Frankreich: Großer Mobilisierungserfolg gegen "Sicherheitsgesetz"

"Die Kontrollbehörde der Polizei (IGPN) kommt noch langsamer voran als die Auszählung der Wahlergebnisse in Nevada". Foto: Bernard Schmid

Demonstrationsverbot gerichtlich aufgehoben: Mehrere Hundertausend gehen auf die Straße. Dem folgt die nächste Regierungskrise

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Die Demonstrationen am Samstag gegen das umfassende Sicherheitsgesetz (loi sécurité global) haben Eindruck hinterlassen. Am Sonntag dominierten sie die Berichterstattung der Medien, am heutigen Montag rief Präsident Macron seine Regierung zur nächsten Krisensitzung. Mit am Tisch: Premier Jean Castex, Innenminister Gérald Darmanin, Justizminister Éric Dupond-Moretti und Kulturministerin Roselyne. Das Problem wächst sich aus; Médiapart veröffentlichte bereits den nächsten Skandal über einen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz mit Waffengebrauch und wahrheitswidrigen Angaben im Polizeiprotokoll. Er datiert von 30 April 2019.

Die politisch interessante Frage ist, wie die Regierung nun mit Artikel 24 des neuen Gesetzes umgeht. Der stellt in der bisherigen Form die Verbreitung von Bilder von Polizisten unter Strafe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Diskussionen innerhalb der Regierung gehen darüber, ob und wie der Artikel modifiziert werden soll. Innenminister Darman deutete am Wochenende an, dass er ihn in der bisherigen Form behalten wolle.

Aber am Samstag gab es sehr deutliche Zeichen dafür, auf welchen Widerstand das Gesetz in der Öffentlichkeit trifft. Der Autor dieses Beitrags nahm an der Demonstration in Paris am Wochenende teil. Hier der Bericht.

Mobilisierungserfolg

Er floh aus Aleppo. Und arbeitete als Kriegsreporter, unter anderem in afrikanischen Ländern, unter anderem für die französische Nachrichtenagentur AFP. Verletzt wurde er mitten in Paris, durch Polizeiknüppel, die ihm einen Nasenbeinbruch zufügten. Der 24jährige Ameer al-Halbi konnte im Laufe des Samstag Abends das Pariser Krankenhaus, in das er eingeliefert worden war, wieder verlassen.

Laut eigenen Worten fühlte er sich "die Ambulanz in Aleppo zurückversetzt". Die Vereinigung Reporter ohne Grenzen, französisch RSF, kritisierte eine "unakzeptable Gewalt".

Tote wie in Aleppo hat es natürlich nicht gegeben. Und wenn auch einige Paletten und auch Autos am Straßenrand brannten, infolge des Werks mobiler marodierender Kleingruppen, so war doch die Szenerie insgesamt ausgesprochen friedlich geprägt.

Samstag, den 29. November gegen 16.30 Uhr. Eine dichte, kompakte, lebendige Menschenmenge schiebt sich über die breite Straße in Richtung Bastille-Platz. Es sind Zehntausende Menschen. Nach anderthalb Stunden Zurücklaufens von der Spitze des Protestmarschs in dem Zug entgegengesetzter Richtung hält der Verfasser es für plausibel, dass die Grenze der Einhunderttausend überschritten wurde. Am Abend wird das Innenministerium die Zahl der Demonstrierenden mit "46.000" angeben, die Veranstalter mit "200.000".

Foto: Bernard Schmid

Wie so oft dürfte zumindest auf quantitativer Ebene, zunächst ohne Bewertung der Inhalte, die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegen. Protestiert wurde aber auch frankreichweit in 100 Städten. Am Samstagabend beziffern die Veranstalter die Gesamtzahl der Teilnehmenden landesweit mit "500.000", das Innenministerium - gegen dessen Pläne sich das Anliegen der Demonstrierenden richtet, das also selbst Partei bei der Auseinandersetzung ist - mit "133.000". Es darf also von mindestens einer Viertelmillion oder darüber ausgegangen werden. Auch bürgerliche Privatfernsehsender wie BFM TV sprechen rund um die Uhr von einem "Mobilisierungserfolg" und vergleichsweise hohen Teilnehmerzahlen.

