bürgerliche Staat verspricht, blamieren wir unser Bedürfnis nach Gesundheit; setzen wir auf Sicherheit, wie sie uns von den durch medizinische Experten ins Hamsterrad des täglich neu zu justierenden politischen Handelns getriebenen Politikern versprochen wird, brüskieren wir die Idee der Freiheit.

Das Kapitel wurde dem gerade im Promedia-Verlag erschienenem Buch von Hannes Hofbauer und Stefan Kraft (Hg.): "Lockdown 2020. Wie ein Virus dazu benutzt wird, die Gesellschaft zu verändern" entnommen. Mit Texten von Ulrike Baureithel, Matthias Burchardt, Chuang-Blog, Rolf Gössner, Bernhard Heinzlmaier, Joachim Hirsch, Hannes Hofbauer, Andrej Hunko, Andrea Komlosy, Stefan Kraft, Jochen Krautz, Armando Mattioli, Alfred J. Noll, Peter Nowak, Walter van Rossum, Roland Rottenfußer, Gerhard Ruiss, Nicole Selmer, Andreas Sönnichsen und Valentin Widmann.

Staatlich erzwungene Befreiung von bisher geltenden Regeln für die Bereiche Recht, Ökonomie und Geopolitik

Verlust der Rechtsqualität: Dem Recht, verstanden als die landläufige Meinung dessen, was sich normativ (vorschreibend) und in Form von Zwangsregeln den Menschen darbietet, ist es inhärent, sich vom bloß Faktischen und vom bloßen politischen Wollen abzukoppeln. Man kann das mit Foucault als ein eigenes "Wahrheitsregime" bezeichnen, tatsächlich ist es nicht viel mehr, als dass alle tun, was ohnedies alle tun, weil alle glauben, man soll’s so tun.

Ist ein Inhalt einmal in rechtliche Form gegossen, dann ist damit nach allgemeinem Verständnis zweierlei mitumfasst: Einerseits, dass dem entsprechenden Gesetz eine öffentliche Diskussion vorausgegangen ist (und sich alsdann die Mehrheit für dieses Gesetz entschieden hat); und andrerseits, dass sich die einmal gefundene gesetzliche Regelung - die ihrem Anspruch nach zeitlos und für immer gelten soll - dennoch durch fortgesetzte öffentliche Diskussion wiederum ändern lässt (so sich für eine derartige Änderung eine [neue] Mehrheit findet).

Das Pandemie-Bekämpfungsregime steht zu dieser Idee der Legalität freilich in auffälligem Widerspruch: Die Quasi-Unendlichkeit des "normalen Rechts" wird begrenzt durch die Zeit (alle in Österreich geltenden Covid-19-Maßnahmen sind derzeit bis längstens 31. Dezember 2020 begrenzt), denn man glaubt zu wissen, dass alles nur temporär ist bzw. sein wird; und diese Begrenzung für sich genommen führt bei einem erheblichen Teil des Publikums schon zur Vorstellung, dass es sich bei all den Maßnahmen "nicht eigentlich" um Gesetzgebungsmaßnahmen handle, denn all diese Verordnungen und Richtlinien, Subventionen und Fonds etc. sind ihrem Anspruch nach weder allgemein noch unbefristet - sie induzieren daher von vornherein die Vorstellung, dass es sich um "Ausnahmen" vom regelmäßigen Ablauf der Dinge handle.

Mangelnde Allgemeinheit und Befristung sind aber nicht die einzigen Unterschiede, durch die sich die Pandemie-Maßnahmen von "normalen" Gesetzen unterscheiden. Diese Maßnahmen finden inhaltlich keine andere Grenze als ihre (angebliche) epidemiologische Wohlbegründetheit und unsere Fähigkeit, uns danach zu richten. Die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten übliche Rede von "Sachlichkeit" und "Verhältnismäßigkeit" ist angesichts dieser, aus der Black Box epidemiologischer Expertise herausquellenden "Notwendigkeit" völlig obsolet. "Not kennt kein Gebot", heißt es seit alters her, und allen Maßnahmen wird regierungsamtlich das Signum des "entschuldigenden Notstands" aufgedrückt, womit nichts anderes getan wird, als dem als faktisch notwendig Behaupteten den Stempel des rechtlich Unabdingbaren aufzudrücken.

