Buhrows "Drohung" überzeugt das Bundesverfassungsgericht nicht

Dem inzwischen geänderten Vorformulierungsrest nach hatte die ARD-Tagesschau anscheinend mit einem anderen Ausgang des Eilverfahrens gerechnet

Der Eilantrag auf eine sofortige Gebührenerhöhung wurde abgelehnt - ob sie später kommt, wird nach anderen Kriterien entschieden

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Der Eilantrag, den die drei Medienkomplexe ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die von der CDU in Sachsen-Anhalt auf unbestimmte Zeit verschobene Gebührenerhöhung eingelegt hatten, ist gestern vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnt worden. Damit steigt der Rundfunkbeitrag nicht zum 1. Januar. Ob das später geschieht, wird von den Karlsruher Richtern in einem Hauptsacheverfahren entscheiden, bei dem sie andere Fragen prüfen, als jetzt.

"Wie jetzt, heute kein Taschengeld dabei? Dann gibt es auch weniger Dresche!"

Im Eilverfahren wurde nämlich nur darüber entschieden, ob dem Medienkomplex "schwere Nachteile" entstehen, wenn die Gebührenerhöhung nicht bereits vor der Hauptsacheentscheidung angeordnet wird. Diese in ihrer Klage vorgebrachte Behauptung konnten ARD, ZDF und Deutschlandradio dem Bundesverfassungsgericht nicht glaubhaft machen. Ob die Karlsruher Richter in einer Hauptsacheentscheidung beispielsweise den Landtag von Sachsen-Anhalt zu einer Abstimmung zwingen, ist deshalb noch völlig offen.

Die "Drohung" des WDR-Intendanten Thomas Buhrow (Jahresgehalt rund 395.000 Euro), ohne eine Gebührenerhöhung gebe es "Not" und "Einschnitte im Programm", stieß in Sozialen Medien auf viel Belustigung und offenbarte eine bemerkenswert große Distanz zwischen dem Eigenbild der Senderfunktionäre und dem dort: "Wie jetzt, heute kein Taschengeld dabei? Dann gibt es auch weniger Dresche!" sagt da beispielsweise ein Schulhof-Bully seinem Opfer in einer Zeichnung, die die Äußerung des ZDF-Intendanten karikiert.

"Wir suchen dringend Gagschreiber" - "Ich weiß, ich kenne Ihre Sendung"

In den 1960er oder 1970er Jahren, als es kein Netflix, kein Amazon Prime, keine Kodi-Apps, keine Angebote aus 195 Staaten über das Internet, und keine Sozialen Medien gab, wäre Buhrows "Drohung" vielleicht auf weniger Spott gestoßen (vgl. "Die Leiche bin ich"). Heute jedoch bezieht ein großer Teil der Bevölkerung seine Grundversorgung nicht mehr von den gebührenfinanzierten Anstalten, weil ihm anderswo längst für kein oder weniger Geld eine viel bessere Unterhaltung geboten wird.

Auf Twitter etwa spinnen Frea von wegen oder Darth Monchichi feine Grotesken in Reflexions- und Paradoxiespiralen, von denen das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit seinen Holzhammerkabarettsendungen weit entfernt ist. So weit, dass Darth Monchichi einmal twitterte, man sollte auf das Angebot "Wir suchen dringend Gagschreiber" lieber nicht mit "Ich weiß, ich kenne Ihre Sendung" antworten.

Auch in anderen Bereichen scheinen sich die Talente heute eher vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit seinen Zwängen bis hin zum Gender-Jargon fernzuhalten. So, wie freiheitsbedürftigere Geister in den 1960er Jahren lieber Beatmusiker als Messdiener wurden. Was bleibt und nachkommt, wirkt so haltungshomogen, dass sich nur mehr schwerlich von einem Abbild der ganzen Gesellschaft sprechen lässt. Vieles wirkt inzwischen wie eine Religionsgemeinschaft, die ihren Anhängern den Balken im Auge verzeiht, aber Splitter im Auge des Apostaten konstruiert, auch wenn es dort eigentlich gar keine gibt.

Die Glaubensgewissheiten, die man heute von vielen Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks serviert bekommt, kannte man früher eher aus Predigten. Auch in diesen setzten sie ihren Verfassern bei der Reflexion Grenzen. Heute wäre das Verhalten der ZDF-Korrespondentin Nicole Diekmann ein Beispiel dafür. Sie empörte sich nach einem Zug- und Reservierungsausfall über den Bahnmitarbeiterinnensatz: "Niemand ist gezwungen, mitzufahren, sie können jederzeit aussteigen" und meinte, eine Entschuldigung dafür "reicht [ihr] nicht". Der Informatikstudent David Best twitterte dazu:

Ich finde die Häme Frau Diekmann gegenüber unangebracht. Ihr könnt euch nicht vorstellen, was für eine schockierende Wirkung die Sätze 'Niemand ist gezwungen' und 'Sie können jederzeit aussteigen' auf ÖRR-Mitarbeiter haben. (David Best)

Ein anderer Nutzer meinte auf Diekmanns Ankündigung hin, künftig mit dem Auto zu fahren: "Wenn die Bahn wie der ÖRR wäre, dann könnte ihr die Mitarbeiterin dort sagen: 'Sie können schon mit dem Auto fahren, aber die Bahnfahrkarten müssen sie trotzdem bezahlen.'"

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