Warum eine Impfpflicht zu weit geht

Kritik an Rüdiger Suchslands Vorstoß: Ethik, Verfassung und Medizin

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Szenario 1, aus der Vergangenheit: Am 25. Juli 2018 war ich in der Reisesprechstunde des Gesundheitsdiensts der Gemeinde hier in den Niederlanden. Die freundliche Mitarbeiterin informierte mich über die Risiken eines fünfwöchigen Aufenthalts in Indien. Für das Gespräch, die Auffrischung einer Tetanus- und Hepatitis-A-Impfung, die neue gegen Bauchtyphus sowie Tabletten gegen Malaria und Durchfall bezahlte ich meiner Erinnerung nach rund 80 bis 90 Euro.

Auf einer Gruppenreise durch Indien im Folgejahr mit Deutschen aus allen Teilen der Republik und verschiedener Bildungsniveaus - wie schön war es einmal wieder, unter Deutschen zu sein! - wurde dann eine Teilnehmerin von einem Affen gebissen und besorgte sich aufwändig eine Tollwut-Impfung. Zum Glück waren wir in, für indische Verhältnisse, strukturstarken Gegenden mit Zugang zum Gesundheitssystem. Die Wahrscheinlichkeit, sich damit zu infizieren, ist zwar gering. Doch wenn man das Rabiesvirus erst einmal im Nervensystem hat, dann stirbt man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Szenario 2, eine mögliche Zukunft 2021: Ich war jetzt schon zehn Tage in Beugehaft. Die drei Aufforderungen zur Pflichtimpfung habe ich ignoriert. Nach den Bußgeldern kam das Gefängnis. Heute läuft die Frist ab, in der ich mich umentscheiden kann. Die Tür geht auf. Drei grimmige Polizisten kommen herein. Und ein Amtsarzt im weißen Kittel, der mich anherrscht: "Herr Schleim, ich frage Sie zum letzten Mal: Lassen Sie sich gegen das Coronavirus impfen!" Ich reagiere nicht. Die Polizisten drücken mich auf den Boden. Der Arzt gibt mir deine Spritze. Es tut weh. Ich darf sofort gehen. Jetzt bin ich ja geimpft. Später folgt noch eine vierstellige Rechnung per Einschreiben.

Suchslands Vorstoß

Am 16. Dezember erschien Rüdiger Suchslands Artikel Warum eine allgemeine Impfpflicht sein muss. Darin liest man von "Impfgegnern", der "gut organisierten Anti-Impf-Lobby". Der Widerstand gegen Impfungen sei ein Luxusproblem der "Ersten Welt". Es werden Bezüge zu "Querdenkern" und "Verschwörungstheoretikern" hergestellt. Auf der einen Seite stünden Ideologie und Angst, auf der anderen Vernunft und Optimismus.

Wenn ich Suchsland richtig verstehe, dann ist sein Argument, dass eine Impfung gegen das Coronavirus zum Schutz der Bevölkerung gesetzlich verpflichtend werden muss. Staatliche Kontrollen würden schon dafür sorgen, dass der Impfstoff nicht zu gefährlich sei. Und die Nebenwirkungen, zu denen es trotzdem komme, müssten zum Wohl der Mehrheit eben von der Minderheit in Kauf genommen werden. Widerstand sei zwecklos, denn, so lautet das Fazit:

Davon abgesehen ist die ganze Impfgegnerschaft schon jetzt ein verlorener Kampf - wir sprechen uns im Sommer, liebe verpeilte Impfgegner: Dann wird man nämlich seine Immunität mit einem Immunitätsausweis oder ähnlichem nachweisen müssen. Im Flieger, in Gaststätten, bei Großveranstaltungen. Das ist die Impfpflicht durch die Hintertür.

Rüdiger Suchsland, Warum eine allgemeine Impfpflicht sein muss

Vorbedingungen

Klären wir erst einmal ein paar Dinge: Bin ich Impfgegner, wenn ich mich 2018 und 2019 (und davor 2003, 2000 und 1997 und als Kind sowieso) impfen ließ? Ich wüsste zudem nicht, welcher Organisation man mich zurechnen sollte, außer vielleicht meinem Arbeitgeber. Zu Verschwörungen kann ich nur sagen, dass es diese - siehe Forschung der Geschichte und Zeitgeschichte - zweifellos gibt.