Daraus ergibt sich auch, dass der Realisierung dieser Maßnahmen (seien sie nun formell vom Nationalrat beschlossen oder von einzelnen Ministerien als Verordnung erlassen) keine öffentliche Diskussion vorangehen kann - denn darüber, was notwendig ist, lässt sich (wenn man sich einmal diesem Rahmen fügt) ohnedies nicht diskutieren; anders gesagt: Es ist kein Zeichen verweigerter Transparenz oder mangelnder Informationspreisgabewilligkeit, wenn die Diskussionen des Expertenrates im Gesundheitsministerium nicht öffentlich gemacht werden, sondern es ist dies der paradigmatischen Haltung geschuldet, wonach einfach zu tun sei, was notwendig ist - und diese Notwendigkeit ist per se der politischen, öffentlichen Diskussion entzogen, weil dies von Experten zu entscheiden sei. Betretungsverbote, Maskenpflicht, Quarantäne, Reisebeschränkungen etc. sind daher - gemessen an diesem Maßstab - auch nicht eigentlich auf der rechtlichen Ebene der Gesetze zu verorten (auch wenn deren Nichtbeachtung Strafen nach sich ziehen kann), sondern auf der Ebene zwangsweise durchgesetzter Gesundheitsrezepte.

Die Legitimität dieser Maßnahmen leitet sich daraus ab, dass die Pandemie an der biologischen Grundlage unserer Existenz rührt, die dem Staat per se nicht öffentlich diskussionswürdig ist bzw. sein darf: Die Mehrzahl der in unser Leben eingreifenden Maßnahmen scheint deshalb eher auf einem auf die Gesamtbevölkerung erweiterten gigantischen Arztrezept als auf Recht im eigentlichen Sinne zu beruhen; das Recht im eigentlichen Sinne verflüchtigt sich in dem Maße, in dem es für immer mehr Menschen in immer breiterem Umfang und immer nachdrücklicher in deren unmittelbare Lebensführung eindringt - und nur insofern ist es auch konsequent, wenn der Gesetzgeber in immer weiterem Umfang sich von der unmittelbaren inhaltlichen Gestaltung der Rechtsvorschriften löst und sie vermittels Verordnungsermächtigungen der Exekutive bis hin zur einzelfallbezogenen Unendlichkeit überantwortet. Grenzenlose Staatsökonomie: Da sich der Staat aus der Doppelmühle von gesundheitspolitisch induzierter Restriktion und wirtschaftspolitischer Gewährleistungspflicht nicht befreien kann, muss er sich als Souverän erweisen: Nachgerade mit wenigen Federstrichen haben alle Nationalstaaten die vordem als unabdingbar gepriesene Budgetdisziplin über den Haufen geworfen und sich von allen Lehrsätzen ökonomischer Vernunft und den Gemeinplätzen neoliberalen Staatsschuldengeschwätzes gelöst.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass sich die Staaten hier von ihrem (falschen) ökonomischen Dogmatismus gelöst hätten, tatsächlich ist diese Nachgiebigkeit aber nur der größtenteils bewusstlose Nachvollzug gegenüber jenen Forderungen, die sich größtmögliches Gehör in der medial inszenierten Ökonomie der Aufmerksamkeit verschaffen. So wie auf rechtlichem Gebiet per ministerieller Verordnungen und Richtlinien ins Gebiet der Unendlichkeit vorgestoßen wird, so reitet der Staat parallel mit dem Ende vom Dogma der Knappheit von Budgetmitteln in den Bereich der Unendlichkeit staatlicher Subventionen. Hier kann es weder Maß noch Ziel geben, und es ist deshalb folgerichtig, die dafür notwendigen Finanzmittel erst gar nicht unter die Patronanz des parlamentarischen Budgetrechts zu stellen, sondern sich als Regierung von allem Anfang an auf die gesetzlichen Möglichkeiten der Budgetüberschreitung zu stützen. Auch hier, wie beim Recht, verweist eine höhere Notwendigkeit die Ökonomie (bzw. die Staatsfinanzen) an ihren wahren Platz.

