Einreisebeschränkungen im internationalen Reiseverkehr

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Wenn die IATA jetzt vorschlägt, dass nur noch Menschen fliegen sollen, die gegen Corona geimpft sind, dann ist dies eine Konsequenz aus Einreisebeschränkungen für zahlreiche Länder. Ohne die entsprechenden Dokumente keine Einreise

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Für Deutsche ist derzeit nur die Einreise nach Deutschland ohne Beschränkungen möglich. Alle anderen Länder dieser Welt haben mehr oder weniger strenge Einreisebeschränkungen verhängt. Ausnahmen gibt es derzeit nur für Berufspendler und im sogenannten kleinen Grenzverkehr. Eine Ausnahme scheint Syrien zu sein, das derzeit offensichtlich keine Einreisebeschränkungen verhängt hat, dafür gibt es für dieses Land von deutscher Seite eine Reisewarnung.

Impfpass oder Immunitätsausweis?

Die Überlegungen der IATA machen vor dem Hintergrund des umfangreichen Einreisemanagements durchaus Sinn, denn es ist davon auszugehen, dass geimpften Personen zuerst die Einreise in Länder, die nicht ihr Heimatland sind, erlaubt wird, wobei derzeit noch nicht einmal diskutiert wird, ob die in Kürze wohl verfügbaren Impfungen alle gleichgestellt werden.

Es macht wenig Sinn, Passagiere zu befördern, welchen dann an der Grenze des Ziellandes die Einreise verwehrt wird, weil sie die geforderten Dokumente nicht vorlegen können. Es ist mitnichten neu, dass Staaten die Einreise von Personen verbieten, die das landeseigene Gesundheitssystem überlasten könnten. Dass Fluggesellschaften solche Personen vom Transport ausschließen, ist auch bisher schon gängige Praxis.

Ein elektronischer Impfpass könnte die Abwicklung bei Buchung und Check-in möglicherweise vereinfachen. Die Initiative der IATA ist hierbei jedoch nicht die einzige. Das World Economic Forum hatte im Juni 2020, als Impfungen noch in weiter Ferne schienen, einen Immunitätsausweis zur Diskussion gestellt, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. Das lag nicht zuletzt daran, dass es keine sicheren Aussagen gab, wie lange eine Immunität gegen Corona anhält. Das Commons Project des WEF arbeitet jetzt an einem international gültigen Impfpass.

In Deutschland scheint der ebenfalls im Frühsommer angedachte Immunitätsausweis inzwischen vom Tisch zu sein (Spahn stellt den geplanten Immunitätsausweis zurück). Ein elektronischer Impfpass zusammen mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem eRezept soll jedoch kommen. In welchem Umfang dieses System international kompatibel sein wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Für den internationalen Reiseverkehr ist jedoch ein System notwendig, das international ausgelesen werden kann. Was das internationale Reisen künftig zusätzlich verkomplizieren kann, ist die Tatsache, dass Länder fordern könnten, einen bestimmten Impfstoff genutzt zu haben und keinen anderen.

Einreisebeschränkungen gibt es auch am Boden

Die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich ist im Herbst 2020 im Gegensatz zum Frühjahr nicht geschlossen. Wer allerdings aus Deutschland einreisend nicht über das aktuelle französische Formular verfügt, mit welchem man den Grund für seine Fahrt belegen muss, wird mit einer Geldstrafe von 135 Euro belegt. Die französische Polizei versteht da keinen Spaß.

Ab dem 7. Dezember verpflichtet die Slowakei alle Einreisenden, einschließlich Studenten und Arbeitspendler, zur Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Testergebnisses. Mit den in der Slowakei laufenden Massentests wurden bislang über 50.000 positiv Getestete umgehend in Quarantäne geschickt. Da die Massentests jedoch teilweise unsachgemäß durchgeführt wurden, wurden auch Infizierte negativ getestet und konnten sich, wenn sie ohne erkennbare Symptome waren, wieder frei bewegen. Nun soll zumindest das erneute Einschleppen des Virus von außerhalb erschwert werden.

