Lübcke-Prozess: Ein Täter oder zwei oder mehr?

Aussagen des Angeklagten Ernst und eines Ermittlungsrichters in der Hauptverhandlung vor dem OLG Frankfurt werfen grundsätzliche Fragen auf

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Der Angeklagte Stephan Ernst hat am 3. Dezember im Prozess zum Mord an Walter Lübcke erneut ausgesagt und dabei sich sowie den Mitangeklagten Markus H. mit neuen Details schwer belastet. Das Gericht erklärte in der Folge, dass sich nun ein ganzer Katalog von weiteren Fragen stelle, die es zu klären gelte. Und während Markus H. vor kurzem aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, weil das Gericht Zweifel hat, ob er überhaupt von der bevorstehenden Tat wusste, geschweige denn dabei war, rückt nun die Aussage eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) den zweiten Angeklagten wieder in den Fokus. Hat es noch weitere Täter gegeben?

Vor wenigen Wochen war sich das Gericht sicher, noch im Dezember sein Urteil verkünden zu können. Nach den jüngsten Entwicklungen wird der Prozess bis in Jahr 2021 hinein andauern. Damit verzögert sich auch die Arbeitsaufnahme des Untersuchungsausschusses im hessischen Landtag zum Mordfall Lübcke und den Verflechtungen mit dem NSU-Komplex. Denn erst nach Ende des Prozesses bekommt das Parlament die Akten zu dem Fall.

Stephan Ernst, der gestanden hat, in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke auf der Terrasse seines Hauses und ihm Beisein von Markus H. erschossen zu haben, hatte nach den letzten Verhandlungstagen einige Gedanken aufgeschrieben, die er in Anwesenheit der Familie Lübcke mitteilen wollte. Irmgard Braun-Lübcke und ihre Söhne Christoph und Jan-Hendrik waren erneut persönlich erschienen.

Ernst las seine Stellungnahme vor, auf Bitten des Gerichts langsam, damit es mitschreiben konnte.

Er wolle sagen, so der geständige Angeklagte, dass die furchtbare Tat und das unermessliche Leid nicht wieder gut zu machen seien. So sehr, wie es die Familie von Walter Lübcke erschüttert habe, die Menschen aus Istha, die Gesellschaft, könne es das auch nie. Er verstehe das gesellschaftliche Misstrauen und die Ablehnung sehr gut. Es sei ihm ein Ansinnen, über den Prozess hinaus etwas zu tun.

Mit dem Projekt Ikarus zu arbeiten, sei eine Möglichkeit, damit die ideologischen Ansichten der rechtsextremen Szene für ihn nicht das letzte Wort haben. Nicht um zu vergeben, aber ihm zu helfen, mit der rechtsextremen Ideologie und dem Umfeld, das ihn beeinflusste, umzugehen. Und um Lösungsansätze dafür zu finden, was die Tat in rechtsextremen Kreisen sicher ausgelöst habe. Er habe in seinem Leben in rechtsextremen Kreisen Halt und soziale Anerkennung gefunden. Die Ideologie der Ablehnung dieses Staates als Garant für eine moderne und offene Gesellschaft komme immer wieder in neuen Gewändern daher. Er wünsche sich von Ikarus Orientierung weg von extremistischen Ansichten und Rückhalt bei Extremsituationen.

"IKARus" ist ein Aussteigerprogramm des Landes Hessen für Rechtsextremisten (Informations- und Kompetenzzentrum Ausstiegshilfen Rechtsextremismus). Nach seiner Stellungnahme beantwortete Ernst noch offene Fragen, die unter anderem Lübckes Witwe Irmgard Braun-Lübcke in vergangenen Sitzungen an ihn gestellt hat. Dabei geht es auch um die mögliche Anwesenheit von Markus H. beim Mord.

Hat Walter Lübcke ins Gesicht von Markus H. gesehen?

Ernst: H. sei etwas früher auf der Terrasse gewesen als er. Lübcke sah in H.s Richtung, bevor er sich ihm zuwandte.

Hat Lübcke Stephan Ernst gesehen?

Ernst: Als er auf die Terrasse kam und die Waffe auf ihn richtete, habe Lübcke ihn angesehen. Genauso, als er ihn in den Stuhl gedrückt habe.