Recht und Budget werden vom Notwendigkeitsimperativ beherrscht. Während es aber aus den skizzierten Gründen bei den Freiheiten zu einer Baisse kommt, zeigt sich in Hinsicht auf die Staatsökonomie eine Hausse. Wiederum ist es wichtig, das Zusammenspiel zu bemerken: Der Staat interveniert sowohl rechtlich als auch ökonomisch unbegrenzt; und diese Grenzenlosigkeit vermittelt dem Publikum die Vorstellung der Souveränität, verstanden als Fähigkeit, sich von allen Regeln, einschließlich derer der Ökonomie, freizumachen; damit einher geht eine Kehrtwendung vom Postulat der strengen Haushaltsführung hin zur unbegrenzten Verfügbarkeit staatlicher Unterstützungsleistungen.

Der damit einhergehende und intentional als aufrechenbar veranstaltete Leistungsabtausch, mit dem der Staat sein Publikum versorgt, ist offenkundig: Was wir Dir an lebensweltlicher und bürgerlicher Freiheit "notwendigerweise" nehmen müssen ("Sorry!"), das gewähren wir Dir an wirtschaftlicher Unterstützung. Dass dabei die miteinhergehende Verstärkung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und bildungsbezogener Ungleichheit im Blitzlicht medialer Aufmerksamkeit unberücksichtigt bleibt, ist durchaus gewollt - steht doch der Abbau dieser Ungleichheiten in deutlicher Inkongruenz zu den unmittelbaren gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Erfordernissen dieser staatlichen Krisenpolitik.

Der heilige Nationalstaat: Die Ordnung hat sich umgedreht, der Staat ist wieder unangefochten die ursprüngliche politische Gemeinschaft. Das Virus ist universell, es wird daher - durchaus kontraintuitiv - vornehmlich nationalistisch behandelt. Wenn sich das Virus im Raum ausbreitet, dann muss man den Raum beschränken. Feuilletonistisch mag man sich begeistern an der gemeinsamen Erfahrung, mit der nun die uns allen gemeinsame biologische Grundlage enthüllt wird, die gegenüber allen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zugehörigkeiten unempfindlich ist (uns also im wortwörtlichen Sinne "gemeinsam" trifft); tatsächlich aber ist die politische Praxis nicht von dieser Erfahrung gezeichnet, sondern von einer Entkopplung von innerstaatlichem Handeln und internationalen Verpflichtungen.

Reisefreiheit? Dienstleistungsfreiheit? Niederlassungsfreiheit? Die Staaten distanzieren sich von ihren Nachbarn und schließen die Grenzen. In taumelnder Erwartung, immerwährend die nationalen Globalisierungsfrüchte ernten zu können, suchte man immer konkurrenzfähiger zu werden und sich als Standort für ausländische Investitionen anbieten zu können (wozu nicht zuletzt gehörte, den Maastricht-Kriterien einer Verschuldensobergrenze von drei Prozent zur Erlangung der internationalen Kreditwürdigkeit absoluten Vorrang vor allen anderen Gesichtspunkten zu gewähren); jetzt ist das alles obsolet, weil dem Virus ein impliziter nationalistischer Imperativ eingeschrieben zu sein scheint: "Rette sich, wer kann!" ist die präsente nationalistische Devise.