Und vorweg sollte ich wohl offenlegen, dass ich zurzeit Aktien des Pharmariesen Pfizer besitze, der den Impfstoff mit Biontech entwickelte. An einer Impfpflicht würde ich also potenziell mitverdienen. Andere Dinge sind mir aber mehr wert, wie ich nun ausführen werde:

Ethik & Recht

Der liberale (von lat. liber = frei) und demokratische Rechtsstaat stellt die Freiheit des Einzelnen zentral. Freiheit ist insbesondere die Freiheit vor staatlichen Einschränkungen. Erklärungsbedürftig ist somit nicht die Freiheit, sondern nur ihre Einschränkung: in Form eines Gesetzes, das verständlich, gut begründet und verhältnismäßig sein muss, also notwendig und zweckdienlich. Das Menschenbild des Grundgesetzes ist das eines autonomen Menschen (von gr. autos nomos = selbst Gesetz), der für sich selbst weiß und entscheidet, was das Beste ist.

Nach der berühmten Formulierung des kategorischen Imperativs Immanuel Kants heißt es, andere so behandeln zu müssen, dass sie ein Zweck an sich und nicht bloß ein Mittel zum Zweck sind. Das nennt man auch Instrumentalisierungsverbot, das sich in Artikel 1 Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes ausdrückt.

In rechtswissenschaftlichen Kommentaren wird das beispielsweise so erklärt, den Menschen nicht "zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe" herabwürdigen zu dürfen (nach Günter Dürig, 1958) oder "durch den Staat oder durch seine Mitbürger als bloßes Objekt, das unter vollständiger Verfügung eines anderen Menschen steht, als Nummer eines Kollektivs, als Rädchen im Räderwerk behandelt" zu werden (nach Christian Starck, 1999).

In der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz von 2006 hat das Bundesverfassungsgericht dem Staat sogar verboten, von Terroristen entführte Insassen eines Flugzeugs zum Abschuss freizugeben, selbst wenn das zum Schutz einer größeren Zahl dienen würde. Auch hierbei stand das Instrumentalisierungsverbot zentral:

Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst. Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden, schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt, indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt.

1 BvR 357/05 vom 15. Februar 2006, Rn 121

In diesem Sinne sollte man nicht nur den Anfang von Artikel 1 Absatz 1 zitieren, sondern auch dessen Ende: "Sie [also die Menschenwürde] zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die Unterordnung des Einzelnen unter "das Kollektiv" ist damit nicht vereinbar. Das gilt auch für eine abstrakte "Volksgesundheit".

Warum die Ministerien in der Bundesrepublik Deutschland "Gesundheitsministerien" heißen und nicht, wie hier in den Niederlanden, noch Ministerium für "Volksgezondheid", versteht man, wenn man die Geschichte des Totalitarismus in Deutschland kennt. Zur Benennung entsprechender Lehrstühle an deutschen Universitäten bemüht man sich darum noch heute des Englischen "Public Health".

Medizin & Kommunikation

Rüdiger Suchsland verwirft nach meinem Eindruck mehrmals den Schutz des Einzelnen vor staatlichen Eingriffen in seinen Körper mit der abstrakten Gefahr, dass ein Ungeimpfter jemanden mit dem Coronavirus anstecken könnte. Der Einzelne wird so aber gar nicht mehr als Subjekt gesehen, sondern nur noch als potenzielle Bedrohung, in die biologisch-medizinisch eingegriffen werden muss.

Dieser weitreichende Eingriff in die Autonomie des Menschen kommt zudem zur Unzeit: Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken lassen sich beim heutigen Kenntnisstand nämlich noch gar nicht genau abschätzen (Das große Impfen hat begonnen).

Wenn die heutigen Eilverfahren zur Zulassung von Impfstoffen hinreichend wären, dann bräuchte man unter normalen Umständen nicht jahrelang zu kontrollieren. Es handelt sich schlicht um Notfalllösungen - im Falle des Impfstoffs von Biontech/Pfizer zudem mit einer noch nie zuvor dagewesenen Art von Impfstoffen.

Dabei ist es eine Binsenweisheit, dass auch im aufwändigeren Verfahren zugelassene Arzneiprodukte immer mal wieder zurückgezogen werden oder sich die Risikoeinschätzungen hinterher ändern, wenn mehr Daten vorliegen. Auch die beste Wissenschaft liefert immer nur einen vorläufigen Kenntnisstand. Das gilt umso mehr für Daten von Pharmafirmen, die finanzielle Interessen haben; und Behörden, die unter großem Druck und mit begrenzten Informationen arbeiten.

In Großbritannien zeigte sich bereits, dass die Corona-Impfungen zu einem allergischen Schock führen können. Dieser kann ohne geeignete Hilfe sogar tödlich enden. Im Falle einer Impfpflicht wäre es dann nicht das Virus, das einen unschuldigen Menschen tötet, sondern der Gesetzgeber: Du musstest sterben, weil andere geschützt werden wollten.

Das ist reine Instrumentalisierung von Menschen. Sie erfordert zudem bedingungsloses Vertrauen und absoluten Gehorsam gegenüber den Pharma-Unternehmen und Kontrollgremien. Dann sind wir bloß Untertanen, keine Bürger mehr.