Hätte Lübcke noch weggehen oder sich wehren können?

Ernst: So wie sie ihn angetroffen haben, sitzend, habe er keine Möglichkeit gehabt wegzugehen oder sich zu wehren.

Wie und wann habe Ernst Herrn Lübcke berührt?

Ernst: Nachdem er ihm sagte, er solle sich nicht bewegen, und sich Lübcke aufrichten wollte, sei er an ihn herangetreten, seitlich, habe ihn mit der linken Hand in den Stuhl zurück gedrückt und die Waffe nahe an sein Gesicht gehalten. Dann sei er etwas zurück getreten.

Unmittelbar danach will Ernst auf Lübcke geschossen haben. Das formulierte er jetzt aber nicht.

Der Familie Lübcke geht es bei ihren zum Teil sehr persönlichen Fragen darum zu erfahren, wie genau die letzten Sekunden ihres Mannes und Vaters abliefen. Wie er sich verhielt, was er sagte, was er möglicherweise empfand. Dabei geht es auch um die Würde des Opfers.

Noch einmal wandte sich Irmgard Braun-Lübcke direkt an den Angeklagten: "Ist es wirklich wahr, dass mein Mann in den letzten Sekunden seines Lebens ins Gesicht von Herrn H[...] schaute?" - Ernst: "Ja." - Braun-Lübcke: "Wirklich?" - Ernst: "Ja."

Die Antworten von Ernst tragen in sich zugleich einen ungeheuren Beweiswert. Dabei zählt jedes Detail. Es geht zum Beispiel um Tatmerkmale wie Arglosigkeit. Ernst unterbrach seine Stellungnahme immer wieder unter Tränen und zum Teil für viele lange Sekunden. Das Gericht gestattete ihm danach eine Pause von 20 Minuten, ehe es mit der Befragung weiterging.

Mehrere Tat- und Täterversionenund eine "wahre Geschichte"

Die Familie des Ermordeten hatte noch zahllose weitere Fragen, die ihr Anwalt Holger Matt stellen wollte. Ernsts Verteidiger versuchte zu verhindern, dass sein Mandant hier und heute direkt zu jeder Frage Stellung nimmt. Er wollte sie erst einmal "in Gänze" sammeln, mit seinem Mandanten besprechen und dann beantworten.

Das wollte weder das Gericht ("Wenn es um schonungslose Ehrlichkeit gehen soll, gibt es keinen Grund, warum Herr Ernst die Fragen nicht beantwortet"), noch die Bundesanwaltschaft ("Das Fragerecht inhaltlich vorzugeben, geht nicht") und schon gar nicht der Anwalt der Familie Lübcke ("Es kann ja sein, dass seine Antworten zusätzliche Fragen ergeben"). Der Vorschlag seines Verteidigers scheiterte aber am Angeklagten selbst, der in der Folge auf etwa 50 Fragen Antworten gab. Dabei ging es um Ausspähaktionen in Lübckes Wohnort Wolfhagen-Istha von 2016 bis 2019, um Schießübungen, um seinen ersten Anwalt Frank Hannig und die diversen Tatversionen, die Ernst zu Protokoll gab.

Auslöser für den Mordplan war eine Bürgerversammlung im Oktober 2015 in Lohfelden, bei der Regierungspräsident Lübcke die Unterbringung von Flüchtlingen verteidigte. 2016 und 2017 will Ernst insgesamt dreimal allein in Istha am Haus von Lübcke gewesen sein, 2018 zusammen mit Markus H. Dabei seien sie zufällig auf Lübcke getroffen, der sich mit einem Nachbarn unterhielt, möglicherweise sein Sohn Christoph. 2019 will Ernst außer am Tatabend vorher nicht mehr in dem Ort gewesen sein. Die Waffe habe er erst am Tatabend, dem 1.Juni 2019, dabei gehabt.

Die Schießübungen mit Markus H. hätten sie in den Jahren 2017, 2018 intensiviert und sowohl im Freien als auch auf dem Schießstand des Schützenvereins Sandershausen durchgeführt, jedoch ohne sich in die Schießbücher einzutragen. Im Jahr 2019 habe er auch ein paar Mal alleine geschossen, so Ernst.