III. Wenn dieser kleinen Skizze Realitätsgehalt zukommt, dann suspendiert der Staat gerade die Referenz auf das Recht, er öffnet die Schleusen der Staatskassa, und er schließt die Grenzen. Ersteres tut er mit der Zusicherung, dass nur dadurch der Schutz der Bürger/innen zu gewährleisten sei; der allenfalls zu Verfügung stehende "demokratische Umweg" sei sicherheitsgefährdend und würde den Schutz der Bürger verunmöglichen - und Schutz sei letztlich nur durch erzwingbaren Gehorsam erwartbar; zweiteres erfolgt mit dem Versprechen, damit die Wirtschaft zu retten, getreu der Losung: "Wir haben die Wirtschaft zwar abgedreht, aber wir drehen sie auch wieder auf"; und letzteres soll nach der Wiedereröffnung der Grenzen und einem neuen Anlauf zu internationaler (oder doch zumindest europäischer) Vergemeinschaftung eine solidere Grundlage und neuen Schwung ermöglichen.

Welche tatsächlichen Perspektiven sich aus dieser Sachlage ergeben, wird weitgehend davon abhängen, wie man die Rolle des Staates im Allgemeinen einschätzt. Folgt man dem von mir einleitend mit ganz groben Strichen gezeichneten Bild, dann lässt sich in etwa abschätzen:

In Hinsicht auf die (derzeit noch befristete) Einschränkung von Freiheitsrechten und auf die seit Jahren bemerkbare Minimierung parlamentarischer Demokratie wird sich zeigen, dass die jetzige Verschiebung von der Legislative hin zur Exekutive in der Nachfolge der Covid-19-Maßnahmen noch weiter zunehmen wird (was nicht ausschließt, dass sich die Politik für manche der Maßnahmen wird verantworten müssen, ohne dass es aber deshalb zu großen politischen Verschiebungen kommen wird). Der Kampf gegen unverhältnismäßige und unangemessene Einschränkung der persönlichen Freiheit und gegen die weitere Entdemokratisierung ist deshalb notwendig, weit über die gegenwärtige Krise hinaus.

Betreffend die Staatsfinanzen wird sich zeigen, dass das Geld, das jetzt freigiebig verteilt wird, wieder zurückgezahlt werden muss, und dass unter konservativer Hegemonie rasch daran gegangen werden wird, dort einzusparen, wo es dem in Aussicht genommenen Galopp der Wirtschaft nicht unmittelbar nützt - Bildung, Kultur, Soziales und die notwendigen Mittel zur Abwendung der Klimakatastrophe werden fehlen. Der Kampf um die Staatsressourcen und -mittel ist daher unlösbar mit dem Kampf um Demokratisierung zu verbinden.

Dass sich aus den unmittelbaren Verwerfungen im Prozess der europäischen Einigung neuer Schwung für Vergemeinschaftung holen lässt, ist wenig wahrscheinlich; die besseren Gründe sprechen eher dafür, dass sich die ohnedies schon bestehende Ungleichheit zwischen den einzelnen Mitgliedsländern weiter verstärken wird. Die sich daraus ergebenden Friktionen werden absehbar den Prozess der europäischen Einigung erschweren bzw. auf jenes Gebiet reduzieren (Geld- und Standortpolitik), das sich schon bisher demokratischer Teilhabe weitgehend entzogen hat.

Der Staat als "ideeller Gesammtkapitalist" (Friedrich Engels) wird die im Prozess der Pandemie-Bekämpfung gewonnenen Herrschaftsinstrumente, seine durch legitimierte Regellosigkeit "erweiterte Souveränität" in Hinkunft noch besser nützen können, um die allgemeinen Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise zu gewährleisten bzw. zu "managen", und damit weiter dafür sorgen, dass unter seiner fürsorglichen Leitung - wie Karl Marx es einmal genannt hat - der gesellschaftliche Produktionsprozess weiterhin die Springquellen allen Reichtums, die Erde und den Arbeiter, untergräbt.

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