Kurdische Selbstverteidigung siegt in Bayern

In Bayern ohne Strafe verwendbar: Fahne der kurdischen Frauenverteidigungseinheiten. Bild: Gazilion

Oberste Landesgericht weist Staatsanwaltschaft München zurecht, die Symbole der YPG-Miliz kriminalisieren wollte. Klatsche auch für Bundesinnenministerium

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am heutigen Dienstag die Position der Staatsanwaltschaft München gegen das Zeigen der Fahne der kurdischen Frauenmiliz YPG korrigiert. Das Gericht wies eine Revision der Staatsanwaltschaft gegen eine vorherige Gerichtsentscheidung zurück. Dabei sprach das Amtsgericht München einen kurdischen Aktivisten frei. Ihn hatte die Münchener Staatsanwaltschaft bestrafen wollen, weil er bei einer Demonstration gegen den türkischen Angriffskrieg in Nordsyrien die grüne Fahne der kurdischen Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Jin, YPG) getragen hatte.

Kemal G. sollte nach dem Willen der Münchener Staatsanwälte wegen Verstoßes gegen Paragraph 20 des Vereinsgesetzes eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen. Die Anklage argumentierte, der Mann habe ein von der in Deutschland verbotenen Guerillaorganisation PKK vereinnahmtes Symbol öffentlich zur Schau gestellt.

Weil sich Kemal G. gegen den Strafbescheid wehrte, kam es zum Prozess, in dessen Verlauf das Amtsgericht der bayerischen Hauptstadt dem Mann Mitte Juni 2019 freisprach. Die Staatsanwaltschaft München akzeptierte das Urteil jedoch nicht und ging wegen angeblicher Rechtsfehler in der Urteilsbegründung in Revision.

Zu Unrecht, wie nun in Bayern höchstrichterlich festgestellt wurde. Es gebe keine Belege dafür, dass – wie von der Münchener Staatsanwaltschaft behauptet – die Fahne der Frauenverteidigungseinheiten rechtlich als Symbol der verbotenen PKK einzuordnen sei. Nach der Sichtweise der Staatsanwälte in München müsste dieser Logik zufolge schließlich auch die Fahne des FC Bayern als "vereinnahmtes Symbol" verboten werden, sollte sie von einem Anhänger der PKK getragen werden, merkten ironisch die Anwälte des Kurden, Mathes Breuer und Dirk Asche, an.

Gericht: Nordsyrien nicht automatisch mit PKK gleichsetzen

Das Bayerische Oberste Landesgericht führte in der mündlichen Begründung zur Zurückweisung der staatsanwaltschaftlichen Revision heute aus, dass Demonstrationen zur Lage in Nordsyrien, wo sich die kurdischen "Volksverteidigungseinheiten" gegen die Terrormiliz des sogenannten Islamischen Staats und die türkische Armee wehren, nicht automatisch mit der PKK in Beziehung gebracht werden können.

"Die Zurückweisung der Revision ist eine politische Niederlage für den Freistaat, der eine massive Verfolgung sämtlicher politischer Aktivitäten von linken Kurdinnen und Kurden betreibt", so gegenüber Telepolis der Aktivist und Journalist Kerem Schamberger, der das Revisionserfahren heute beobachtete und selbst schon mehrfach im Visier der Staatsanwaltschaft stand ("Angst vor den Ideen, die von der kurdischen Bewegung ausgehen"). "Die Staatsanwaltschaft München 1 stand dabei immer an vorderster Stelle und zeichnete sich durch einen extremen Verfolgungswillen aus", sagte er.

Die Staatsanwälte seien dabei wohl auch von der Hoffnung beflügelt gewesen, "auf dem Rücken der Kurdinnen, Kurden und solidarischer Menschen Karriere machen zu können", so Schamberger weiter. Dabei werde auch das CSU-geführte Bundesinnenministerium in seine Schranken verwiesen. Schließlich sei nun in Bayern höchstinstanzlich klargestellt worden, dass ein Rundschreiben aus dem Ressort Horst Seehofers zur Erweiterung der Symbolverfolgung vom März 2017 nur eine Rechtsmeinung unter vielen sei und somit keine Rechtsverbindlichkeit entfalte.