Er habe die Tat aber nie alleine begehen wollen. Zunächst hätten sie noch an eine Aktion gedacht, wie Fenster einzuschmeißen oder Lübckes Auto zu beschädigen. Doch dann sollte es um Mord gehen. H. habe gewollt, dass er die Waffe mitnehme, den Revolver, und dass er, Ernst, es auch "mache", sprich: schieße.

Ernst hat im Laufe der Ermittlungen sowie im Prozess mehrere Tat- und Täterversionen abgegeben: Er als Alleintäter. Er zusammen mit Markus H., der die Waffe trug, aus der sich der tödliche Schuss versehentlich gelöst habe. Er zusammen mit H., wobei H. das Opfer ablenkte und er, Ernst, geschossen habe. Bei dieser dritten Version ist er bisher geblieben.

Die "wahre Geschichte" habe er das erste Mal mit Beginn der Hauptverhandlung seinem neuen Anwalt Mustafa Kaplan erzählt. Er habe sie für seinen ersten Anwalt Frank Hannig aber einmal aufgeschrieben und ihm übergeben. Daraus habe der Anwalt eine veränderte Presseerklärung gemacht. Sein handschriftliches Original habe er nie mehr gesehen. Die Idee des Rollentauschs, wer der Schütze gewesen sei, sei von Hannig gekommen. Wie der Rechtsanwalt überhaupt auf ihn gekommen und sein Verteidiger geworden sei, habe er damals gar nicht gewusst.

Ernst hatte anfänglich die rechten Szeneanwälte Hannig und Dirk Waldschmidt. Kaplan ist ein Strafverteidiger, der im NSU-Prozess zur Nebenklage gehörte.

Nach Ernsts umfangreichen Einlassungen wandte sich das Gericht mit einer Erklärung an die Verteidigung des Angeklagten sowie an ihn persönlich. Für den Senat, so dessen Vorsitzender Thomas Sagebiel, ergäbe sich nun eine erhebliche Zahl von Fragen, sehr viele direkt an den Angeklagten Ernst.

Das Gericht müsse noch einmal grundsätzlich der Frage zum Ablauf des gesamten Geschehens nachgehen. Es gäbe Widersprüche und Ungereimtheiten, mit denen sie Ernst konfrontieren müssten. Der habe immer wieder situativ angepasste neue Erinnerungsfetzen von sich gegeben. Beispielsweise zur Tatwaffe: Bisher soll sie vom Erwerb bis zur Tat bei Ernst gewesen sein, jetzt bei Markus H[...]. Es handle sich um an die Entwicklung des Prozesses angepasste Einlassungen. Der Senat müsse jetzt einen entsprechenden Fragenkatalog dazu erarbeiten.

Auf die Frage, ob sich der Angeklagte und die Verteidigung darauf einlassen würden, antwortete Ernsts Anwalt Kaplan nur, dass sie das besprechen wollten.

Dann stellte Irmgard Braun-Lübcke noch eine allerletzte Frage an den mutmaßlichen Mörder ihres Mannes. Sie wollte wissen, ob er stets allein oder zu zweit mit H. gewesen sei oder ob es noch weitere Personen gab. Nein, antwortete Ernst, entweder sei er allein gewesen oder zusammen mit H. Auch bei der Planung der Tat seien keine anderen Personen dabei gewesen, ergänzte er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters.

"Was ist mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung?"

Niemand im Saal konnte ahnen, dass die Frage, ob es mehr als zwei Täter gab, kurz danach erneut aufkam, wenn auch aus anderer Richtung. Sie kam vom 48-jährigen Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH), Marc Wenske, der als Zeuge geladen war. Wenske hatte am 27. Juni 2019 den Haftbefehl gegen Markus H. und Elmar J. verkündet und darüber hinaus am 8. Januar 2020 die richterliche Vernehmung mit Stephan Ernst durchgeführt.

Der Haftantrag der Bundesanwaltschaft für H. lautete "Verdacht auf Beihilfe zum Mord". Als der BGH-Richter diesen Beschluss dem Beschuldigte verkündete, habe der nachgefragt: "Nur Beihilfe zum Mord?" Und als Wenske das bestätigte, habe H. weitergefragt: "Was ist mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung?" Das verneinte Wenske. Der Richter fand die Nachfrage aber derart auffällig, dass er später für sich einen Vermerk anfertigte. Für eine terroristische Vereinigung muss es mindestens drei Mitglieder geben. H. werde das gewusst haben. Gibt es also einen Hintergrund für dessen Nachfrage?

