Vater von WikiLeaks-Gründer Assange sieht Bundesregierung in der Pflicht

"Zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung der Menschenrechte": John Shipton. Bild: Stefanie Intveen, CC BY 2.0

Deutschland komme zentrale Rolle bei Aufrechterhaltung der Menschenrechte zu. US-Vorgehen bedrohe jede Person in Großbritannien

Der Vater von Julian Assange, dem in Großbritannien inhaftierten Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, hat die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Freilassung seines Sohnes einzusetzen. "Als Machtzentrum in Europa kommt Deutschland eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung der Menschenrechte zu", sagte John Shipton im Gespräch mit Telepolis. Die Verteidigung der Menschenrechte seien schließlich in der Gesetzgebung aller europäischen Staaten verankert: "Es liegt daher im Eigeninteresse Deutschlands und Europas, das Vereinigte Königreich zur Durchsetzung von Julians Menschenrechten anzuhalten", so Shipton.

Am 4. Januar hatte ein Gericht in London einen Auslieferungsantrag des US-Justizministeriums für Assange abgelehnt. Richterin Vanessa Baraitser hatte argumentiert, es sei damit zu rechnen, dass der 49-jährige in Isolationshaft Suizid begehe. Assange hätten in den USA im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft gedroht.

Wenige Tage später lehnte Baraitser eine Entlassung des Journalisten gegen Kaution jedoch ab. Assange, der aufgrund einer Atemwegserkrankung zur Covid-Risikogruppe zählt, bleibt damit weiter im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftiert, obwohl es dort zu einem Corona-Ausbruch gekommen ist und Schutzmaterialien fehlen.

In ihrem Urteil hatte sich die Richterin auch geweigert, Assange als Journalisten anzuerkennen. In diesem Punkt war sie im Wesentlichen der US-Position gefolgt. Shipton bezeichnete diese Haltung nun als "schändlich und skandalös". Die Strafverfolgung seines Sohnes als australischen Staatsbürger durch die USA in Großbritannien setze "die gesamte Bevölkerung des Vereinigten Königreichs und jeden, der sich dort aufhält, dem Risiko aus, ausgeliefert zu werden, wenn er sich kritisch zum Sicherheitsapparat der Vereinigten Staaten geäußert hat."

Shipton erinnerte zugleich an den Fall der Managerin des chinesischen Telekommunikationskonzerns Huawei, Meng Wanzhou, die von den USA verfolgt werde, "weil sie in Besitz von Technologie ist, die die Vereinigten Staaten begehren."

Journalistenorganisationen kritisierten Londoner Urteil

Journalistenorganisationen in Deutschland hatten das das britische Urteil im Auslieferungsverfahren gegen Assange in der vergangenen Woche verhalten aufgenommen (Urteil gegen Julian Assange mit "bitterem Beigeschmack").

"Die Veröffentlichungen von Wikileaks sind vollumfänglich von der Pressefreiheit gedeckt. Ohne Whistleblower wie Julian Assange können Medien nicht mehr ihrer Kernaufgabe der Kontrolle von Staats- und Wirtschaftsmacht nachkommen, was verheerende Folgen für die Pressefreiheit hätte", sagte die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in der ver.di, Monique Hofmann.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte indes die Entscheidung des britischen Gerichtes. "Entscheidend ist zunächst einmal, dass die USA mit ihrem Auslieferungsersuchen eine Bruchlandung erlitten haben", sagte DJV-Sprecher Hendrik Zörner. Julian Assange gehöre in Freiheit und nicht hinter Gitter. "Wichtig ist, dass sich das in der Berufungsverhandlung durchsetzt", so Zörner weiter.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen sei erleichtert, dass Großbritannien den Wikileaks-Gründer- und Herausgeber Julian Assange aus humanitären Gründen nicht an die USA ausliefert, so Sprecher Christian Mihr: "Es ist aber weiter mehr als besorgniserregend, dass das Gericht nicht anerkennt, dass Assange für seine Beiträge zum Journalismus verfolgt wurde."

Dies lasse weiterhin eine Hintertür offen für die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten weltweit. Es liegt jetzt an den USA, die Anklage juristisch fallen zu lassen oder ihn politisch zu begnadigen."

WikiLeaks hatte vor allem in den ersten Jahren eng mit führenden internationalen Medien zusammengearbeitet, unter anderem mit dem deutschen Nachrichtenmagazin Der Spiegel oder der US-Tageszeitung The New York Times. Theoretisch könnten viele der nun gegen Assange erhobenen Anklagepunkte auch diesen Redaktionen und den dort involvierten Journalisten zur Last gelegt werden.

Kampagne für Begnadigung von Assange

Die australische Nichtregierungsorganisation Blueprint for Free Speech hat indes eine Begnadigung von Assange durch den US-Präsidenten ins Spiel gebracht. Eine entsprechende internationale Kampagne soll dafür bei beiden großen Parteien in den USA werben.

"Das Urteil von letzter Woche war eine große Erleichterung für diejenigen von uns, die sich gegen die Strafverfolgung von Julian Assange wenden, aber es hat das Problem nicht gelöst", sagte Mark Davis von Blueprint for Free Speech. Solange die US-Anklage in Kraft bleibe, stelle sie eine existenzielle Bedrohung für den Journalismus generell und die investigative Berichterstattung weltweit im Speziellen dar.

Auch für Assange blieben die Probleme – ganz abgesehen von der fortgesetzten Haft – bestehen. Auch wenn er Großbritannien verlasse, wozu er früher oder später gezwungen sein wird, könnten die USA ohne eine politische Einigung ein neues Auslieferungsersuchen an sein nächstes Aufenthaltsland stellen. Jennifer Robinson, die dem Anwaltsteam von Assange angehört, sprach auch vor diesem Hintergrund von einem "äußerst wichtigen Rechtsfall für die Presse- und Meinungsfreiheit auf internationaler Ebene“"

John Shipton hofft indes, seinen Sohn bald wiedersehen zu können. Er wolle aus Australien nach London reisen, "sobald die Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie aufgehoben sind". Man dürfe nicht vergessen, fügte er im Telepolis-Gespräch an, "dass die Bedrohungen für Julians Leben weiter besteht". Zuletzt habe er mit seinem Sohn während der Weihnachtstage Kontakt gehabt.

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