Die Einreisebeschränkungen sind schon in Europa kaum zu überblicken und ändern sich auch immer wieder ziemlich spontan, was eine Reiseplanung kaum möglich macht. Die gilt nicht nur für Urlaubsreisen, sondern vielfach auch für Geschäftsreien.

Zum Impfen mit dem russischen Sputnik V-Impfstoff nach Ungarn?

Wer sich vor den Impfstoffen fürchtet, die auf der mRNA-Technik basieren, die vor Corona nie die Phase 3 erreicht haben, weil es dafür kein Geld gab, da die Kosten die möglichen Verdienstmöglichkeiten offensichtlich überstiegen, und jetzt mit dem Gedanken spielt, sich in Ungarn mit Sputnik V impfen zu lassen, wird leider feststellen, dass er nicht nach Ungarn kommt. "Seit dem 1. September gelten für Ungarn neue Einreise-Bestimmungen. Eine Einreise ist für unter anderem Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich."

Weltweit ist Deutschen die Einreise in viele Länder nicht mehr gestattet

Für den langjährigen Reiseweltmeister Deutschland erscheint es besonders bitter, dass praktisch alle Länder dieser Erde derzeit eher die Verluste im Tourismus in Kauf nehmen, als das Risiko eingeschleppter Corona-Infektionen.

Für eine Einreise in die Volksrepublik China müssen die Reisewilligen im Zeitraum von 48 Stunden vor der geplanten Einreise einen Coronatest absolvieren und diesen bei der zuständigen Botschaft verifizieren lassen, was innerhalb von Stunden erfolgen soll. Wer jedoch einen Umsteigeflug gebucht hat, muss den Test und seine Verifizierung nochmals am Ort des Umstiegs erneut durchführen und das wird in der Praxis meist ein Ding der Unmöglichkeit sein, was die Einreisemöglichkeiten nach China auf Direktflüge reduziert.

Kaum einfacher erscheinen die Einreise-Bestimmungen für das Königreich Thailand. Das Visa on arrival wird nicht mehr ausgestellt. Wer heute ein Visum beantragen will, muss aktuell seine Kontoauszüge für die vergangenen sechs Monate vorlegen und den Abschluss einer thailändischen Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 85.000 Euro nachweisen, die auch, aber nicht nur im Falle von Corona die Behandlung bezahlt. Dass die Flugtickets vorgelegt werden müssen, war auch in der Vergangenheit durchaus üblich. Jetzt kommt noch eine Beherbergungsbestätigung eines zur Quarantäne lizensierten Hotels (Alternative State Quarantine Hotels) hinzu, in dem die 14-tägige Selbstisolierung verbracht werden muss.

Zusätzlich benötigen Einreisewillige für den Check-in am Flughafen ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) und einen noch mindestens sechs Monate gültigen in welchem das COE und das Visum vermerkt sein müssen. Für die Einreise wird zudem ein Gesundheitszeugnis und ein negativer PCR-Test benötigt, die beide maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein dürfen. Zudem müssen sich Urlauber die thailändische App Thai Chana zur Rückverfolgung von Infektionsketten auf ihr Smartphone laden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist sowohl im Flugzeug, als auch im Flughafen vorgeschrieben. Im Rahmen eines Covid-19-Screenings wird die Körpertemperatur gemessen und alle Reisenden auf mögliche Symptome überprüft. Vorkehrungen, die auch schon zu Zeiten der Vogelgrippe üblich waren.

Reisen wird zu Zeiten von Corona durchaus wieder zum Abenteuer. Da sich die Einreise-Bestimmungen durchaus spontan ändern können, sollte beachtet werden, dass die exemplarischen Beispiele dem Stand vom 3. Dezember 2020 entsprechen.