Tatsächlich ist für ein die Grundrechte betreffendes, innenpolitisches Thema die Mobilisierung ziemlich stark. Nur bei sozialpolitischen Themen, die materielle Verteilungsfragen wie Rentenpolitik betreffen, ist die Teilnehmerzahl oft noch höher. Am Protest beteiligt waren übrigens auch die französischen Gewerkschaften, jedenfalls die Mehrzahl unter ihnen. Ermöglicht hatte den Protestzug eine Eilklage der Journalistengewerkschaft der CGT, also des SNJ-CGT, aufgrund derer am Vortag eine Einstweilige Verfügung des Pariser Verwaltungsgerichts erwirkt werden konnte, die den Demonstrationszug erlaubte.

An ihm nahmen unter anderem der Gewerkschaftsdachverband CGT, der konkurrierende Dachverband FO, der Zusammenschluss linker Basisgewerkschaften (auch als SUD bekannt) Union syndicale Solidaires sowie der Zusammenschluss von Lehrergewerkschaften FSU teil. Von der an der Spitze rechtssozialdemokratisch geführten CFDT sichtete der Verfasser immerhin ein Basismitglied mit Gewerkschaftsweste.

Foto: Bernard Schmid

Ginge es nach der Pariser Polizeipräfektur oder PPP (dem Innenministerium unterstehende oberste Polizeiführung in der Hauptstadtregion), hätte der Protestzug nicht stattfinden können, sondern allenfalls eine statische Versammlung. Unter Bezugnahme auf die Coronavirus-Pandemie wurde ein Vorwand gefunden, um das Vorhaben zu verbieten und nur eine Fixkundgebung auf der place de la République - dem Ausgangsort der Demonstration - zu erlauben. Ein guter Witz.

Denn wie sich auf einem Platz, auf dem Zehntausende von Menschen dicht gedrängt wie in einer Sardinenbüchse gestanden hätten, der Gesundheitsschutz besser hätte gewährleisten lassen als auf einer sich fortbewegenden und sich dadurch auflockernden Demonstration, blieb das Geheimnis des mittlerweile berüchtigten Polizeipräfekten, Didier Lallement.

Lallemand

Dass dessen Namen oft spöttisch "Lallemand"(von L’Allemand, also "Der Deutsche") geschrieben und mit Nazi-Anspielungen verknüpft wird, hat sich mittlerweile in mehr oder minder breiten Kreisen eingebürgert, und auch wenn der NS-Vergleich selbstverständlich falsch ist, zählt er zu den in der politischen Auseinandersetzung üblichen Überspitzungen. Nazi ist Lallement sicherlich keiner, ein Law and order-verliebter Schreibtischdenker ohne Skrupel jedoch zweifelsohne.

Sein Geheimnis in Sachen Hygieneschutz vermag das Pariser Verwaltungsgericht ebenfalls nicht zu durchdringen, weshalb es das Demonstrationsverbot aufhob.

Nein, in Paris demonstrierten keine "Querdenker". 99,8 % der Protestteilnehmenden trugen Mund-und-Nasen-Schutz, die meisten wohl nicht nur aufgrund der bestehenden staatlichen Vorschrift. Und die, neben Journalistenvereinigungen oder Menschenrechtsorganisationen sowie Linksparteien, mit zum Protest aufrufenden Gewerkschaften fordern jedenfalls für abhängig Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen viel eher einen besseren Gesundheitsschutz vor der Pandemie als dessen Abschaffung.

