Homeoffice: "Antiquiertes Kontrollverhalten" erschwert

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Neue Arbeitsschutzregeln bis 15. März befristet. DGB fordert "spürbare Sanktionen", wenn Chefs ohne Not Heimarbeit verweigern

Unternehmen sind vorerst bis zum 15. März verpflichtet, ihren Beschäftigten Heimarbeit zu ermöglichen, soweit deren Tätigkeit es zulässt und keine "zwingenden betrieblichen Gründe" dagegen sprechen. Auf Verlangen sind solche Gründe der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorzutragen. Das geht aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (kurz Corona-ArbSchV) hervor, die am Mittwoch im Zuge der Bund-Länderberatungen zur Eindämmung der Coronapandemie beschlossen wurde. Dafür zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder.

Das Bundesarbeitsministerium stellt jedoch auf seiner Homepage klar, dass Beschäftigte sich im Zweifel an Betriebs- oder Personalräte und Behörden wenden müssen - sie können sich nicht einfach ins Homeoffice verabschieden, wenn Vorgesetzte auf stur schalten und Gründe zu konstruieren versuchen: "Die Entscheidung, ob eine Tätigkeit für das Homeoffice geeignet ist, trifft der Arbeitgeber."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der in manchen Betrieben schon "antiquiertes Kontrollverhalten" festgestellt hat, sieht daher ein Problem bei der Durchsetzung der neuen Regeln. Eine "Schwachstelle" sei, dass es nicht ausreichend Personal gebe, um die Einhaltung der Homeoffice-Regeln und des Arbeitsschutzes zu kontrollieren, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Neuen Osnabrücker Zeitung (Donnerstagsausgabe). Außerdem seien "spürbare Sanktionen" nötig, wenn Unternehmen sich nicht an die Regeln hielten, so Hoffmann.

Zumindest theoretisch müssen Unternehmen, die gegen die Corona-ArbSchV verstoßen, mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro rechnen. Beschäftigte, die beispielsweise auf dem Flur keine Maske tragen, können mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Gegen ihren Willen zur Heimarbeit verpflichtet werden können sie aber laut der neuen Verordnung nicht.

Letzteres wollten auch die Gewerkschaften vermeiden, da Heimarbeit je nach Wohnsituation auch belastend bis unmöglich sein kann: "Viele Menschen, die mobil arbeiten, müssen stark improvisieren, haben vielleicht nicht einmal genug Platz für einen Schreibtisch. Das funktioniert mitunter mehr schlecht als recht", hatte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Werneke, unlängst in einem Interview erklärt. Wenn es darum gehe, Unternehmen zu verpflichten, Homeoffice zu erlauben, "wo immer das möglich ist", sei er aber "dabei".

Laut einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatten im November nur 14 Prozent der deutschen Erwerbstätigen überwiegend oder ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet. Während des ersten Lockdowns im April 2020 waren es demnach 27 Prozent gewesen.