Im Haftbefehl waren zunächst tatsächlich drei Beschuldigte aufgeführt: Stephan Ernst, Markus H. und der Waffenhändler Elmar J. Über J. soll H. die Tatwaffe erhalten haben, die der dann an Ernst weitergegeben haben soll. Der Haftbefehl gegen J. wurde am 15. Januar 2020 durch den BGH wieder aufgehoben und das Verfahren abgetrennt. J. wird gesondert verfolgt. Damit fehlt aber die für eine terroristische Vereinigung notwendige Mindestanzahl an Mitgliedern.

Für den Ermittlungsrichter, der, wie er selber sagte, Erfahrungen mit der Verkündung von Haftbefehlen und den Reaktionen von Beschuldigten hat, war das Verhalten von Markus H. an jenem 27. Juni 2019 ungewöhnlich.

Das setzte sich im weiteren Verlauf der Amtshandlung fort. Weil der Haftbefehl unter anderem mit Fluchtgefahr begründet wurde, habe ihn H. an der Stelle unterbrochen und gesagt: Das würde doch gar keinen Sinn machen. Wenn er so gefährlich sei, warum sei dann erst vor wenigen Monaten sein Waffenschein verlängert worden. Er sei dabei vom Verfassungsschutz befragt worden und da habe es keine Einwände gegeben. Außerdem arbeite er ja in einem Rüstungsbetrieb und sei überprüft. Als Richter Wenske nachgefragt habe, woher er wisse, dass der Verfassungsschutz in der Sache Waffenschein involviert gewesen sei, habe H. entgegnet: Das sei doch immer so.

Eine derartige Abgeklärtheit, mit der H. ihm gegenübergetreten sei, habe er noch nicht erlebt, so Marc Wenske, der Beschuldigte sei voll fokussiert gewesen.

Vor allem die eine Frage ließ den BGH-Richter nicht los: Wie ist H. auf den Gedanken der terroristischen Vereinigung gekommen? Welches Wissen hat er? Gab es möglicherweise mehr als zwei Beteiligte? Doch wenn dem so wäre: Hieße das, dass der Angeklagte Ernst hier die Unwahrheit sagt, wenn er nur sich und H. als Täter benennt - oder kann es sein, dass er den vollständigen Hintergrund selber gar nicht kennt?

Das auffällige Verhalten von Markus H. passt in eine Reihe weiterer Auffälligkeiten, die immer wieder ausgerechnet zum Verfassungsschutz führen: Anwerbeversuche, unterbliebene Mitteilungen an Polizei und Waffenbehörde, eine Fotografie mit rechten Kameraden aus Thüringen, auf der zwar Ernst nicht aber H. zu sehen ist, die aber Teil der Akte von Markus H. ist (Die ungeklärte Rolle des Angeklagten Markus H.).

Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat H. lediglich wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, nicht wegen Mittäterschaft. Aus Sicht der Anklagebehörde war er nicht bei der Tat dabei und habe nicht einmal von der konkreten Planung gewusst. BAW und Senat glauben Ernst zwar sein Geständnis, nicht aber die Bezichtigung von H. als Mittäter.

Anfang Oktober 2020 wurde H. gar aus der Untersuchungshaft entlassen. Das wirkte wie ein Kontra gegen die Erwartung, dass nach den Aussagen von Ernst die Anklage gegen H. auf Mittäterschaft erweitert werde. Der Generalbundesanwalt hat zwar Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls eingelegt, die jedoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte November 2020 verworfen. Der BGH beurteilte dabei lediglich, dass das Gericht die "erhobenen Beweise" ausreichend gewürdigt habe.

Für die Bundesanwaltschaft hatte die Beschwerde aber eher Pro-Forma-Charakter. Denn sie hat diese Entwicklung durch die Art und Weise, wie sie die Ermittlungen gegen Stephan Ernst und Markus H. führt, mit herbeigeführt. 8