Gegenstand des samstäglichen Protests, dem andere Demonstrationen und Kundgebungen vorausgingen - besonders am Dienstag, dem 17. November, an dem die Parlamentsdebatte um das aktuell umstrittene Gesetzesvorhaben anfing, und am darauffolgenden Samstag, den 21. November - und dem weitere folgen dürften, ist das derzeit diskutierte "Gesetz zur umfassenden Sicherheit"(Loi de sécurité globale).

Foto: Bernard Schmid

Die Absichten der Exekutive

Den Entwurf legten zunächst Abgeordnete der Regierungspartei LREM (La République en marche) vor, weshalb es sich formal um einen parlamentarischen Gesetzesvorschlag und nicht ein Gesetzesvorhaben der Exekutive handelt, doch das Innenministerium unter Gérald Darmanin ergänzte ihn dann ausführlich.

Auch von der EU-Kommission in Brüssel wurde inzwischen Kritik an dem autoritären Geist atmenden Entwurf geübt. "Journalisten müssen frei arbeiten können", forderte dazu am Montag (23. November) der Kommissionssprecher Christian Wigand gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP.

Am Vormittag hatte die frühere Feministin und jetzige Staatssekretärin im Innenministerium, Marlène Schiappa, die repressiv gewendete einstige Vorzeige-Linksliberale, im Interview mit dem ultraprominenten Radio- und Fernsehjournalisten Jean-Jacques Bourdin erklärt, ja, es werde Strafverfolgungen gegen Journalisten geben, falls sie unerwünschte Aufnahmen von der Polizei zeigten:

"Jeder kann auf der Grundlage der Gesetze Anzeige erstatten, die Richter entscheiden dann."

Bourdin hatte zuvor explizit gefragt, was passiere, wenn Aufnahmen veröffentlicht würden, "die ein Fehlverhalten eines Polizisten zeigen".

Diese Aussage widerspricht nun quasi diametral der offiziellen Regierungslinie, der zufolge das künftige Gesetz gerade nicht Journalisten an ihrer Arbeit hindern soll, sondern lediglich böswilligen Veröffentlichungen von Nicht-Medienbeschäftigten einen Riegel vorschieben wird. Es mag an mangelnder Geistesgegenwart der nicht unbedingt dafür bekannten Staatssekretärin liegen, doch ihre Aussagen wurden selbstredend von Kritikerinnen und Kritikern als Beleg für die Absichten der Exekutive gewertet.

Es ging und geht ihnen dabei um die Möglichkeit, Handlungen und eventuell auch Übergriffe oder Gewalttätigkeiten der uniformierten Diener der Staatsmacht in Film oder Foto dokumentieren zu können. Sobald einzelne Polizisten kenntlich werden, sei es durch ihr Gesicht oder auch andere Erkennungszeichen, droht nach Inkrafttreten des jetzt debattierten Gesetzes eine strafbare Handlung. So will es der Artikel 24 des Entwurfs.

Er fügt freilich die Bedingung hinzu, eine Verurteilung - zu einer Geldbuße oder zu Haft bis zu einem Jahr Höchststrafe - sei dann möglich, wenn es die Absicht sei, durch die Identifizierung eine Bedrohungslage für die einzelnen Staatsbediensteten zu schaffen. Zur Rechtfertigung führte Innenminister Gérald Darmanin vergangene Woche im Parlament ein Extrembeispiel an: Im Juni 2016 war in Magnanville in der Nähe von Versailles ein Polizistenpaar ermordet worden, weil es erkannt worden war.

Diesem dschihadistischen Mord, der tatsächlich stattfand, ging allerdings keinerlei Medienveröffentlichung zu den beiden späteren Opfern voraus, sondern eine Beschattung. Und die Aufforderung zu oder jede Vorbereitungshandlung von vergleichbaren Straftaten, etwa auch durch die Weitergabe personenbezogener Adressen oder Aufnahmen, fällt längst unter geltendes Strafrecht. Dabei sorgt die Zielrichtung der Handlung dafür, dass sie strafbar wird.